Großbritannien will Apple zu ähnlichen Öffnungen zwingen, wie sie in der EU längst gelten. Apple hat dagegen nun formal Widerspruch eingelegt und spricht von einem hochgradig übergriffigen Eingriff in das eigene Geschäft. Die Frist für Stellungnahmen ist gestern abgelaufen.
Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority arbeitet seit Monaten an Regeln, die dem europäischen Digital Markets Act sehr nahekommen – und trifft damit ein Unternehmen, das die Folgen dieser Gesetzgebung aus dem EU-Markt bereits kennt. Zum Ende der Konsultationsfrist hat Apple eine formale Eingabe eingereicht, in der es die Vorschläge in ungewöhnlich deutlichen Worten zurückweist. Der Kern des Streits liegt nicht bei der Öffnung selbst, sondern beim Geld: Es geht um die Frage, wofür Apple künftig überhaupt noch eine Provision verlangen darf.
Was Apple der Behörde vorwirft
In der Eingabe heißt es, die Behörde würde mit den Vorschlägen nicht nur Apples Preise regulieren, sondern zusätzlich festlegen, für welche Produkte und Dienstleistungen das Unternehmen überhaupt eine Provision erheben darf. Diese Kombination geht Apple zu weit: Sie überschreite den Auftrag, Wettbewerb zu fördern, und laufe auf eine unzulässige Regulierung von Dienstleistungspreisen hinaus.
Als Gegenargument führt das Unternehmen wirtschaftliche Zahlen an. Der App Store habe im Jahr 2025 in Großbritannien ein Handelsvolumen von mehr als 60 Milliarden Dollar ermöglicht. Belege dafür, dass die geplanten Eingriffe zu niedrigeren Preisen für Verbraucher führen würden, sieht Apple nicht. Die Behörde selbst hat sich zu der Eingabe bislang nicht geäußert.
Worum es in den Vorschlägen konkret geht
Ende Juni hat die Behörde zwei Verfahren parallel gestartet. Das erste betrifft das sogenannte Steering: Entwickler sollen ihre Kunden künftig aus der App heraus auf externe Kaufmöglichkeiten hinweisen dürfen, etwa über Links oder Schaltflächen zu eigenen Websites. Bislang untersagt Apple das in Großbritannien. Diese Konsultation lief bis zum 28. Juli 2026.
Das zweite Verfahren zielt auf die NFC-Schnittstelle des iPhones, über die kontaktloses Bezahlen läuft. Sie soll für Anbieter geöffnet werden, die mit Apple Wallet konkurrieren wollen. Die Frist dafür endete bereits am 21. Juli. Grundlage beider Vorhaben ist die Einstufung Apples als Unternehmen mit strategischem Marktstatus, die im Oktober 2025 erfolgte und iOS, iPadOS, den App Store sowie Safari umfasst. Verstöße gegen künftige Auflagen können mit bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden.
Der zuständige Direktor der Behörde hatte zum Auftakt der Konsultation deutlich gemacht, dass Gebühren grundsätzlich legitim seien – sie müssten sich aber über ein belastbares, an Belegen orientiertes Verfahren rechtfertigen lassen und dabei sowohl Kosten als auch Wert berücksichtigen. Genau an diesem Punkt setzt Apples Widerspruch an.
Was der Blick auf den EU-Markt zeigt
Wer die europäische Entwicklung verfolgt hat, erkennt das Muster wieder. Auch dort war die Öffnung nie der eigentliche Konfliktpunkt – alternative Vertriebswege und der Zugang zur NFC-Schnittstelle sind in der EU seit zwei Jahren Realität. Gestritten wurde und wird über die Gebührenmodelle, die Apple parallel dazu eingeführt hat, und über die Frage, ob sie die Öffnung praktisch wieder aushebeln.
Dass die Behörde in London die Gebührenfrage von Beginn an in den Mittelpunkt stellt, statt sie wie Brüssel erst im Nachgang aufzugreifen, ist der bemerkenswerteste Unterschied zwischen beiden Verfahren. Die Kommission musste ihre Vorgaben nachträglich mit Bußgeldern durchsetzen, weil die ursprünglichen Auflagen den kommerziellen Teil offenließen. Apples scharfe Reaktion deutet darauf hin, dass das Unternehmen genau diese Reihenfolge als das größere Problem einschätzt.
Großbritannien ist zudem kein Einzelfall. Nach demselben Muster bereitete Apple Anfang des Jahres die Öffnung in Brasilien vor – der regulatorische Druck verteilt sich zunehmend auf mehrere Märkte gleichzeitig.
Was das für Nutzer im deutschsprachigen Raum bedeutet
Direkte Auswirkungen hat das britische Verfahren hier zunächst nicht. Für Deutschland und Österreich gilt der Digital Markets Act, alternative App Stores und der NFC-Zugang für Drittanbieter sind dort bereits verfügbar. Sollten die britischen Auflagen kommen, würde Großbritannien lediglich nachziehen.
Anders liegt der Fall in der Schweiz: Sie gehört weder zur EU noch zum EWR, und der Digital Markets Act gilt dort nicht. Schweizer Nutzer bleiben damit beim klassischen App Store ohne alternative Vertriebswege – und wären auch von britischen Auflagen nicht betroffen. Ein eigenes Regulierungsvorhaben dieser Art gibt es in der Schweiz bislang nicht.
Interessant wird es dort, wo Apple Zugeständnisse technisch umsetzt. Weil sich regionale Sonderwege im Betriebssystem aufwendig pflegen lassen, entsteht mit jedem weiteren regulierten Markt mehr Druck, Lösungen breiter auszurollen, statt sie einzeln zu bauen.
Wie es mit dem Verfahren weitergeht
Die Behörde wertet die eingegangenen Stellungnahmen nun aus und will noch in diesem Jahr entscheiden, ob sie die Auflagen tatsächlich erlässt. Einen veröffentlichten Zeitplan für die einzelnen Schritte gibt es derzeit nicht.
Bis dahin ändert sich für britische Nutzer nichts. Die Vorschläge sind Entwürfe, keine geltenden Regeln – und Apples Eingabe macht deutlich, dass das Unternehmen jeden Schritt in Richtung regulierter Provisionen erbittert verteidigen wird. (Bild: Shutterstock / IR Stone)
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