Apple hat auf die Sammelklage dreier YouTube-Kanäle geantwortet, die dem Konzern das unbefugte Abgreifen von Videos fürs KI-Training vorwerfen. Apples Argument: Die Videos seien öffentlich zugänglich, der Zugriff daher erlaubt. Das Unternehmen fordert die Abweisung der Klage.
Die Auseinandersetzung geht auf eine im April eingereichte Sammelklage dreier YouTube-Kanäle zurück, die Apple vorwirft, Millionen urheberrechtlich geschützter Videos unter Umgehung von YouTubes Schutzmechanismen abgegriffen und für das Training eigener KI-Modelle genutzt zu haben. Rund drei Monate später liegt nun Apples formelle Erwiderung vor – und die fällt selbstbewusst aus.
Apples Verteidigung vor Gericht
Kern von Apples Argumentation ist die öffentliche Zugänglichkeit der Videos. Nach Darstellung des Konzerns haben die Kläger ihre Werke selbst frei auf YouTube veröffentlicht, sodass sie für jedermann ohne Passwort, Bezahlschranke oder technische Sperre einsehbar seien. Genau darauf stützt Apple seine rechtliche Bewertung: Der Digital Millennium Copyright Act untersagt in Paragraf 1201(a) das Umgehen technischer Maßnahmen, die den Zugang zu einem Werk kontrollieren. Da YouTube die Videos aber öffentlich abrufbar mache, kontrollierten die von den Klägern angeführten Download-Sperren den Zugang eben nicht im Sinne dieser Vorschrift.
Ergänzend verweist Apple auf die Nutzungsbedingungen von YouTube, die dem Unternehmen den Zugriff auf die Videos ebenfalls gestattet hätten. In der Summe, so Apples Schluss, hätten die Kläger keinen schlüssigen Klagegrund vorgebracht – weshalb der Konzern beantragt, die Klage abzuweisen.
Die Vorwürfe der YouTube-Kanäle
Hinter der Klage stehen die Kanäle h3h3Productions, MrShortGame Golf und Golfholics. h3h3Productions wird von Ethan und Hila Klein betrieben, die mit ihren Kanälen und dem H3 Podcast ein Millionenpublikum erreichen; die beiden Golf-Kanäle kommen jeweils auf mehrere Hunderttausend Abonnenten. In ihrer beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California eingereichten Sammelklage werfen sie Apple vor, YouTubes Schutz vor Video-Scraping gezielt umgangen und daraus erheblichen Profit gezogen zu haben.
Der Ton der Klageschrift ist scharf: Apples Vorgehen sei nicht nur rechtswidrig, sondern ein unzulässiger Angriff auf die Gemeinschaft der Content-Creator, deren Werke die milliardenschwere Branche für generative KI ohne jede Vergütung antrieben. Damit rückt der Fall die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt, ob öffentlich einsehbare Inhalte allein deshalb frei fürs KI-Training verwendet werden dürfen.
Teil einer größeren Klagewelle
Die drei Kanäle beschränken sich nicht auf Apple. Mit gleichlautenden Sammelklagen sind sie auch gegen andere Tech- und KI-Konzerne vorgegangen – die aktuelle Berichterstattung nennt Meta, Nvidia, ByteDance und Snap, während sich frühere Klagen derselben Serie gegen Amazon und OpenAI richteten. Apple sieht sich zudem nicht zum ersten Mal mit solchen Vorwürfen konfrontiert: So werfen etwa zwei Autoren dem Konzern vor, ihre Bücher über einen Raubkopie-Datensatz fürs KI-Training verwendet zu haben. Die Verfahren sind Teil einer breiten juristischen Klärung darüber, wo die Grenze zwischen frei zugänglichen Daten und geschütztem geistigem Eigentum verläuft.
Warum der Fall über Apple hinausreicht
Für Apple ist die Sache doppelt heikel. Zum einen positioniert sich der Konzern rund um Apple Intelligence konsequent als datenschutz- und rechtebewusster Akteur – ein Image, zu dem der Vorwurf ungefragter Datennutzung schlecht passt. Zum anderen dürfte die Entscheidung weit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten: Gibt das Gericht Apples Auslegung recht, wäre öffentlich Gepostetes fürs KI-Training weitgehend frei verwertbar; folgt es den Klägern, geriete die Datenbasis zahlreicher KI-Modelle unter Druck. Bis dahin bleibt es bei zwei unvereinbaren Lesarten desselben Sachverhalts – und einem Ausgang, den die gesamte Branche aufmerksam verfolgen dürfte. (Bild: Shutterstock / Billion Photos)
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