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Singapur weist xAIs Dokumentenanfragen in Apple-Klage ab

Milan Jovicic by Milan Jovicic
2. Juni 2026 - 00:15 CEST
in Apple News
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xAI Klage Apple

Bild: Shutterstock / Mdisk

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Singapur hat mehrere Dokumentenanfragen von xAI zurückgewiesen, die im Rahmen von Elon Musks Klage gegen Apple und OpenAI gestellt wurden. Die Behörde stuft die Ersuchen als unzulässige Beweisausforschung ein – und reiht sich damit hinter Südkorea ein.

Elon Musks Versuch, für seine Klage gegen Apple und OpenAI international Beweise zu sammeln, läuft erneut ins Leere. Nach Südkorea hat nun auch Singapur ein Ersuchen abgelehnt, mit dem xAI interne Unterlagen mehrerer dort ansässiger Unternehmen erzwingen wollte. Die zugrunde liegende Klage gegen Apple und OpenAI aus dem Sommer 2025 dreht sich um zwei Vorwürfe – und der zweite davon ist der Grund, warum xAI überhaupt Daten von Firmen in Asien sehen möchte.

Worum es im Streit zwischen xAI und Apple geht

Die von Musks Unternehmen xAI – inzwischen im Besitz von SpaceX – betriebene Klage stützt sich auf zwei Kernargumente. Zum einen wirft sie Apple und OpenAI vor, sich abgesprochen zu haben, um ChatGPT im App Store unfair zu bevorzugen. Zum anderen behauptet sie, Apples App-Store-Regeln verhinderten, dass sich Musks Plattform X zu einer sogenannten Super-App entwickeln könne.

Für das zweite Argument benötigt xAI Vergleichsdaten von etablierten Super-Apps – und die stammen überwiegend aus asiatischen Märkten. Deshalb beantragte das Unternehmen beim zuständigen US-Gericht, Dokumente von ausländischen Firmen anzufordern. Grundlage dafür ist das Haager Beweisübereinkommen, ein internationales Rechtsinstrument, über das Gerichte in Zivil- und Handelssachen Beweismittel aus dem Ausland beschaffen können.

Warum Singapur die vier Anfragen ablehnt

Die nun öffentlich gewordene Absage betrifft den Versuch, Unterlagen von gleich mehreren Unternehmen in Singapur zu erhalten – darunter Gojek, Grab, GrabTaxi und WeChat. In einem Schreiben an das zuständige US-Bezirksgericht für den Northern District of Texas erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Singapurs, sie könne keiner der vier Anfragen stattgeben, weil sie das Haager Beweisübereinkommen in mehreren Punkten nicht erfüllten.

Erstens betreffe das zugrunde liegende Verfahren kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorwürfe – ein Bereich, den Singapur als außerhalb des Anwendungsbereichs des Übereinkommens einordnet. Zweitens seien die Anfragen nicht präzise genug formuliert, was die zu befragende Person oder das zu befragende Unternehmen angehe. Im Fall von Gojek und Grab stimmten die in den Ersuchen verwendeten Firmenbezeichnungen nicht einmal mit den im singapurischen Handelsregister geführten Einheiten überein.

Drittens seien die Anfragen schlicht zu weit gefasst. Statt konkret benannte Dokumente zu verlangen, forderte xAI ganze Kategorien an – etwa zur App-Nutzung, zu In-App-Zahlungen, Umsätzen, App-Store-Platzierungen, App-Store-Funktionen bei Apple, zu Super-Apps, zum Wechselverhalten der Kundschaft sowie zu Plänen, generative KI in diese Apps zu integrieren. Genau diese Pauschalität bemängelte zuvor schon Südkorea. Die Generalstaatsanwaltschaft kam deshalb zu dem Schluss, die Ersuchen wirkten wie Teil einer „fishing expedition“, einer unzulässigen Beweisausforschung also, die das Haager Übereinkommen nicht abdecke.

Ein Muster abgelehnter Auslandsanfragen

Singapur ist nicht der erste Rückschlag dieser Art. Bereits Anfang des Jahres lehnte das oberste Gericht Südkoreas ein Ersuchen ab, mit dem xAI Unterlagen vom Super-App-Betreiber Kakao erhalten wollte – mit derselben zentralen Begründung der zu breiten Formulierung. Weitere Anträge, die xAI auf Basis des Haager Übereinkommens gestellt hat, betreffen Firmen in China, Indonesien, Japan, Indien und Vietnam und sind noch offen.

Auffällig ist, dass selbst das US-Gericht xAIs Vorgehen in der Vergangenheit teils als ausufernd bezeichnet und einzelne Beweisanträge zurückgewiesen hat. Während die US-Justiz solche Auslandsersuchen zunächst überwiegend durchgewunken hatte, gestaltet sich die Umsetzung vor Ort zäh. Parallel dazu hat das Verfahren in den USA personell an Schärfe gewonnen, seit das Gericht Apples Software-Chef Craig Federighi in den Kreis der vorlagepflichtigen Personen aufnahm.

Apples Linie gegen die Ausforschung setzt sich durch

Für Apple und OpenAI sind die wiederholten Absagen aus dem Ausland ein willkommenes Signal. Je weniger internationale Vergleichsdaten xAI zusammentragen kann, desto schwerer fällt es Musks Unternehmen, das Super-App-Argument mit belastbaren Zahlen zu untermauern. Dass nun mit Singapur ein zweites Land die Anfragen als zu weitreichend einstuft, verfestigt ein Muster, auf das sich Apples Verteidigung berufen kann. Endgültig entschieden ist damit nichts – die offenen Ersuchen in mehreren weiteren Ländern dürften zeigen, ob xAI seine Beweisstrategie nachschärft oder international weiter auf Granit beißt. (Bild: Shutterstock / Mdisk)

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Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und verantwortet seit 2018 sämtliche redaktionellen Inhalte – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus fast jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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