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Apple und CSAM: Klage wirft schwere Vorwürfe auf

by Milan
20. Februar 2026
Apple CSAM

Bild: Shutterstock / Kittyfly

Apple sieht sich in den USA mit einer neuen Klage konfrontiert. Der Bundesstaat West Virginia wirft dem Unternehmen vor, nicht ausreichend gegen die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) auf seinen Geräten und in seinen Cloud-Diensten vorgegangen zu sein. Im Mittelpunkt stehen iOS-Geräte sowie iCloud-Dienste wie iMessage und Fotos. Die Klage wurde als Verbraucherschutzverfahren eingereicht und stellt die Frage, ob Apple beim Schutz von Kindern hinter anderen großen Technologieunternehmen zurückgeblieben ist.

CSAM ist seit Jahren ein drängendes Problem für Plattformbetreiber und Cloud-Anbieter. Unternehmen stehen unter Druck, wirksame technische Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung solcher Inhalte einzusetzen. Gleichzeitig spielen Datenschutz, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und der Schutz privater Daten eine zentrale Rolle im Selbstverständnis vieler Anbieter.

Apple positioniert sich traditionell stark über Datenschutz und Privatsphäre. Genau dieser Schwerpunkt wird nun von offizieller Seite kritisiert. Der Generalstaatsanwalt von West Virginia argumentiert, Apple habe den Schutz der Privatsphäre und eigene Geschäftsinteressen über die Sicherheit von Kindern gestellt.

Die Klage des Bundesstaates West Virginia gegen Apple

Eingereicht wurde die Klage von John „JB“ McCuskey, dem republikanischen Generalstaatsanwalt von West Virginia. Er wirft Apple vor, nicht verhindert zu haben, dass Material über sexuellen Kindesmissbrauch über iOS-Geräte und iCloud-Dienste gespeichert und verbreitet wurde. Betroffen sind insbesondere:

  • iMessage
  • iCloud Fotos
  • weitere iCloud-Dienste

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätte Apple stärkere und effektivere Maßnahmen implementieren müssen, um die Speicherung und Weitergabe von CSAM zu unterbinden. Die Klage basiert auf Verbraucherschutzrecht und zielt darauf ab, Apple für angebliche Versäumnisse zur Verantwortung zu ziehen.

Vorwurf: Andere Tech-Unternehmen seien proaktiver

Ein zentraler Bestandteil der Argumentation ist der Vergleich mit anderen großen Technologieunternehmen. Laut der Klage seien Konzerne wie Google, Microsoft und Dropbox proaktiver bei der Bekämpfung von CSAM vorgegangen.

Diese Unternehmen setzen unter anderem auf Systeme wie PhotoDNA. Dabei handelt es sich um eine Technologie, die bekannte Missbrauchsdarstellungen anhand digitaler Hash-Werte identifizieren kann. Durch den Abgleich mit bestehenden Datenbanken lassen sich entsprechende Inhalte automatisiert erkennen. Demnach sei Apple im Vergleich weniger konsequent vorgegangen.

Angekündigte, aber nicht umgesetzte CSAM-Erkennung von Apple

Bereits im Jahr 2021 kündigte Apple eine Reihe neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von CSAM an. Besonders im Fokus stand ein geplantes Erkennungssystem für die Fotos-App. Dieses System sollte auf Geräten Hash-Werte mit bekannten CSAM-Datenbanken abgleichen.

Ziel war es, die Verbreitung entsprechender Inhalte zu stoppen, ohne dabei sämtliche Fotos zentral auszuwerten. Die Prüfung sollte geräteintern erfolgen.

Das Vorhaben stieß jedoch auf erhebliche Kritik von Datenschutzforschern und Bürgerrechtsorganisationen. Kritiker warnten davor, dass eine solche Technologie missbraucht werden könnte. Es bestand die Sorge, dass Regierungen künftig Zugriff auf private Nutzerdaten verlangen oder das System für andere Zwecke einsetzen könnten.

Infolge dieser Bedenken wurde das geplante CSAM-Erkennungssystem letztlich nicht umgesetzt. Genau diese Entscheidung ist nun Teil der Argumentation des Bundesstaates West Virginia.

Bestehende Kinderschutzfunktionen bei Apple

Apple weist die Vorwürfe nicht ausdrücklich zurück, betont jedoch sein Engagement im Bereich Sicherheit und Privatsphäre. In einer per E-Mail übermittelten Stellungnahme erklärte ein Sprecher gegenüber CNBC, der Schutz der Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer, insbesondere von Kindern, stehe im Mittelpunkt des Handelns.

Als Beispiele nennt Apple unter anderem die Funktion „Communication Safety“. Diese greift automatisch auf den Geräten von Kindern ein, wenn Nacktheit erkannt wird. Betroffen sind unter anderem:

  • Nachrichten
  • geteilte Fotos
  • AirDrop-Inhalte
  • Live-FaceTime-Anrufe

Die Erkennung erfolgt geräteintern. Laut Apple ist das Ziel, sowohl Sicherheit als auch Privatsphäre zu gewährleisten.

Darüber hinaus wurden mit neueren iOS-Versionen, darunter iOS 26, weitere Funktionen zur Kindersicherheit eingeführt, um die Verbreitung von CSAM zu verhindern.

Der Sprecher erklärte außerdem, das Unternehmen arbeite täglich an Innovationen, um auf sich ständig weiterentwickelnde Bedrohungen zu reagieren und die sicherste sowie vertrauenswürdigste Plattform für Kinder bereitzustellen.

Ein grundlegender Zielkonflikt

Die Klage gegen Apple verdeutlicht einen grundlegenden Konflikt in der Tech-Branche. Einerseits besteht politischer und gesellschaftlicher Druck, die Verbreitung von CSAM technisch konsequent zu bekämpfen. Andererseits steht der Schutz der Privatsphäre im Zentrum vieler Geschäftsmodelle, insbesondere bei Apple.

Ein umfassenderes Überwachungssystem könnte die Erkennung illegaler Inhalte erleichtern, würde jedoch potenziell tief in die Privatsphäre aller Nutzer eingreifen. Apple hatte sich 2021 nach öffentlicher Kritik gegen die Einführung eines entsprechenden Systems entschieden. West Virginia vertritt nun die Auffassung, dass Apple damit nicht genug getan habe.

Apple im Spannungsfeld von Verantwortung und Privatsphäre

Die Klage aus West Virginia könnte für Apple und die gesamte Technologiebranche weitreichende Folgen haben. Sie stellt nicht nur die konkrete Frage nach unterlassenen Maßnahmen, sondern auch die grundsätzliche Balance zwischen Datenschutz und Kinderschutz.

Wie das Verfahren ausgeht, bleibt offen. Klar ist jedoch, dass die Debatte über Verantwortung, technische Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Eingriffe weiter an Bedeutung gewinnen wird. Weitere Entwicklungen in diesem Fall bleiben abzuwarten. (Bild: Shutterstock / Kittyfly)

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