Apple hat im Juli eine zweite Beschwerde beim britischen Investigatory Powers Tribunal eingereicht. Sie richtet sich gegen die Forderung, Zugriff auf verschlüsselte Cloud-Backups britischer Nutzer zu gewähren. Bekannt wurde der Schritt nur über eine Verfügung des Gerichts.
Der Streit läuft seit Februar 2025, als die britische Regierung von Apple heimlich einen Zugang zu verschlüsselten iCloud-Daten verlangte. Seitdem hat sich die Anordnung zweimal in ihrem Zuschnitt verändert, Apple hat einmal geklagt, und der Konzern hat in Großbritannien eine Sicherheitsfunktion abgeschaltet. Die Financial Times berichtet nun über einen neuen Vorstoß, der im Juli eingereicht wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple hat im Juli 2026 eine zweite Beschwerde beim Investigatory Powers Tribunal eingereicht.
- Sie richtet sich gegen die Forderung nach Zugriff auf verschlüsselte Cloud-Backups britischer Nutzer.
- Öffentlich wurde der Schritt nicht durch Apple, sondern durch eine Verfügung des Gerichts.
- Der Erweiterte Datenschutz lässt sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiterhin uneingeschränkt aktivieren.
- Apple erklärt unverändert, nie eine Hintertür oder einen Generalschlüssel gebaut zu haben und dies auch nicht zu tun.
Was Apple jetzt eingereicht hat
Die neue Beschwerde liegt seit Juli beim Investigatory Powers Tribunal, dem britischen Sondergericht für Überwachungsfragen. Gegenstand ist die Anordnung, Apple müsse der Regierung Zugang zu verschlüsselten Cloud-Backups britischer Nutzer verschaffen.
Technisch läuft das auf eine Grundsatzfrage hinaus. Beim Erweiterten Datenschutz liegen die Schlüssel ausschließlich auf den Geräten der Nutzer, nicht bei Apple. Eine Herausgabe wäre nur möglich, wenn der Konzern den Dienst umbaut oder gezielt schwächt – ein Zugriff auf bestehende Daten ist in der aktuellen Architektur ausgeschlossen.
Bemerkenswert ist der Weg an die Öffentlichkeit. Weder Apple noch die Regierung haben den Vorgang mitgeteilt; bekannt wurde er über eine Verfügung des Gerichts. Dasselbe Muster prägte bereits die erste Runde, in der ein Gericht die Geheimhaltung des Verfahrens kippte.
Anderthalb Jahre Streit im Überblick
Der Konflikt hat mehrfach die Richtung gewechselt. Wer nur die aktuelle Meldung liest, sieht eine zweite Klage – tatsächlich ist es die zweite Klage gegen eine bereits zweite Fassung der Anordnung.
| Zeitpunkt | Entwicklung |
|---|---|
| Februar 2025 | Geheime Anordnung an Apple, weltweit Zugriff auf Daten mit Erweitertem Datenschutz zu ermöglichen |
| Februar 2025 | Apple schaltet die Funktion für Nutzer in Großbritannien ab |
| März 2025 | Erste Beschwerde beim Investigatory Powers Tribunal |
| August 2025 | Nach US-Druck fällt die Forderung für amerikanische Nutzer weg |
| Oktober 2025 | Ersatz durch eine Anordnung, die auf britische Nutzer zielt |
| Juli 2026 | Zweite Beschwerde beim Tribunal |
Die entscheidende Wende brachte der Rückzug bei den US-Nutzern im August 2025. Was zunächst wie ein Einlenken wirkte, entpuppte sich wenige Wochen später als Verengung: Die Forderung kehrte in neuer Fassung zurück, diesmal beschränkt auf britische Nutzer. Anfang 2026 verlangten US-Stellen dazu Aufklärung von London.
Rückendeckung bekam Apple dabei nicht nur aus Washington. Auch WhatsApp stellte sich in dem Verfahren hinter den Konzern, weil eine Entscheidung gegen Apple die Grundlage jeder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung berühren würde.
Was das für Nutzer hierzulande bedeutet
Die kurze Antwort: unmittelbar nichts. Seit Oktober 2025 zielt die Anordnung ausschließlich auf britische Nutzer. In Deutschland, Österreich und der Schweiz lässt sich der Erweiterte Datenschutz für iCloud unverändert aktivieren – anders als in Großbritannien, wo Apple die Funktion für neue Nutzer im Februar 2025 abgeschaltet hat.
Wenn du die Funktion noch nicht eingeschaltet hast, ist das der praktische Punkt an dieser Meldung. Ohne sie liegen iCloud-Backups, Fotos und Notizen in einer Form vor, auf die Apple technisch zugreifen kann – und genau darauf zielen behördliche Anordnungen üblicherweise.
Warum der Fall über Großbritannien hinausreicht
Der eigentliche Einsatz ist nicht die Reichweite der Anordnung, sondern ihre Machbarkeit. Sobald ein Gericht feststellt, dass ein Anbieter verpflichtet werden kann, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nachträglich zu öffnen, existiert eine Vorlage – und die lässt sich in jeder Rechtsordnung zitieren, die etwas Ähnliches versucht.
Dass es nicht bei einem Einzelfall bleibt, zeigt der Blick nach Nordamerika: Im Mai 2026 warnte Apple vor einem Gesetzentwurf in Kanada, der in dieselbe Richtung zielt. Für Apple ist die britische Auseinandersetzung damit weniger ein Marktproblem als eine Grundsatzfrage über das eigene Sicherheitsversprechen.
Offen bleibt der Zeitrahmen. Verfahren vor dem Investigatory Powers Tribunal laufen weitgehend nicht-öffentlich, und schon die erste Runde brauchte über ein Jahr bis zu greifbaren Zwischenschritten. Belastbare Neuigkeiten dürften erneut eher aus Gerichtsverfügungen kommen als aus Mitteilungen der Beteiligten. (Bild: Apple / Apfelpatient)
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