Zwei Wochen nach der Niederlage vor dem Sonderbeauftragten versucht das US-Justizministerium, die Entscheidung wieder einzufangen. Apple soll keine Unterlagen von 14 Bundesbehörden bekommen. Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Beide Seiten verhandeln parallel über ein Ende des gesamten Verfahrens.
Mitte Juli hatte der pensionierte Bundesrichter Jose Linares als Sonderbeauftragter für die Beweisaufnahme entschieden, dass Apple Unterlagen von 14 US-Bundesbehörden anfordern darf. Die Regierung hatte das verhindern wollen und war damit gescheitert. Nun liegt ein Antrag auf Neubewertung vor, gestützt auf eidesstattliche Erklärungen aus mehreren Behörden. Auffällig ist, wer sich daran nicht beteiligt hat: Weder das Handelsministerium noch die Handelsaufsicht FTC haben eine solche Erklärung eingereicht.
Worauf sich der Antrag stützt
Das Justizministerium argumentiert nicht mehr inhaltlich, sondern verfahrensrechtlich. Der Vorwurf lautet, Linares habe den falschen rechtlichen Maßstab angelegt: Er habe die 14 Behörden pauschal wie Verfahrensbeteiligte behandelt, obwohl sie als unbeteiligte Dritte einzustufen seien. Für Dritte gelten im US-Zivilprozess deutlich engere Grenzen bei der Herausgabe von Unterlagen.
Entscheidend ist aus Sicht des Ministeriums, dass eine solche Einordnung nicht automatisch erfolgen dürfe, nur weil die US-Regierung als Klägerin auftritt. Nötig sei eine Einzelfallprüfung für jede Behörde – und genau die habe in der Entscheidung gefehlt. Parallel dazu haben Ministerium und Behörden beantragt, dass ihre Frist für eine Berufung so lange ausgesetzt bleibt, bis über den Neubewertungsantrag entschieden ist. Bleibt Linares bei seiner Linie, könnte die Regierung den Fall vor die zuständige Bezirksrichterin bringen.
Warum Apple die Behördenakten haben will
Hinter dem Streit steckt eine konkrete Verteidigungsstrategie. Apple erhofft sich aus den Unterlagen den Nachweis, dass US-Bundesbehörden sich für iPhones und Macs entschieden haben, weil sie deren Datenschutz- und Sicherheitseigenschaften überzeugend fanden – nicht, weil es an Alternativen gefehlt hätte.
Träfe das zu, wäre es ein wirksames Gegenargument. Die Klage stützt sich darauf, dass Apple Kunden durch technische Hürden im Ökosystem festhält. Beschaffungsentscheidungen professioneller Großkunden, die bewusst und im Wettbewerb getroffen wurden, würden dieser Darstellung widersprechen. Die Regierung hielt dem entgegen, die Anfragen seien zu weit gefasst und könnten geschützte oder als geheim eingestufte Informationen offenlegen – ein Einwand, den Linares als unzureichend belegt ansah.
Verhandeln und streiten zur selben Zeit
Der eigentlich aufschlussreiche Teil liegt im Kalender. Nur zwei Tage nach der Entscheidung zugunsten Apples wurde bekannt, dass beide Seiten seit Monaten über eine gütliche Beilegung des Verfahrens sprechen. Apple hat in diesem Jahr mehrere Angebote unterbreitet, die Gespräche gelten als aktiv, ein Ergebnis ist offen. Ein Verhandlungstermin für den Prozess existiert bis heute nicht.
Dass das Ministerium ausgerechnet in dieser Phase mit erheblichem Aufwand um einen Beweisantrag kämpft, spricht gegen eine kurz bevorstehende Einigung. Umgekehrt gilt dasselbe für Apple: Wer sich einem Vergleich sicher wäre, würde kaum weiter auf Akten bestehen, die im Fall einer Einigung nie gebraucht würden. Beide Seiten verhalten sich, als könnte das Verfahren doch vor Gericht enden.
Was von den ursprünglichen Vorwürfen übrig ist
Die Klage aus dem März 2024 stützte sich auf fünf Bereiche: eingeschränkte Super-Apps, blockiertes Cloud-Gaming, Benachteiligung fremder Messaging-Dienste, Hürden für Smartwatches anderer Hersteller und Beschränkungen bei digitalen Geldbörsen. In den zwei Jahren seither hat Apple einen großen Teil davon durch Produktänderungen entschärft – Cloud-Gaming-Apps sind zugelassen, der Messaging-Standard RCS wird unterstützt, Mini-Apps sind erlaubt, und die Bezahlschnittstelle steht Dritten offen. Letzteres hatte Apple in Europa ohnehin auf Druck der Kommission umsetzen müssen.
Als härtester Streitpunkt gelten inzwischen die Einschränkungen für Smartwatches anderer Hersteller. Die Klage hat damit einen erheblichen Teil ihrer ursprünglichen Angriffsfläche verloren, was Apples Verhandlungsposition stärkt – und erklärt, warum die Regierung bei den verbliebenen Punkten wenig Bereitschaft zeigt, nachzugeben.
Ein Verfahren, das sich in Nebenschauplätzen festfährt
Eine Entscheidung über den Neubewertungsantrag steht noch aus, ein Zeitplan dafür ist nicht bekannt. Für Apple bleibt der Kartelldruck damit an mehreren Fronten bestehen – neben dem US-Verfahren wehrt sich das Unternehmen derzeit auch gegen Regulierungspläne in Großbritannien.
Bemerkenswert bleibt, wie wenig sich das Verfahren zweieinhalb Jahre nach der Klage um die eigentlichen Vorwürfe dreht. Gestritten wird über Zuständigkeiten, Aktenzugang und Verfahrensfragen, während Apple die inhaltlichen Kritikpunkte nach und nach durch eigene Produktentscheidungen aus der Welt schafft. (Bild: Shutterstock / YP_Studio)
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