Im Rechtsstreit zwischen Elon Musks xAI und Apple muss Musk nun auch seine geschäftlichen E-Mails von Tesla und SpaceX offenlegen. Ein Bundesrichter wies den Versuch von X und xAI zurück, diese Konten aus der Beweisaufnahme herauszuhalten – und bestätigte damit eine frühere Anordnung.
Der Streit dreht sich um den Vorwurf, Apple und OpenAI hätten sich zum Nachteil von Musks Chatbot Grok abgesprochen. Im Zuge der Beweisaufnahme verschiebt sich der Fokus nun auf Musks Postfächer: US-Bezirksrichter Mark Pittman lehnte einen Einspruch von X und xAI ab und bestätigte, dass Musks Tesla- und SpaceX-E-Mails nach relevantem Material durchsucht werden müssen. Bereits im Vormonat war die juristische Auseinandersetzung enger an Apples Führungsetage herangerückt, als das Gericht Craig Federighi in die Klage einbezog, Tim Cook aber außen vor ließ.
Worum es in der Klage geht
Ausgangspunkt des Verfahrens ist Musks Unmut über die Platzierung von Grok in den App-Store-Rankings. Er führt die Ergebnisse auf eine wettbewerbswidrige Absprache zwischen Apple und OpenAI zurück – begründet mit deren Partnerschaft, über die ChatGPT Teile von Siri und Apple Intelligence antreibt. Apple selbst rückt dabei zunehmend von einer Festlegung auf einen einzigen Partner ab und macht die KI-Anbindung der Siri zur Wahlfreiheit – ein Punkt, der dem Vorwurf der gezielten Bevorzugung entgegensteht.
Im Mai trafen sich die Rechtsteams von Apple, OpenAI, X und xAI zu einer Anhörung vor dem zuständigen Magistratsrichter Hal R. Ray, Jr., um mehrere Streitpunkte rund um die Beweisaufnahme zu klären. Dabei gab das Gericht der Forderung von X und xAI statt, Craig Federighi als sogenannten Custodian – also als Person, deren Unterlagen durchsucht werden – aufzunehmen. Ebenso wurde Apple verpflichtet, Dokumente zu seiner jüngeren Vereinbarung mit Google offenzulegen, mit der Gemini künftig die neue Siri antreiben soll.
Warum die Tesla- und SpaceX-Konten ins Visier rückten
In derselben Anhörung folgte Richter Ray dem Argument von OpenAI, wonach auch Musks Tesla- und SpaceX-E-Mails nach relevantem Material zu durchsuchen seien. Die Anwälte von X und xAI hatten zunächst eingewandt, diese Unterlagen lägen außerhalb ihres Zugriffs, da sie weder SpaceX noch Tesla verträten. Das überzeugte den Richter nicht.
Den Ausschlag gab OpenAIs Darstellung, Musk sei „der CEO all dieser Unternehmen“ und nutze die Konten erkennbar geschäftlich für alle. Gestützt wurde das durch interne Unterlagen, aus denen hervorging, dass selbst Musks xAI-Finanzchef ihn auf seiner SpaceX-Adresse zu xAI-Angelegenheiten kontaktierte.
Pittman bestätigt die Anordnung
Tags zuvor hatten die Rechtsteams von X und xAI Einspruch eingelegt, um Rays Entscheidung zu kippen, und zugleich beantragt, die Anordnung bis zur Klärung des Einspruchs auszusetzen. Richter Pittman, der die Beweisstreitigkeiten zuvor an Ray verwiesen hatte – ein in Bundesverfahren übliches Vorgehen –, lehnte beide Anträge ab und bestätigte Rays Befund.
In seiner Anordnung hielt Pittman fest, dass die E-Mails offenzulegen seien, weil Grund zur Annahme bestehe, dass Musk Geschäfte von X oder xAI über seine SpaceX- und Tesla-Konten abwickele. Musks Eigentümerschaft und seine Spitzenpositionen in diesen Unternehmen führten das Gericht zu diesem Schluss. Dass der Finanzchef von xAI Finanzberichte an Musks SpaceX-Adresse geschickt habe, genüge bereits – ob es sich um private oder geschäftliche Konten handele, sei dabei nicht ausschlaggebend.
Noch keine Frist für die Herausgabe
Eine konkrete Frist für die Offenlegung der E-Mails setzte Pittman nicht. Bei der Anhörung Mitte Mai hatte Ray die Anwälte von X und xAI gefragt, wie lange die Herausgabe dauern würde. Die Antwort fiel vage aus: Man könne keinen genauen Zeitraum nennen, werde aber so schnell wie möglich vorgehen, sofern es angeordnet werde. Damit ist offen, wann das angeforderte Material tatsächlich in die Beweisaufnahme einfließt. (Bild: Shutterstock / Who is Danny)
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