Im Rechtsstreit zwischen Apple und dem Tech-YouTuber Jon Prosser gibt es neue Entwicklungen. In einem gemeinsamen Statusbericht mit dem Anwaltsteam von Michael Ramacciotti hat Apple weitere Details zum Stand des Verfahrens veröffentlicht. Dabei geht es vor allem um die Abstimmung der Aussagen und um die Frage, auf welche vertraulichen Daten tatsächlich zugegriffen wurde. Der Fall rund um iOS 26 und das „Liquid Glass“-Redesign bleibt damit juristisch und branchenintern relevant.
Im Juli des vergangenen Jahres reichte Apple Klage gegen Jon Prosser und Michael Ramacciotti ein. Der Vorwurf lautet auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen sowie Verstöße gegen das Gesetz gegen Computerbetrug und -missbrauch.
Nach Darstellung von Apple soll Ramacciotti Anfang 2025 unbefugt auf das Entwicklungs-iPhone von Ethan Lipnik zugegriffen haben. Lipnik war zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter bei Apple und wurde später entlassen. Laut Klage führte Ramacciotti über das Entwicklungsgerät einen FaceTime-Videoanruf durch, um Prosser Details des noch unveröffentlichten „Liquid Glass“-Redesigns von iOS 26 zu zeigen. Apple sieht darin eine gezielte und rechtswidrige Offenlegung vertraulicher Informationen.
Verlauf des Verfahrens: Kooperation und Fristversäumnis
Gerichtsunterlagen zeigen, dass Ramacciotti in den Monaten nach Einreichung der Klage mit Apple und dem Gericht kooperierte. Anders verlief es bei Prosser.
Er verpasste die Frist zur formellen Beantwortung der Klage. Daraufhin beantragte Apple ein Versäumnisurteil. Im Oktober gab das Gericht diesem Antrag statt. Das bedeutet, dass Prosser sein Recht verlor, die Vorwürfe offiziell anzufechten. In der Haftungsfrage wurde damit zugunsten von Apple entschieden.
Prosser äußerte sich öffentlich zu diesem Schritt. Er erklärte, unabhängig davon, was berichtet werde oder in Gerichtsunterlagen stehe, habe er seit Beginn des Verfahrens in aktivem Kontakt mit Apple gestanden. Die Darstellung, er ignoriere den Fall, sei falsch. Mehr wolle er dazu nicht sagen.
Gemeinsamer Statusbericht: Weitere Abstimmungen
In dieser Woche reichten Apple und die Anwälte von Ramacciotti einen gemeinsamen Statusbericht ein. Darin informieren beide Parteien das Gericht darüber, dass weiterhin in begrenztem Umfang Informationen ausgetauscht werden.
Apple arbeitet nach eigenen Angaben weiterhin daran, den vollständigen Umfang der Daten zu ermitteln, auf die Ramacciotti auf dem iPhone von Lipnik zugreifen konnte. Es geht also konkret um die Frage, welche vertraulichen Informationen eingesehen oder möglicherweise weitergegeben wurden. Zudem enthält das Dokument eine wichtige Information zu Prosser:
Apple hat Herrn Prosser Vorladungen für Dokumente und Aussagen zugestellt. Herr Prosser hat den Erhalt der Vorladungen bestätigt, und Apple arbeitet mit ihm zusammen, um einen Termin für seine Aussage zu finden.
Das ist bemerkenswert, weil trotz des Versäumnisurteils weiterhin direkte Abstimmungen stattfinden. Seine Aussage und weitere Offenlegungspflichten sollen helfen, den genauen Umfang der betroffenen vertraulichen Informationen zu bestimmen.
Warum die Aussage von Jon Prosser entscheidend ist
Auch wenn das Gericht bereits ein Versäumnisurteil gegen Prosser erlassen hat, spielt seine Aussage weiterhin eine zentrale Rolle. Sie ist relevant für die Bestimmung:
- auf welche konkreten vertraulichen Informationen zugegriffen wurde,
- in welchem Umfang diese Informationen verbreitet wurden,
- welcher Schaden Apple dadurch entstanden ist,
- welche Rechtsbehelfe dem Unternehmen zugesprochen werden können.
Die Haftungsfrage ist durch das Versäumnisurteil zwar grundsätzlich zu Apples Gunsten entschieden. Die konkrete Höhe möglicher Schadensersatzansprüche und weitere gerichtliche Maßnahmen hängen jedoch von den noch zu klärenden Details ab.
Die Forderungen von Apple im Überblick
In der Klage beantragt Apple ein Schwurgerichtsverfahren und stellt mehrere konkrete Forderungen:
- Ein Urteil zugunsten von Apple in allen geltend gemachten Klagegründen
- Eine einstweilige Verfügung, die das Gericht für notwendig und angemessen hält
- Schadensersatz in einer im Verfahren nachzuweisenden Höhe
- Strafschadensersatz wegen vorsätzlicher und böswilliger Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen
- Eine gerichtliche Anordnung, die es den Beklagten untersagt, vertrauliche, geschützte und als Geschäftsgeheimnis geltende Informationen von Apple ohne schriftliche Zustimmung zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben
- Die Verpflichtung der Beklagten, sämtliche in ihrem Besitz, ihrer Verwahrung oder ihrer Kontrolle befindlichen Informationen zurückzugeben oder Apple bei der Auffindung und Vernichtung dieser Informationen zu unterstützen
- Vorgerichtliche und nachgerichtliche Zinsen zum geltenden gesetzlichen Höchstsatz
- Erstattung angemessener Anwaltskosten und Gebühren
- Weitere Rechtsbehelfe, die das Gericht für gerecht und angemessen hält
Die Forderungen zeigen, dass Apple nicht nur auf finanzielle Entschädigung abzielt, sondern auch auf klare gerichtliche Vorgaben zum Umgang mit vertraulichen Unternehmensinformationen.
Einordnung des Falls
Der Fall um Apple, iOS 26 und den Leak rund um das „Liquid Glass“-Redesign berührt mehrere zentrale Punkte: Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Zugriff auf Entwicklungsgeräte und die rechtlichen Grenzen von Leaks.
Aus juristischer Sicht geht es nicht allein um veröffentlichte Informationen, sondern vor allem um den Weg, auf dem diese Informationen beschafft wurden. Der behauptete unbefugte Zugriff auf ein Entwicklungs-iPhone spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Mit der anstehenden Aussage von Jon Prosser könnte das Verfahren in eine neue Phase eintreten. Die weiteren Offenlegungen werden maßgeblich beeinflussen, wie hoch mögliche Schadensersatzforderungen ausfallen und welche zusätzlichen gerichtlichen Maßnahmen verhängt werden.
Apple gegen Prosser: Verfahren bleibt in Bewegung
Der Rechtsstreit zwischen Apple, Jon Prosser und Michael Ramacciotti ist noch nicht abgeschlossen. Trotz des Versäumnisurteils gegen Prosser laufen Abstimmungen und Informationsaustausch weiter. Die Koordination seiner Aussage steht nun im Mittelpunkt.
Entscheidend bleibt die Frage, welche vertraulichen Informationen tatsächlich eingesehen und weitergegeben wurden und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Für Apple geht es um den Schutz interner Entwicklungen, für die Beklagten um mögliche finanzielle und rechtliche Folgen. Das Verfahren dürfte daher weiterhin aufmerksam verfolgt werden. (Bild: Shutterstock / Only_NewPhoto)
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