Apple rechnet mit einer potenziellen Geldstrafe von 38 Milliarden US-Dollar in Indien, nachdem das Unternehmen sich geweigert hat, der indischen Wettbewerbsbehörde Finanzdaten zu übermitteln. Es wäre die mit Abstand größte Kartellstrafe aller Zeiten.
Apple und Indien liefern sich eine angespannte Auseinandersetzung: Erst nahm die indische Regierung Abstand von der Pflicht zur App-Vorinstallation, jetzt droht dem Konzern eine Rekordstrafe. Die Competition Commission of India (CCI) hat Apple wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung schuldig gesprochen – und Apple weigert sich, die für die Strafberechnung nötigen Finanzdaten vorzulegen. Die Zahl, die jetzt kursiert, ist schwindelerregend: bis zu 38 Milliarden US-Dollar.
Der Fall reiht sich ein in die weltweiten Kartellverfahren, denen Apple seit Jahren gegenübersteht. Der Kern des Streits ist überall derselbe: Auf dem iPhone können Apps nur über den offiziellen App Store gekauft werden. Apple bestimmt die Provisionen, Entwickler haben keine Wahl. Viele Länder sehen darin eine Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position. Doch der indische Fall hat eine Besonderheit, die ihn vom Rest abhebt.
Die indische Besonderheit
Als das Verfahren 2021 begann, hatte Apple in Indien gerade einmal 4 Prozent Marktanteil. Mittlerweile sind es rund 9 Prozent – weiterhin deutlich weniger als in den USA oder Europa. Apple argumentiert daher, in Indien gar nicht marktbeherrschend zu sein. Die CCI sieht das anders und verweist auf das iOS-Ökosystem als eigenen Markt, in dem Apple naturgemäß die einzige Anlaufstelle ist.
Apple hat zudem eine parallele Klage gegen das zugrunde liegende Gesetz eingereicht und fordert, die Durchsetzung auszusetzen, bis dieses Verfahren entschieden ist. Aus diesem Grund weigert sich das Unternehmen, die geforderten Finanzdaten herauszugeben. Die CCI wiederum braucht diese Daten, um die endgültige Strafhöhe festzulegen.
Die 38-Milliarden-Dollar-Frage
Laut einem Reuters Bericht gab die CCI bekannt, dass Apple seit Oktober 2024 keine Finanzdaten und keine Stellungnahme zum Verfahren eingereicht habe. Die Behörde hat nun angekündigt, das Verfahren zu beschleunigen und einen endgültigen Verhandlungstermin auf den 21. Mai festgelegt. Bis dahin hat Apple noch zwei Wochen, um die geforderten Dokumente vorzulegen.
Apple selbst gibt die mögliche Strafhöhe mit bis zu 38 Milliarden US-Dollar an – basierend auf dem globalen Jahresumsatz des Unternehmens. Das wäre die mit Abstand höchste Kartellstrafe der Geschichte. Laut einem im Reuters-Artikel zitierten Kartellrechts-Anwalt riskiert Apple, die Möglichkeit zur Anfechtung der Strafhöhe zu verlieren, wenn es die Finanzdaten nicht wie gefordert einreicht.
Wie realistisch ist die Summe?
Die 38-Milliarden-Dollar-Zahl basiert auf dem theoretischen Maximum – dem höchstmöglichen Prozentsatz des globalen Umsatzes, den indisches Kartellrecht vorsieht. In der Praxis haben andere Länder mit ähnlichen Regelungen bisher nie auch nur annähernd solche Summen verhängt. Die EU etwa kann theoretisch bis zu 10 Prozent des Weltumsatzes als Kartellstrafe festsetzen – hat das aber bei Apple nie ausgeschöpft.
Die höchste bisherige Kartellstrafe gegen Apple lag bei rund 2 Milliarden Euro, verhängt von der EU im Spotify-Fall. Selbst wenn die CCI das Maximum ansetzen würde, wäre das ein völlig neues Ausmaß – und würde ziemlich sicher zu langjährigen juristischen Auseinandersetzungen führen, bei denen Apple alle verfügbaren Instanzen ausschöpfen dürfte.
Apple in Indien: Was als Nächstes passiert
Der 21. Mai ist das entscheidende Datum. Bis dahin muss Apple entweder die Finanzdaten liefern oder akzeptieren, dass die CCI ohne diese Informationen entscheidet – mit dem Risiko einer deutlich höheren Strafe. Für Apple stellt sich die strategische Frage, ob die weitere Blockade den möglichen Schaden vergrößert oder ob die laufende Klage gegen das Gesetz selbst Erfolg haben könnte.
Für iPhone-Nutzer in Indien ändert sich durch den Streit kurzfristig nichts. Längerfristig könnte ein erfolgreicher Ausgang der CCI-Untersuchung jedoch dazu führen, dass Apple seine App-Store-Richtlinien in Indien lockern muss – ähnlich wie es nach dem Digital Markets Act in der EU bereits passiert ist. (Bild: Shutterstock / Skrypnykov Dmytro)
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