Der jahrelange Rechtsstreit um die App-Store-Gebühren erreicht seine höchste Eskalationsstufe: Der US Supreme Court hat zugestimmt, Apples Berufung gegen das Contempt-Urteil aus dem Epic-Verfahren zu verhandeln. Eine zweite, weitreichendere Frage lässt das Gericht jedoch ausdrücklich liegen.
Der Streit zwischen Apple und Epic Games läuft seit 2020 und hat inzwischen praktisch jede Instanz des US-Justizsystems durchlaufen. Mehrfach versuchte Apple, eine Entscheidung des obersten Gerichts zu erzwingen – zuletzt mit einem Eilantrag, der das laufende Verfahren zur Provisionshöhe vorerst stoppen sollte und an Richterin Elena Kagan scheiterte. An diesem Dienstag hat der Supreme Court nun mitgeteilt, dass er sich der Sache annimmt – allerdings nur in einem von zwei Punkten, die Apple vorgelegt hatte. Die Verhandlung dürfte in der kommenden Sitzungsperiode stattfinden, die im Oktober beginnt.
Was das Gericht prüfen wird
Im Zentrum steht die Frage, ob Apple das Urteil aus dem Jahr 2021 vorsätzlich missachtet hat. Damals ordnete Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers an, dass Apple Entwicklern erlauben muss, in ihren Apps auf externe Kaufmöglichkeiten zu verlinken – ein Bruch mit der bis dahin geltenden Anti-Steering-Regel. Apple setzte die Vorgabe um, knüpfte daran aber eine Provision von 27 Prozent auf Käufe, die Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach dem Klick auf einen solchen externen Link tätigten. Zum Vergleich: Für Käufe direkt über das hauseigene In-App-Purchase-System verlangt Apple 30 Prozent.
Epic Games wertete die neue Gebühr als Umgehung der ursprünglichen Anordnung. Im April 2025 stellte Gonzalez Rogers fest, dass Apple die Verfügung willentlich verletzt habe, und sprach ein Contempt-of-Court-Urteil aus. Genau diese Einstufung will Apple nun vom Supreme Court kippen lassen. Das Unternehmen argumentiert, die ursprüngliche Verfügung habe ihm keineswegs untersagt, neue Gebühren auf externe Käufe zu erheben – ein Schuldspruch wegen Missachtung sei daher nicht gerechtfertigt.
Der Punkt, den der Supreme Court liegen lässt
In seiner kurzen Anordnung vom Dienstag machte das Gericht deutlich, dass es eine zweite Frage nicht aufgreift. Apple hatte auch den Geltungsbereich der Verfügung angefochten: Die Anordnung gelte nicht nur für Epic, sondern für sämtliche Entwickler mit Apps im US-amerikanischen App Store – also faktisch weltweit. Apple sah darin eine sogenannte „Universal Injunction“ und berief sich auf ein Urteil des obersten Gerichts aus dem Vorjahr, das die Befugnis von Gerichten beschnitten hatte, derart pauschale Anordnungen zu erlassen (via Bloomberg).
Dass der Supreme Court diesen Hebel nicht prüft, verengt das Verfahren auf die Contempt-Frage. Für Apple bedeutet das: Selbst ein vollständiger Erfolg in Washington würde die grundsätzliche Reichweite der Anordnung nicht antasten.
Wie es zur Annahme kam
Schon im Frühjahr hatte sich abgezeichnet, dass Apple den Weg vor das oberste Gericht anstrebt. Gegen das Contempt-Urteil legte das Unternehmen Berufung ein, und im Dezember 2025 fällte das Berufungsgericht für den Ninth Circuit ein gemischtes Urteil: Es bestätigte den Verstoß, hielt das vollständige Provisionsverbot der ersten Instanz aber für überzogen. Apple stehe grundsätzlich eine angemessene Vergütung für die Nutzung seines geistigen Eigentums zu. Der Fall ging zurück an das Bundesgericht, das eine konkrete Provisionshöhe festlegen soll.
Bereits 2024 hatte der Supreme Court eine gemeinsame Berufung beider Seiten abgelehnt, und der Eilantrag auf Aussetzung des Verfahrens blieb im Mai dieses Jahres ebenfalls erfolglos. Die jetzige Annahme ist damit Apples erster echter Etappensieg auf dem Weg nach Washington – wenn auch ein begrenzter.
Was bis zu einer Entscheidung gilt
Solange das Verfahren läuft, bleibt die aktuelle Praxis bestehen: Entwickler dürfen in ihren US-Apps auf externe Bezahloptionen verweisen, und Apple darf darauf keine Provision erheben. Seit dem Contempt-Urteil im April 2025 fließt für solche Link-outs kein Geld mehr an das Unternehmen. Jeder Tag ohne Gebühr ist für Apple ein finanzieller Nachteil – zugleich verschafft die Annahme durch den Supreme Court dem Konzern Zeit, bevor das Bundesgericht eine endgültige Provisionshöhe festschreibt.
Ein Präzedenzfall für den gesamten App-Markt
Der Ausgang betrifft längst nicht nur Epic. Sollte das Bundesgericht am Ende eine niedrige Provision festlegen oder die Gebühr ganz streichen, wären alle Entwickler im US-App-Store betroffen – große Anbieter wie Spotify oder Amazon nutzen die externe Verlinkung bereits. Für Apple steht damit ein Eckpfeiler des wachsenden Services-Geschäfts auf dem Spiel. Dass sich das oberste Gericht ausgerechnet auf die Contempt-Frage konzentriert und den Streit um den Geltungsbereich ausklammert, deutet darauf hin, dass es weniger um die grundsätzliche Marktordnung als um die juristische Sauberkeit des Schuldspruchs gehen wird. Die eigentliche Machtfrage – wie viel Kontrolle eine Plattform über Zahlungswege behalten darf – bleibt damit vorerst offen. (Bild: Shutterstock / Orhan Cam)
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