Ob London von Apple einen Zugang zu verschlüsselten iCloud-Daten verlangt, ist seit anderthalb Jahren ein offenes Geheimnis – offiziell bestätigt hat die Regierung es nie. Genau darüber wurde am Donnerstag in London verhandelt. Apple und zwei Bürgerrechtsorganisationen wollen erreichen, dass das Verfahren künftig auf Grundlage der tatsächlichen Fakten läuft.
Vor dem Investigatory Powers Tribunal, dem britischen Sondergericht für Überwachungsfragen, ging es am 17. September nicht um die Anordnung selbst, sondern um das Schweigen darüber. Die britische Regierung verfolgt bei solchen Anordnungen den Grundsatz, deren Existenz weder zu bestätigen noch zu dementieren. Apple hatte im Juli bereits eine zweite Beschwerde gegen die auf britische Nutzer zugeschnittene Anordnung eingereicht; das Tribunal verhandelt sie gemeinsam mit einer Beschwerde von Privacy International und Liberty. Die Anhörung fand in den Royal Courts of Justice statt, wie Computer Weekly aus dem Gerichtssaal berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Tribunal hat am 17. September verhandelt, ob die britische Regierung weiter schweigen darf, ob sie Apple zu einer Hintertür verpflichtet hat.
- Die Anwälte von Apple und den Bürgerrechtsgruppen halten das für unhaltbar, weil US-Regierungsvertreter und anonyme britische Quellen die Anordnung längst bestätigt haben.
- Die Regierung argumentiert, jede Abkehr vom Schweigen würde Kriminellen verraten, welche Anbieter solche Anordnungen erhalten haben.
- Eine Entscheidung fällt später, eine Verhandlung über die Anordnung selbst ist vor 2027 nicht zu erwarten.
- In Deutschland, Österreich und der Schweiz lässt sich der Erweiterte Datenschutz für iCloud weiterhin aktivieren.
Worum es in der Anhörung ging
Die Anordnung, um die sich alles dreht, ist eine sogenannte Technical Capability Notice. Mit ihr kann das britische Innenministerium Anbieter verpflichten, technische Zugänge für Ermittlungsbehörden bereitzuhalten. Wer eine solche Anordnung erhält, darf das nicht öffentlich machen. Apple kann deshalb bis heute nicht offen sagen, wogegen es eigentlich klagt.
Die Regierung schlägt vor, das Verfahren auf Basis angenommener Fakten zu führen. Verhandelt würde dann so, als ob es eine Anordnung gäbe, ohne dass diese bestätigt wird. Apple und die beiden Organisationen lehnen das ab. Laut Reuters bezeichneten beide Anwälte die Schweigepolitik als Verstoß gegen den Grundsatz öffentlicher Verfahren, der eine sinnvolle öffentliche Debatte über den Fall verhindere.
Die Argumente gegen das Schweigen
Ben Jaffey, Anwalt von Privacy International und Liberty, nannte die Haltung der Regierung vor Gericht eine Farce. Seine Begründung: Die erste Anordnung vom Januar 2025 sei nicht nur breit berichtet, sondern von Quellen im Innenministerium gegenüber der Times bestätigt worden. Dazu kamen öffentliche Äußerungen der damaligen US-Geheimdienstdirektorin Tulsi Gabbard und von US-Präsident Donald Trump. Gabbard hatte im August 2025 mitgeteilt, London habe die Forderung für die Daten amerikanischer Nutzer fallen gelassen.
Dazu kamen zwei weitere Punkte. WhatsApp und Google haben in Zeugenaussagen erklärt, keine solche Anordnung erhalten zu haben – das dürfen sie, weil kein Gesetz verbietet, das Fehlen einer Anordnung zu bestätigen. Und ein Brief des demokratischen US-Senators Ron Wyden und des republikanischen Abgeordneten Warren Davidson an das Tribunal legt offen, dass Apple die Anordnung mit der US-Regierung besprechen durfte, nicht aber mit dem Kongress. Schon die Notwendigkeit einer solchen Erlaubnis belege die Existenz der Anordnung, argumentierte Jaffey.
Apples Anwalt Daniel Beard widersprach zudem der Darstellung, ein Verfahren auf Basis angenommener Fakten habe für die Kläger keine Folgen. Diese Darstellung sei schlicht falsch.
Warum die Regierung an ihrer Linie festhält
Für die Regierung trat Neil Sheldon auf. Seine Kernthese: Würde die Regierung in diesem einen Fall bestätigen oder dementieren, ließe sich die Linie in anderen Fällen kaum noch halten. Mit der Zeit entstünde ein Bild davon, welche Anbieter eine Anordnung erhalten haben und welche nicht. Terroristen und Täter im Bereich des Online-Missbrauchs könnten dann gezielt Wege suchen, ihre Daten dem rechtmäßigen Zugriff zu entziehen.
Sheldon räumte ein, dass manche Menschen aus der Berichterstattung längst ihre Schlüsse gezogen haben dürften. Andere hätten das aber nicht getan. Die Folgen eines Irrtums seien zudem sehr ungleich verteilt: Ein Verfahren auf Basis angenommener Fakten schränke die Öffentlichkeit nur begrenzt ein, eine Abkehr vom Schweigen könne dagegen der nationalen Sicherheit ernsthaft schaden.
Wie es jetzt weitergeht
Das Tribunal entscheidet über die Frage der Geheimhaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Eine vollständige Verhandlung über die Anordnung selbst ist laut Reuters erst im kommenden Jahr zu erwarten.
| Frage | Stand nach der Anhörung |
|---|---|
| Darf die Regierung weiter schweigen? | Entscheidung des Tribunals steht aus |
| Ist die Anordnung rechtmäßig? | Hauptverhandlung frühestens 2027 |
| Erweiterter Datenschutz in Großbritannien | Seit Februar 2025 für neue Nutzer nicht verfügbar |
| Erweiterter Datenschutz in DE, AT, CH | Unverändert aktivierbar |
Schon einmal hat das Tribunal der Regierung beim Thema Geheimhaltung widersprochen: Im April 2025 wies es den Versuch zurück, selbst die Eckdaten von Apples Verfahren unter Verschluss zu halten.
Warum die Verfahrensfrage mehr ist als eine Formalie
Auf den ersten Blick wirkt der Streit wie ein juristischer Nebenschauplatz. Tatsächlich entscheidet er darüber, ob überhaupt öffentlich darüber gestritten werden kann, ob ein Staat einen Anbieter zwingen darf, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu öffnen. Bleibt es bei angenommenen Fakten, kann Apple auch in öffentlicher Verhandlung nicht offen über das sprechen, was tatsächlich von ihm verlangt wird.
Der Kern des Konflikts bleibt die Architektur des Dienstes. Beim Erweiterten Datenschutz hat Apple nach eigenen Angaben keinen Zugriff auf die verschlüsselten Daten. Genau deshalb hat Apple die Funktion in Großbritannien im Februar 2025 für neue Nutzer abgeschaltet, statt sie aufzuweichen.
Für Nutzer im deutschsprachigen Raum ändert die Anhörung nichts. Die seit Oktober 2025 bekannte zweite Anordnung zielt auf britische Nutzer, und hierzulande lässt sich der Erweiterte Datenschutz für iCloud weiterhin einschalten. Wenn du ihn noch nicht nutzt, liegen etwa iCloud-Backups und Fotos in einer Form vor, auf die Apple technisch zugreifen kann.
Hast du den Erweiterten Datenschutz aktiviert – oder hält dich ab, dass Apple dir bei verlorenem Zugang nicht mehr helfen kann? Schreib uns in die Kommentare, ob der Streit in London an deiner Entscheidung etwas ändert.



