Apple wollte ein Geschworenenurteil über 634 Millionen US-Dollar kippen und einen neuen Prozess erzwingen – beides hat ein US-Bundesrichter jetzt abgelehnt. Damit steht die Zahlung im Patentstreit mit dem Medizintechnikkonzern Masimo vorerst fest. Apple kündigt Berufung an.
Der jahrelange Streit zwischen Apple und Masimo dreht sich um die Gesundheitssensorik der Apple Watch – jene Technologien, die auch die Erwartungen an die kommende Apple Watch Series 12 prägen. Im November 2025 hatte eine Jury entschieden, dass Apple ein Masimo-Patent verletzt, und dem Konzern eine Zahlung von 634 Millionen US-Dollar auferlegt. Gegen dieses Urteil ging Apple juristisch vor – ohne Erfolg.
Worum es in dem Verfahren geht
Masimo hatte Apple Anfang 2020 verklagt und dem Konzern vorgeworfen, Geschäftsgeheimnisse und Patente rund um die Pulsoximetrie und andere optische Verfahren zur Gesundheitsmessung übernommen zu haben. Der Fall wuchs über die Jahre zu einer weitverzweigten Auseinandersetzung.
Der Teil, um den es jetzt geht, lief getrennt von dem bekannten Importstreit: Eine Geschworenenjury befand im November 2025, dass die Herzfrequenzmessung und die zugehörigen Benachrichtigungen der Apple Watch ein weiteres Pulsoximetrie-Patent von Masimo verletzen – und sprach die 634 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu.
Warum Apple mit dem Einspruch scheiterte
Der zuständige Bundesrichter James V. Selna wies sowohl Apples Antrag auf ein Urteil zugunsten des Konzerns als auch die Forderung nach einem neuen Prozess zurück. Kern des Streits war die Auslegung eines Begriffs: Apple argumentierte, sein Produkt sei kein „Patientenmonitor“ im Sinne des Patents, da dieser nur klassische medizinische Geräte meine. Der Richter folgte jedoch der Jury, wonach die breitere, alltägliche Bedeutung des Begriffs auch die Apple Watch erfasst.
Auch den Antrag auf einen neuen Prozess lehnte Selna ab. Apple hatte die Anweisungen an die Geschworenen sowie den Ausschluss einer Sachverständigenaussage beanstandet, doch der Richter sah darin keine Fehler, die eine Wiederholung rechtfertigen würden (via Law360).
Was das Urteil für Apple-Watch-Nutzer in DACH heißt
Für Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Fall vor allem eine US-Angelegenheit. Der gesamte Streit um die Blutsauerstoffmessung samt Importverbot und Feature-Abschaltung spielte sich ausschließlich in den USA ab: Dort musste Apple die Funktion auf neu verkauften Modellen zeitweise deaktivieren und später auf ein Verfahren umstellen, bei dem das gekoppelte iPhone die Auswertung übernimmt.
Außerhalb der USA gab es diese Einschränkung nie. In der gesamten DACH-Region blieb die Blutsauerstoffmessung durchgehend verfügbar – der jetzt bestätigte Schadenersatz ändert daran nichts. Wie eng Apples Gesundheitsambitionen an regulatorische und juristische Hürden geknüpft sind, zeigt auch die Bluthochdruck-Funktion, die derzeit bei der US-Gesundheitsbehörde FDA liegt.
Apple kündigt Berufung an
Endgültig ausgestanden ist die Sache damit nicht. Apple verweist darauf, dass Masimo ein Medizintechnikunternehmen ohne Endkundenprodukte sei und über Jahre mehr als 25 Patente gegen Apple ins Feld geführt habe, von denen die Mehrheit für ungültig erklärt worden sei. Das im aktuellen Verfahren strittige Patent sei bereits 2022 ausgelaufen und beziehe sich auf jahrzehntealte Patientenüberwachungstechnik. Apple will gegen das Urteil in Berufung gehen – die nächste Instanz dürfte den Rechtsstreit damit ins nächste Jahr tragen. (Bild: Shutterstock / rawf8)
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