Die Europäische Kommission hat gegen Google zwei Bußgelder von zusammen 890 Millionen Euro verhängt – wegen Bevorzugung eigener Dienste in der Suche und wegen Beschränkungen für Entwickler im Play Store. Es ist die erste Strafe gegen den Konzern nach dem Digital Markets Act und zugleich die höchste, die Brüssel bislang auf dieser Grundlage ausgesprochen hat.
Der Digital Markets Act prägt seit 2023 spürbar, was auf Smartphones in Europa möglich ist – für Apple-Nutzer besonders sichtbar an jenen Funktionen, die in der EU fehlen oder erst verzögert erscheinen. Die Entscheidung vom Donnerstag trifft nun Google, betrifft aber genau die Praktiken, um die Brüssel auch mit Apple streitet. Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die längst nicht nur einen Konzern angeht: Wie weit dürfen Plattformbetreiber ihre eigenen Dienste bevorzugen und ihre Läden abschotten?
Zwei getrennte Verfahren, zwei Bußgelder
Die Summe verteilt sich auf zwei voneinander unabhängige Entscheidungen. 460 Millionen Euro entfallen auf die Google-Suche: Der Konzern soll eigene Dienste wie Shopping- und Hotelangebote gegenüber konkurrierenden Anbietern bevorzugt dargestellt haben. Weitere 430 Millionen Euro betreffen den Play Store, wo Google Entwickler daran gehindert haben soll, Nutzer auf alternative und oft günstigere Kaufwege außerhalb des Stores hinzuweisen.
Beide Punkte sind keine klassischen Kartellvorwürfe, sondern Verstöße gegen konkrete Pflichten, die der Digital Markets Act besonders großen Plattformen auferlegt. Für diese Unternehmen gilt nicht nur das Verbot, Marktmacht zu missbrauchen – sie müssen aktiv bestimmte Verhaltensregeln einhalten.
60 Tage Frist, danach tägliche Zwangsgelder
Über die Zahlung hinaus verlangt die Kommission konkrete Produktänderungen. Drittanbieter müssen in den Suchergebnissen künftig fair und diskriminierungsfrei behandelt werden. App-Entwickler müssen technisch wie vertraglich frei kommunizieren, Angebote bewerben und Verträge mit Nutzern abschließen dürfen – auch außerhalb des Play Stores.
Dafür hat Google 60 Tage Zeit. Verstreicht die Frist ohne Umsetzung, kann Brüssel tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes verhängen – ein Hebel, der anders als eine einmalige Buße mit jedem Tag weiterläuft. Die Kommission hält Google zugute, dass bereits vorgenommene Anpassungen einen erheblichen Fortschritt darstellten; der Konzern testet nach eigenen Angaben Änderungen an der Darstellung von Shopping-Anzeigen und weiteren Diensten.
Gemessen am Rahmen, den das Gesetz eröffnet, fällt die Summe moderat aus: Zulässig wären Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gewesen, bei wiederholten Verstößen bis zu zwanzig Prozent. Alphabet setzte 2025 rund 402,8 Milliarden Dollar um. Aus dem Europäischen Parlament und von Wettbewerbern kam entsprechend Kritik, die Buße bleibe hinter dem Schaden zurück. Google kann die Entscheidungen noch anfechten.
Dieselben Regeln, an denen sich Apple abarbeitet
Für Apple-Nutzer ist der Fall mehr als eine Randnotiz aus der Google-Welt. Den bisherigen Höchstwert unter dem Digital Markets Act hielt Apple: Der Konzern wurde im vergangenen Jahr mit 500 Millionen Euro belegt, weil Entwickler im App Store nicht auf alternative Angebote außerhalb des Stores verweisen durften. Es ist exakt jene Praxis, die Brüssel nun auch bei Google beanstandet.
Auch juristisch verläuft die Auseinandersetzung parallel. Anfang Juli hat das Gericht der Europäischen Union die Klagen abgewiesen, mit denen sich Apple gegen seine Einstufung als Gatekeeper für App Store und iOS gewehrt hatte. Und beim Start neuer Funktionen prallen die Auslegungen weiterhin aufeinander, wie der Streit um Siri AI und die Position der Kommission zeigt.
Was das für Deutschland, Österreich und die Schweiz bedeutet
Die Vorgaben des Digital Markets Act gelten im EU-Binnenmarkt. In Deutschland und Österreich greifen die angeordneten Änderungen also unmittelbar, sobald Google sie umsetzt: mehr Sichtbarkeit für konkurrierende Dienste in der Suche und die Möglichkeit, aus Apps heraus auf günstigere Kaufwege hingewiesen zu werden.
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR und fällt damit nicht unter den Digital Markets Act. Änderungen, die Anbieter für den europäischen Binnenmarkt umsetzen, erreichen Schweizer Nutzer nur dann, wenn die Unternehmen sie freiwillig ausweiten – ein Muster, das sich bei anderen DMA-Anpassungen bereits gezeigt hat.
Der DMA wird zum Alltag der Plattformbetreiber
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten verschiebt sich der Schwerpunkt von der Frage, wer unter das Gesetz fällt, hin zur Durchsetzung im Detail. Der Zuschnitt der Auflagen ähnelt sich dabei quer über die Konzerne: offene Suchergebnisse, offene Hinweise auf Kaufalternativen, kontrolliert über kurze Fristen und laufende Zwangsgelder. Für Apple wie für Google heißt das, dass jede Anpassung an einem Markt zur Blaupause für den nächsten Fall wird. (Bild: Shutterstock / Aliaksandr Antanovich)
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