Ein pensionierter Bundesrichter stellt sich im DOJ-Kartellverfahren auf Apples Seite: Der Konzern darf interne Dokumente von 14 US-Behörden anfordern – darunter CIA, NSA und das Verteidigungsministerium. Die US-Regierung wollte genau das verhindern.
Der US-Kartellprozess gegen Apple läuft seit März 2024 und dreht sich um dieselbe Grundfrage, die den Konzern längst auch in Europa verfolgt: Ist Apples geschlossenes Ökosystem ein legitimer Produktvorteil oder eine wettbewerbswidrige Mauer? In der EU haben die Gerichte diese Frage bereits weitgehend gegen Apple entschieden – zuletzt mit der Bestätigung des Gatekeeper-Status. Das US-Verfahren steckt dagegen noch mitten in der Beweisaufnahme, und dort hat Apple nun einen prozessualen Vorteil erstritten.
Warum Apple die Akten von 14 US-Behörden fordert
Apple hatte das zuständige Gericht im Bundesstaat New Jersey aufgefordert, 14 Bundesbehörden zur Herausgabe interner Unterlagen zu zwingen – darunter mehrere Geheimdienste wie CIA, NSA und FBI sowie das Verteidigungs-, das Außen- und das Handelsministerium. Es geht um Dokumente dazu, wie diese Behörden Smartphones und Wearables bewerten, beschaffen und einsetzen.
Dahinter steckt Apples Verteidigungslinie: Wenn ausgerechnet Sicherheits- und Geheimdienstbehörden zum iPhone greifen, weil sie dessen Datenschutz- und Sicherheitseigenschaften schätzen, stützt das nach Apples Argumentation die These, dass die vom Justizministerium angegriffenen Praktiken echte Produktvorteile sind – und keine wettbewerbswidrigen Fesseln.
Die Regierung hielt dagegen: Die Behörden regulierten keine Smartphones, seien nicht Teil des Verfahrens und kauften Geräte nicht wie gewöhnliche Verbraucher. Die Anforderungen seien zu weit gefasst, unverhältnismäßig aufwendig und könnten geheimhaltungsbedürftige oder als Staatsgeheimnis eingestufte Informationen betreffen.
Der Richter gibt Apple recht – mit klaren Grenzen
Den Streit entschied der pensionierte Bundesrichter Jose Linares, der als Special Discovery Master eingesetzt wurde, um solche Detailfragen vom Hauptverfahren zu entlasten. Sein Beschluss vom 14. Juli fällt eindeutig aus: Alle von Apple geforderten Unterlagen seien für die Kernvorwürfe des Verfahrens relevant. Die Regierung habe ihre Einwände nicht ausreichend belegt – auch das angeführte Staatsgeheimnis-Privileg greife unter diesen Umständen nicht.
Ein Freibrief ist das trotzdem nicht. Die Behörden dürfen einzelne Dokumente weiterhin zurückhalten, wenn sie diese als geschützt einstufen – müssen sie dann jedoch in einem eigenen Verzeichnis auflisten. Streit über solche Einstufungen könnte eine neue Runde im Beweisverfahren auslösen, inklusive einer möglichen internen Prüfung durch Linares. Der grundsätzliche Zugriff ist Apple damit zugesprochen, die tatsächliche Herausgabe kann sich aber hinziehen.
In Europa läuft der Kartellstreit umgekehrt
Für Nutzer in Deutschland und Österreich ist weniger der US-Prozess selbst entscheidend als das, was er über Apples Gesamtlage verrät. In den USA verteidigt Apple sein geschlossenes System noch vor Gericht und sammelt dafür Belege. In der EU ist dieser Kampf längst entschieden: Der Digital Markets Act zwingt Apple bereits heute zur Öffnung – etwa dazu, die AirPods-Kopplung für Meta freizugeben.
Diese erzwungene Offenheit hat für europäische Nutzer zwei Seiten. Sie bringt Interoperabilität, die es anderswo nicht gibt – aber auch Lücken: Funktionen wie Siri AI starten in der EU vorerst nicht, weil der DMA ihnen im Weg steht. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR und fällt nicht unter den DMA – dort greifen diese Einschränkungen nicht.
Für Apple-Nutzer in der EU zählt die andere Front
Der US-Prozess kann Apple im Extremfall zu strukturellen Änderungen am App Store und am iPhone-Ökosystem zwingen. Bis dahin ist es allerdings ein weiter Weg durch Beweisaufnahme und mögliche Berufungen. In Europa greift der DMA dagegen schon jetzt direkt in Apples Produktpolitik ein. Der Etappensieg von New Jersey ändert an dieser Reihenfolge nichts: Was Apple-Nutzer in der EU konkret zu spüren bekommen, entscheidet sich weiterhin in Brüssel – nicht in einem US-Gerichtssaal. (Bild: Shutterstock / SWKStock)
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