Das Bezirksgericht in Nordkalifornien hat Apples Antrag abgelehnt, das Verfahren um die App-Store-Gebühren bis zur Entscheidung des Supreme Court ruhen zu lassen. Damit ist die dritte Instanz in Folge, die Apple eine Pause verweigert – und der Konzern muss jetzt Zahlen auf den Tisch legen.
Seit April 2025 kassiert Apple in den USA keinen einzigen Cent mehr, wenn Entwickler aus ihrer App heraus auf eigene Bezahlseiten verlinken. Genau darum dreht sich der verbliebene Rest des Streits mit Epic Games: Welche Provision darf Apple für diese Verweise künftig verlangen? Apple hatte versucht, diese Berechnung aufzuschieben, bis der Supreme Court über die Beugestrafe entschieden hat, und dazu Epics Einwände gegen die Verfahrenspause zurückgewiesen. Das Bezirksgericht ist dem nicht gefolgt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das US-Bezirksgericht für Nordkalifornien hat Apples Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.
- Apple muss dem Gericht kurzfristig vorlegen, welche Gebühren es für Link-outs und alternative Bezahlwege verlangen will.
- Epic Games bekommt anschließend Zeit für eine juristische Bewertung, danach entscheidet das Gericht über die Angemessenheit.
- Es ist bereits das dritte Gericht, das Apple eine Pause verweigert – nach dem Berufungsgericht und dem Supreme Court.
- In der EU sind vergleichbare Gebühren längst geregelt und liegen bei zwölf bis zwanzig Prozent; in den USA sind es derzeit null.
Was das Gericht entschieden hat
Apple hatte beim zuständigen Bezirksgericht beantragt, die Festlegung der Gebühren bis zur Verhandlung vor dem Supreme Court auszusetzen. Die Begründung: Sollte das höchste Gericht die Beugestrafe kippen, wäre die gesamte Berechnung hinfällig.
Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Apple muss nun einen Vorschlag einreichen, welche Gebühren für Verweise auf externe Bezahlmöglichkeiten anfallen sollen. Epic Games erhält danach Gelegenheit zu einer juristischen Stellungnahme, bevor eine Anhörung über die Angemessenheit stattfindet.
Die konkreten Fristen – 24 Stunden für Apple, 60 Tage für Epic – stammen aus einem öffentlichen Beitrag von Epic-Chef Tim Sweeney und nicht aus einer Gerichtsmitteilung. Sweeney ist Verfahrenspartei; seine Zeitangaben decken sich mit dem bisherigen Verfahrensablauf, sind aber keine neutrale Quelle.
Der dritte Korb in vier Monaten
Bemerkenswert an der Entscheidung ist weniger ihr Inhalt als ihre Reihe. Apple hat seit dem Frühjahr an drei Stellen versucht, das Verfahren anzuhalten, und ist überall gescheitert.
| Datum | Instanz | Ergebnis |
|---|---|---|
| 29.04.2026 | Berufungsgericht | Aussetzung aufgehoben |
| 06.05.2026 | Supreme Court | Eilantrag abgelehnt |
| 30.06.2026 | Supreme Court | Berufung zur Verhandlung angenommen |
| 02.07.2026 | Bezirksgericht | Apple beantragt Aussetzung |
| 11.08.2026 | Bezirksgericht | Antrag abgelehnt |
Die Annahme der Berufung Ende Juni war Apples einziger Teilerfolg in dieser Kette – und ausgerechnet der hat die Pause nicht gebracht, die der Konzern sich davon versprochen hatte.
Zwei Uhren, die gegeneinander laufen
Der Sitzungsabschnitt des Supreme Court beginnt Anfang Oktober. Legt Apple seinen Gebührenvorschlag jetzt vor und nutzt Epic die volle Frist für die Erwiderung, fällt die Stellungnahme in genau jenen Zeitraum, in dem das höchste Gericht die Sache bereits auf dem Tisch hat.
Möglich ist damit, dass das Bezirksgericht eine Gebühr festsetzt, deren rechtliche Grundlage kurz darauf entfällt. Apple hat mit diesem Risiko argumentiert – die Gerichte haben es bislang nicht als Grund gelten lassen, den Entwicklern noch länger jede Klarheit vorzuenthalten.
In Europa steht die Rechnung längst
Für Entwickler im deutschsprachigen Raum ist der US-Streit keine ferne Angelegenheit, sondern ein Vergleichsmaßstab. Was in Kalifornien gerade erst verhandelt wird, hat der Digital Markets Act in der EU bereits durchgesetzt – zu einem Preis, der in den Vereinigten Staaten derzeit nirgends anfällt.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der EU ein einheitliches Geschäftsmodell. Wer aus einer App heraus auf eigene Bezahlwege verweist, zahlt laut Apples Entwickler-Dokumentation eine Initial Acquisition Fee von zwei Prozent für Neukunden in den ersten sechs Monaten, eine Store Services Fee von fünf oder dreizehn Prozent je nach gewählter Stufe sowie eine Core Technology Commission von fünf Prozent.
| Markt | Gebühr auf Link-outs | Grundlage |
|---|---|---|
| USA | derzeit keine | Gerichtsbeschluss seit April 2025 |
| EU/EWR | 12 bis 20 Prozent | DMA-Geschäftsbedingungen seit 1.1.2026 |
| Schweiz | Link-outs nicht vorgesehen | weltweite Standardbedingungen |
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR und fällt damit nicht unter die DMA-Bedingungen. Schweizer Entwickler arbeiten unter den weltweiten Standardregeln, in denen dieser Weg gar nicht erst vorgesehen ist. Ein Detail, das in der Diskussion um europäische Sonderwege regelmäßig untergeht.
Warum der Ausgang über Kalifornien hinaus zählt
Apple hat dem Supreme Court gegenüber selbst darauf hingewiesen, dass Regulierungsbehörden weltweit auf den Ausgang schauen. Das ist keine Floskel: In Großbritannien prüft die Wettbewerbsbehörde vergleichbare Vorgaben, gegen die sich Apple mit dem Argument einer zu weitreichenden Regulierung wehrt. In Brasilien hat der Konzern iOS bereits für alternative Stores und Zahlungswege geöffnet.
Setzt das kalifornische Gericht eine niedrige Provision fest, wird sie in jeder anderen Jurisdiktion zum Referenzwert, an dem Apples europäische Zwölf-bis-zwanzig-Prozent gemessen werden. Fällt sie hoch aus, hat der Konzern umgekehrt ein Argument in der Hand.
Für dich als Nutzer ändert sich kurzfristig nichts, langfristig aber möglicherweise am Preis: Je günstiger der Weg am App Store vorbei ist, desto eher geben Anbieter die Ersparnis in Form niedrigerer Abopreise auf ihren eigenen Seiten weiter. Wo das heute schon möglich ist, lohnt der Blick auf die Anbieterseite vor dem Abschluss im App Store – wer wissen will, was ohnehin an Abos läuft, findet die Übersicht im Kaufverlauf des Apple Accounts.
Der Streit erreicht die Zahlenebene
Nach sechs Jahren Verfahren geht es nicht mehr um Grundsätze, sondern um Prozentpunkte. Die Frage, ob Apple für seine Plattform überhaupt etwas verlangen darf, ist von den Gerichten bejaht worden. Offen ist nur noch, wie viel – und diese Antwort steht nun erstmals unter einer konkreten Frist. (Bild: Apple)
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