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Apple und Jon Prosser wollen das Versäumnisurteil aufheben

by Milan
11. Juni 2026
in News
Apple Jon Prosser

Bild: Shutterstock / KinoMasterskaya

Im Rechtsstreit um den Liquid-Glass-Leak nimmt das Verfahren eine überraschende Wendung: Apple und der Anwalt von Jon Prosser haben das Gericht gemeinsam gebeten, das im vergangenen Oktober gegen ihn ergangene Versäumnisurteil aufzuheben. Damit könnte der Leaker doch noch die Gelegenheit erhalten, formal auf die Klage zu antworten.

Im vergangenen Jahr ging Apple gerichtlich gegen Jon Prosser vor und reichte wegen des Leaks zum Liquid-Glass-Design Klage ein. In der Folge brachte sich der Leaker allerdings vor allem selbst in eine schwierige Lage: Weil er mehrere Fristen zur Beantwortung der Klage verstreichen ließ, erging ein Versäumnisurteil gegen ihn – und damit verlor er zunächst das Recht, sich überhaupt inhaltlich zu verteidigen. Ein nun öffentlich gewordenes Gerichtsdokument zeigt jedoch, dass sich beide Seiten auf die Aufhebung dieses Versäumnisurteils verständigt haben – aus durchaus unterschiedlichen Motiven: Prosser erhielte damit die Chance, sich doch noch zu verteidigen, während Apple sich von dem Schritt vor allem einen rascheren Zugang zu den benötigten Beweismitteln verspricht.

Worum es in dem Verfahren geht

Apple hatte neben Prosser auch Michael Ramacciotti verklagt. Den Gerichtsunterlagen zum mutmaßlichen Vorgehen der beiden Beklagten zufolge soll dieser heimlich auf das iPhone des Apple-Mitarbeiters Ethan Lipnick zugegriffen und gegen Bezahlung eine noch in Entwicklung befindliche Version von iOS 26 gezeigt haben. Lipnick wurde in der Folge entlassen. Die geleakten Eindrücke betrafen das später offiziell vorgestellte Liquid-Glass-Redesign.

Während Ramacciotti den Gerichtsdokumenten zufolge von Beginn an mit der Klage kooperierte, soll Prosser mehrere Fristen zur Beantwortung der Klage versäumt haben. Dieser Darstellung hat Prosser allerdings widersprochen.

Wie es zum Versäumnisurteil kam

Nachdem die Frist zur Klageerwiderung ungenutzt verstrich, gab das Gericht im vergangenen Oktober Apples Antrag auf ein Versäumnisurteil (Default Judgment) gegen Prosser statt. Praktisch bedeutete das, dass er sein Recht verwirkte, die Vorwürfe formal vor Gericht anzufechten – das Verfahren wäre damit ohne seine inhaltliche Verteidigung weitergelaufen. In den Monaten danach schritt der Fall auch ohne seine Beteiligung voran, während Apple die Herausgabe von Beweismaterial vorantrieb.

Neuer Anwalt, neuer Anlauf

Bewegung kam Mitte April in die Sache. Zwei Tage nachdem Apple und Ramacciotti einen gemeinsamen Statusbericht eingereicht hatten – in dem Apple noch auf Prossers ausstehende Mitwirkung verwies -, meldete sich ein neu beauftragter Anwalt Prossers mit einem eigenen Bericht zu Wort. Darin teilte er mit, erst kurz zuvor mandatiert worden zu sein, und kündigte an, Prosser werde zügig die Aufhebung des Versäumnisurteils anstreben und dazu stichhaltige Verteidigungsgründe gegen Apples Vorwürfe vorlegen.

Beide Seiten beantragen die Aufhebung

In einem gestern eingereichten und heute veröffentlichten Dokument haben Apple und Prosser das Gericht nun gemeinsam gebeten, das Versäumnisurteil aufzuheben. Apple begründet die Zustimmung damit, dass die Aufhebung angesichts der inzwischen erfolgten Mandatierung eines Anwalts und Prossers Zusage, umgehend Beweismaterial im Rahmen der Discovery offenzulegen, der effizienteste Weg sei, das Verfahren ohne weitere Verzögerung voranzubringen. Apple stellt sich der Aufhebung daher nicht entgegen, und beide Seiten erklärten ihr Einverständnis – vorbehaltlich der gerichtlichen Bestätigung.

Die Entscheidung liegt beim Gericht

Auch wenn Apple keinen Widerspruch einlegt, ist die Sache damit noch nicht abgeschlossen. Der zuständige Richter James Donato muss der Vereinbarung erst zustimmen, bevor das Versäumnisurteil offiziell aufgehoben ist. Erst danach stünde Prosser tatsächlich wieder die Möglichkeit offen, sich inhaltlich gegen die Klage zu verteidigen. Für Apple wiederum bietet eine geordnete Fortsetzung mit beidseitiger Beteiligung die Aussicht, den vollen Umfang des Zugriffs auf interne Informationen im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären. (Bild: Shutterstock / KinoMasterskaya)

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