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Indien: Steuervorteile für iPhone-Produktion bis 2041

Milan Jovicic by Milan Jovicic
3. August 2026 - 19:42 CEST
in Apple News
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iPhone 17 Pro Max in Cosmic Orange auf dunklem Untergrund, Symbolbild zur iPhone-Produktion in Indien

Bild: Apfelpatient

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Ein Gesetzentwurf aus Neu-Delhi soll die Steuerbefreiung für ausländische Fertigungsmaschinen um zehn Jahre verlängern. Apple hatte selbst dafür lobbyiert. Hinzu kommen zollfreie Lager – allerdings nur für Geräte, die das Land wieder verlassen.

Indien fertigt in diesem Jahr 26 Prozent aller iPhones weltweit. Vor vier Jahren waren es sechs Prozent – kaum eine Verlagerung in Apples Lieferkette lief in vergleichbarem Tempo. Der Entwurf, über den die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, zielt darauf, dieses Wachstum langfristig abzusichern. Erst im Juli hatte die Regierung Zölle auf iPhone-Bauteile gestrichen; der neue Vorstoß geht deutlich darüber hinaus.

Dass die Rechnung aufgeht, zeigen die Stückzahlen: Die iPhone-Fertigung wächst gegen den Branchentrend, während der Smartphone-Markt insgesamt stagniert. Gleichzeitig läuft in Indien ein Kartellverfahren gegen Apple – das Land ist für den Konzern also nicht nur Werkbank, sondern auch Reibungsfläche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerbefreiung für Maschinen, die ausländische Firmen ihren Auftragsfertigern zur Verfügung stellen, soll bis zum 31. März 2041 laufen statt bis 2031.
  • Sie gilt für Hersteller von Smartphones, Tablets, Laptops sowie Hör- und Wearable-Geräten.
  • Neu hinzu kommt eine Steuerbefreiung für die Lagerung von Bauteilen in Zollfreizonen – ausschließlich für Exportware.
  • Auch die Regeln für Rechenzentren werden gelockert: Indische Partner dürfen künftig mieten statt besitzen.
  • Der Entwurf muss noch beide Kammern des Parlaments passieren.

Worum es bei der Steuerbefreiung geht

Der Kern des Streits ist ein juristisches Detail mit erheblicher Wirkung. Apple stellt seinen Auftragsfertigern in Indien hochwertige Fertigungsmaschinen zur Verfügung, bleibt aber deren Eigentümer. Nach indischem Steuerrecht könnte dieses Eigentum als sogenannte „business connection” gewertet werden – und damit Apples iPhone-Gewinne im Land steuerpflichtig machen.

In China stellt sich diese Frage nicht. Apple hatte deshalb bei der indischen Regierung darauf gedrängt, das Einkommensteuerrecht anzupassen. Im Februar führte Neu-Delhi eine entsprechende Befreiung ein, allerdings befristet bis 2031.

Der neue Entwurf verlängert diese Frist bis zum 31. März 2041 – ausdrücklich, um Planungssicherheit zu schaffen. Betroffen sind nicht nur Smartphones: Die Regelung erfasst auch Tablets, Laptops sowie Hör- und Wearable-Geräte, deckt also praktisch Apples gesamtes Hardware-Portfolio ab.

Zollfreie Lager nur für den Export

Der zweite Teil des Entwurfs betrifft die Lagerhaltung. Ausländische Unternehmen sollen künftig steuerfrei Bauteile lagern und an Auftragsfertiger weitergeben können – ebenfalls bis 2041.

Voraussetzung ist, dass Fabriken und Lager in sogenannten Zollfreizonen liegen. Diese gelten steuerlich als außerhalb der indischen Zollgrenze, weshalb dort eingeführte Ware keine Einfuhrabgaben auslöst. Werden die fertigen Geräte anschließend exportiert, bleibt es dabei.

Genau hier liegt die Bedingung: Wandern die Geräte stattdessen in den indischen Handel, fallen die Einfuhrabgaben regulär an. Solche Standorte lohnen sich damit ausschließlich für die Produktion von Exportware.

Auch Rechenzentren werden einfacher

Ein dritter Punkt betrifft die digitale Infrastruktur. Bereits im Februar hatte Indien ausländischen Unternehmen eine Steuerbefreiung bis 2047 zugesagt, wenn sie Rechenzentren im Land nutzen, um Kunden weltweit zu bedienen.

Der Entwurf lockert nun die Eigentumsfrage: Rechenzentren dürfen von den indischen Partnern gemietet werden, statt ihnen gehören zu müssen. Das senkt den Kapitalbedarf und öffnet den Markt für kleinere und mittlere Anbieter. Für Apple bedeutet es mehr Spielraum, falls der Konzern dort eigene Kapazitäten aufbauen will.

RegelungEingeführtBisherige FristGeplante Frist
Maschinen bei AuftragsfertigernFebruar 2026203131. März 2041
Lagerung von Bauteilen in Zollfreizonenneu im Entwurf–2041
Rechenzentren für globale DiensteFebruar 202620472047, jetzt auch gemietet

Warum der lange Zeithorizont die eigentliche Nachricht ist

Zehn zusätzliche Jahre klingen nach einer Formalie, sind aber das Gegenteil. Fertigungslinien für Smartphones amortisieren sich über Jahre, und ein Steuervorteil, der 2031 ausläuft, taugt nicht als Grundlage für Investitionen, die bis in die 2030er reichen. Mit 2041 verschiebt sich der Planungshorizont in eine Größenordnung, in der sich ein zweiter vollwertiger Produktionsstandort neben China rechnen lässt.

Der Zeitpunkt ist ebenfalls aufschlussreich. Apple hat im Ausblick auf das September-Quartal selbst vor deutlich größeren Lieferengpässen gewarnt und dabei auf Bauteilknappheit verwiesen. Eine zweite große Fertigungsbasis mit langfristiger steuerlicher Zusage ist genau die Absicherung, die in einer solchen Lage zählt – auch wenn sie kurzfristig nichts löst. Für die im September erwartete iPhone-Generation kommt der Entwurf ohnehin zu spät.

Für Käufer in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert der Entwurf unmittelbar nichts an Preis oder Verfügbarkeit. Mittelbar ist er trotzdem relevant: Die Zollfreizonen-Regel macht die dortigen Werke ausschließlich für Exportware attraktiv, und Europa gehört zu diesen Zielmärkten. Was in Indien vom Band läuft, ist also gerade nicht für den indischen Handel gedacht – sondern für Märkte wie den hiesigen.

Bis dahin bleibt der Entwurf allerdings genau das. Er muss durch beide Kammern des Parlaments, ein Verfahren, das sich über Monate ziehen kann. Bis zur Verabschiedung gilt weiterhin die Befristung auf 2031. (Bild: Apfelpatient)

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Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und verantwortet seit 2018 sämtliche redaktionellen Inhalte – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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