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Meta im Visier der EU: Modell “Zustimmen oder Bezahlen”

by Milan
2. Juli 2024
Meta EU

Photo by Unsplash / Dima Solomin

In der digitalen Welt von heute steht Datenschutz an vorderster Stelle. Die Europäische Kommission hat kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen, die große Auswirkungen auf Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, haben könnte. Es geht um das Modell “Zustimmen oder Bezahlen”, bei dem Nutzende entweder personalisierter Werbung zustimmen oder ein monatliches Abo zahlen müssen. Laut der EU-Kommission verstößt dieses Modell gegen den Digital Markets Act (DMA).

Die Digitalisierung hat unser Leben revolutioniert, doch mit den Vorteilen kommen auch Herausforderungen, insbesondere im Bereich Datenschutz. Große Technologieunternehmen wie Meta stehen im Zentrum dieser Diskussion. Der Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Macht der sogenannten “Gatekeeper” einzudämmen. Metas neues Modell, das Nutzer vor die Wahl zwischen personalisierter Werbung und einem kostenpflichtigen Abonnement stellt, hat die Aufmerksamkeit der EU-Kommission auf sich gezogen. Diese Entscheidung könnte wegweisend für die Zukunft des Datenschutzes in Europa sein.

Metas Modell “Zustimmen oder Bezahlen”

Meta hat ein Modell eingeführt, bei dem Nutzende entweder der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung zustimmen oder alternativ eine monatliche Gebühr zahlen müssen. Dieses Modell hat die Europäische Kommission dazu veranlasst, eine vorläufige Feststellung zu treffen, dass es gegen den Digital Markets Act (DMA) verstößt. Die EU-Kommission argumentiert, dass Metas Ansatz den Nutzenden nicht die Freiheit gibt, ihre Dienste ohne die Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu nutzen. Dies widerspricht dem DMA, der vorschreibt, dass Nutzende die gleichen Dienste und Funktionen erhalten müssen, unabhängig davon, ob sie in die Nutzung ihrer Daten einwilligen oder nicht.

Wettbewerbsvorteil durch Größe

Große Technologieunternehmen wie Meta, die als “Gatekeeper” fungieren, haben einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Anbietern. Sie können durch ihre Größe und Reichweite umfangreiche personenbezogene Daten sammeln und für personalisierte Werbung nutzen. Kleinere Unternehmen haben oft nicht die gleichen Möglichkeiten, was zu einem ungleichen Wettbewerb führt. Die EU-Kommission betont, dass Meta seinen Nutzenden keine gleichwertige Alternative ohne die Nutzung personenbezogener Daten bietet. Um den Datenschutzvorgaben zu entsprechen, müssten Nutzende die Möglichkeit haben, einen Dienst mit weniger Datenverarbeitung zu wählen, der dennoch die gleichen Funktionen bietet.

Vorläufige Feststellung und mögliche Konsequenzen

Die EU-Kommission hat Meta ihre vorläufige Feststellung mitgeteilt. Meta hat nun die Möglichkeit, die Unterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Die endgültige Entscheidung wird innerhalb von zwölf Monaten nach der Eröffnung des Verfahrens am 25. März 2024 erwartet. Sollte die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigt werden, könnte Meta gezwungen werden, sein Modell zu ändern. Bei Nichteinhaltung drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten sogar stärkere Sanktionen verhängt werden, wie der Verkauf von Teilen des Unternehmens.

Auswirkungen der EU-Entscheidung auf den digitalen Markt und Meta

Die Entscheidung der EU-Kommission gegen Metas Modell “Zustimmen oder Bezahlen” unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und fairer Wettbewerbsbedingungen im digitalen Zeitalter. Es bleibt abzuwarten, wie Meta auf diese vorläufige Feststellung reagiert und welche Änderungen vorgenommen werden. Eines ist sicher: Diese Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der Datennutzung und des Wettbewerbs in der digitalen Welt haben. Bleibe informiert, um zu sehen, wie sich diese wichtige Angelegenheit weiterentwickelt. (Photo by Unsplash / Dima Solomin)

  • Apple und die EU: Der Streit um neue Funktionen
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