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Epic-Streit: Apple will das App-Store-Verfahren pausieren

by Milan
7. Juli 2026
in Apple News
Apple Epic Games

Bild: Shutterstock / Garun .Prdt

Im Dauerstreit zwischen Apple und Epic Games hat Richterin Yvonne Gonzalez Rogers einer Verschiebung wichtiger Fristen zugestimmt. Apple will das gesamte Verfahren vor dem Bezirksgericht auf Eis legen, bis der Supreme Court über die zentrale Streitfrage entschieden hat. Für Nutzer und Entwickler in der EU ist der eigentliche Streitpunkt längst Realität – dort hat der Digital Markets Act ihn vorweggenommen.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games zieht sich seit 2020 und geht nun in eine weitere prozessuale Runde. Nachdem Apple das Verfahren zuletzt über einen Eilantrag beim Supreme Court zu stoppen versuchte, hat sich die Ausgangslage verschoben: Das oberste US-Gericht nimmt den Fall an. In der Folge haben Apple und Epic gemeinsam beantragt, die laufenden Fristen im Verfahren zu verschieben – ein Antrag, dem die zuständige Bezirksrichterin nun zugestimmt hat.

Was die neue Frist-Regelung vorsieht

Nach dem genehmigten Zeitplan hat Apple bis zum 6. Juli Zeit, seinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens einzureichen. Epic muss bis zum 10. Juli darauf antworten, Apple wiederum bis zum 13. Juli eine Erwiderung nachreichen. Erst danach entscheidet das Gericht, ob das Verfahren tatsächlich ruht.

Von dieser Entscheidung hängt einiges ab. Lehnt das Gericht die Aussetzung ab, muss Apple innerhalb von 24 Stunden seinen Vorschlag zur Provisionshöhe für Käufe über externe Links vorlegen. Wird die Aussetzung dagegen gewährt, ruht das Verfahren vor dem Bezirksgericht, bis der Supreme Court über Apples Berufung entschieden hat.

Vom Contempt-Urteil zum Supreme Court

Im Kern dreht sich der Streit um eine einzige Frage: Darf Apple eine Provision auf Käufe erheben, die Nutzer über externe Links in iOS-Apps abwickeln? Eine Anordnung aus dem Jahr 2021 verpflichtete Apple, solche Verweise auf alternative Bezahlwege zuzulassen. Apple erlaubte die Links, verlangte darauf aber eine Provision von 27 Prozent – woraufhin das Gericht 2025 einen vorsätzlichen Verstoß gegen den „Geist“ der Anordnung feststellte und Apple jede Gebühr auf solche Käufe untersagte. Seitdem laufen externe Bezahllinks in den USA ohne Apple-Schnitt; das Berufungsgericht verwies den Fall zurück, damit eine angemessene Gebührenhöhe bestimmt wird.

Genau hier setzt die jüngste Wende an: Ende Juni stimmte der Supreme Court zu, Apples Berufung gegen das Contempt-Urteil zu verhandeln – allerdings nur diese eine Frage. Apples zweiten Einwand, wonach die Anordnung fälschlich auf alle Entwickler statt nur auf Epic ausgeweitet worden sei, ließen die Richter ausdrücklich außen vor. Verhandelt wird frühestens ab Oktober, mit der neuen Gerichtsperiode.

In der EU längst geregelt – anders als in der Schweiz

Für Leser im deutschsprachigen Raum lohnt der Blick über den US-Prozess hinaus: Der Punkt, um den in Kalifornien gerungen wird, ist in der EU längst entschieden. Der Digital Markets Act zwingt Apple hier ohnehin dazu, externe Bezahllinks und alternative Vertriebswege zuzulassen – und Apple hat sein Gebührenmodell im europäischen App Store deshalb grundlegend überarbeitet. Entwickler in Deutschland und Österreich arbeiten also bereits unter Regeln, die der US-Prozess erst mühsam austariert.

Ein Urteil des Supreme Court würde daran unmittelbar nichts ändern, weil die europäischen Vorgaben aus dem DMA stammen, nicht aus US-Recht. Wohl aber setzt der Fall einen weltweit beachteten Präzedenzfall – Regulierungsbehörden in der EU, aber auch in Brasilien, Indien und Großbritannien verfolgen ihn genau. Die Schweiz nimmt dabei eine Sonderrolle ein: Als Nicht-EU-Land fällt sie nicht unter den DMA, sodass dort weiterhin Apples reguläre App-Store-Bedingungen gelten.

Warum sich der Streit weiter hinzieht

Für Apple ist jede Verzögerung ein Etappensieg. Solange die Provisionshöhe nicht festgeschrieben ist und der Supreme Court nicht entschieden hat, bleibt das Geschäftsmodell des App Stores unangetastet – und externe Links laufen in den USA vorerst ohne Apple-Beteiligung. Die kommenden Tage zeigen zunächst, ob das Bezirksverfahren ruht oder ob Apple doch schon jetzt einen konkreten Gebührenvorschlag vorlegen muss. Die grundsätzliche Frage aber, wie viel Kontrolle eine Plattform über Zahlungswege behalten darf, beantwortet erst das höchste US-Gericht – und das frühestens in der kommenden Gerichtsperiode. (Bild: Shutterstock / Garun .Prdt)

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