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EU sieht bei Instagram und Facebook Regelverstoß

by Milan
10. Juli 2026 - 18:26
in Apple News
Meta EU

Bild: Shutterstock / davide bonaldo

Die EU-Kommission hat Meta gewarnt: Endlos-Feeds, Autoplay und personalisierte Empfehlungen auf Facebook und Instagram könnten gegen europäische Digitalregeln verstoßen. Im Kern steht der Vorwurf, der Konzern habe die Risiken eines bewusst fesselnden Designs für die Gesundheit seiner Nutzer nicht ausreichend geprüft.

Für Meta ist es nicht der erste Konflikt mit Brüssel: Bereits beim Modell „Zustimmen oder Bezahlen“ sah die Kommission einen Verstoß gegen EU-Regeln. Diesmal geht es jedoch nicht um Werbung und Datenschutz, sondern um die Frage, wie stark Facebook und Instagram ihre Nutzer an den Bildschirm binden. In vorläufigen Feststellungen wirft die Europäische Kommission dem Konzern vor, gegen den Digital Services Act (DSA) zu verstoßen – jenes Gesetz, das Online-Plattformen in der EU zu mehr Sicherheit und Transparenz verpflichtet.

Was die EU-Kommission Meta vorwirft

Im Zentrum der Untersuchung stehen Funktionen wie das endlose Scrollen, das automatische Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungssysteme. Nach Einschätzung der Kommission hat Meta die Risiken dieses „süchtig machenden Designs“ für das körperliche und seelische Wohl der Nutzer nicht ausreichend bewertet – ausdrücklich auch mit Blick auf Minderjährige und besonders gefährdete Erwachsene.

Solche Funktionen befeuerten laut Kommission den Drang, immer weiterzuscrollen, und versetzten das Gehirn in eine Art Autopilot-Modus. Konkret bemängeln die Prüfer, Meta habe verfügbare Hinweise ignoriert, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf Instagram oder Facebook verbringen und wie die Optimierung von Formaten wie Reels und Stories zu übermäßiger Nutzung führen kann.

Auch die vorhandenen Schutzmaßnahmen überzeugen die Kommission nicht: Die Werkzeuge zur Zeitbegrenzung ließen sich zu leicht wegklicken, und die elterlichen Kontrollen seien nur dann wirksam, wenn Eltern über das nötige technische Wissen sowie genügend Zeit verfügten, um sie zu verstehen.

Welche Änderungen im Raum stehen

Nach derzeitigem Stand hält die Kommission Anpassungen an beiden Plattformen für nötig. Denkbar wären etwa, Funktionen wie Autoplay und das endlose Scrollen standardmäßig zu deaktivieren, wirksame Bildschirmpausen einzuführen und das Empfehlungssystem so umzubauen, dass es weniger stark auf maximale Verweildauer ausgerichtet ist.

Metas Widerspruch und ein empfindliches Bußgeld

Meta widerspricht den Feststellungen deutlich. Sie berücksichtigten die umfangreichen Schritte nicht angemessen, die der Konzern zum Schutz Jugendlicher unternommen habe. Rechtlich handelt es sich zunächst um eine vorläufige Bewertung: Meta kann nun die Ermittlungsakte einsehen und schriftlich Stellung nehmen.

Sollte die Kommission ihre vorläufige Einschätzung am Ende bestätigen, wird es für den Konzern teuer. Dem Unternehmen droht dann ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes.

Warum es hier um den DSA geht – und was das für Europa heißt

Wichtig für die Einordnung ist die Unterscheidung zweier EU-Gesetze, die oft in einen Topf geworfen werden. Der aus der Apple-Berichterstattung bekannte Digital Markets Act (DMA) regelt den fairen Wettbewerb zwischen großen Plattformen. Der hier einschlägige Digital Services Act (DSA) betrifft dagegen die Sicherheit im Netz – von der Moderation illegaler Inhalte bis zum Schutz von Minderjährigen vor systemischen Risiken.

Für Nutzer in Deutschland, Österreich und der übrigen EU ist der Fall damit unmittelbar relevant: Sollte sich die Position der Kommission durchsetzen, könnten Facebook und Instagram in Europa spürbar anders funktionieren als heute – mit weniger automatischer Sogwirkung im Feed. Ob es tatsächlich so weit kommt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Zugleich ist die Debatte nicht einseitig: Befürworter sehen einen überfälligen Schutz vor allem für junge Menschen, während Kritiker vor zu weit reichenden Eingriffen in die Gestaltung privater Dienste warnen und stärker auf die Eigenverantwortung der Nutzer setzen.

Ein Präzedenzfall für die Plattform-Regulierung

Unabhängig vom konkreten Ausgang zeigt der Vorstoß, wie ernst die EU das Thema Plattform-Design inzwischen nimmt. Erstmals steht nicht ein einzelner Inhalt im Fokus, sondern die grundlegende Mechanik, mit der soziale Netzwerke Aufmerksamkeit binden. Wie die Kommission diesen Fall entscheidet, dürfte weit über Meta hinaus Signalwirkung für die gesamte Branche haben. (Bild: Shutterstock / davide bonaldo)

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Tags: EUFacebookInstagramMeta
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