Ab Februar 2027 müssen Akkus in Geräten, die in der EU verkauft werden, grundsätzlich vom Nutzer selbst tauschbar sein. Die EU-Kommission hat Smartwatches jetzt von dieser Regel befreit – allerdings nicht so umfassend, wie es zunächst klingt.
Die EU-Kommission hat am 14. Juli einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der sechs weitere Produktkategorien von den Vorgaben zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien ausnimmt. Darunter fallen Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker – und damit auch die Apple Watch. Bei welchen Apple-Produkten die Regel greift und bei welchen nicht, war zuletzt ohnehin eine Frage der Auslegung; für die Apple Watch ist sie nun beantwortet.
Sechs neue Kategorien auf der Ausnahmeliste
Neben Wearables stehen elektrisches Spielzeug und Geräte im Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie auf der erweiterten Liste – also Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche wie Sensoren, Pumpen oder Gabelstapler. Als Begründung führt die Kommission an, dass ein Zugriff durch Endnutzer bei diesen Produkten die Sicherheit, die Haltbarkeit oder die Wasserdichtigkeit beeinträchtigen könnte. Manche Geräte seien schlicht zu klein für einen sicheren Batteriewechsel oder auf kompakte, versiegelte Gehäuse angewiesen.
Bislang standen auf der Liste vor allem Medizinprodukte und sogenannte Nassgeräte – elektrische Zahnbürsten oder Munddusche etwa -, die regelmäßig mit Spritz- oder Strahlwasser in Berührung kommen.
Die Ausnahme ist keine Freistellung
Hier lohnt der genaue Blick in die Batterieverordnung, denn die Ausnahme bedeutet nicht, dass der Akku unantastbar wird. Artikel 11 Absatz 1 verlangt, dass Gerätebatterien vom Endnutzer leicht entfernt und ausgetauscht werden können – diese Pflicht greift ab dem 18. Februar 2027. Absatz 2 erlaubt es für gelistete Produkte, das Gerät so zu bauen, dass die Batterie nur von unabhängigen Fachleuten getauscht werden kann. Genau in diesen Absatz wandern die Wearables.
Die Wechselbarkeit verschwindet damit nicht, sie verschiebt sich: vom Küchentisch in die Werkstatt. Und die flankierenden Pflichten bleiben bestehen. Ersatzakkus müssen nach dem Verkauf der letzten Einheit eines Modells noch mindestens fünf Jahre lang zu einem angemessenen und nicht diskriminierenden Preis erhältlich sein – für Fachbetriebe wie für Endnutzer. Software darf den Austausch gegen eine kompatible Batterie nicht erschweren.
Für Apple heißt das: Das versiegelte Gehäuse der Apple Watch darf bleiben, ein Redesign für den EU-Markt entfällt. Vom Haken ist das Unternehmen deshalb nicht.
Wie es zu der Lockerung kam
Der Zeitpunkt hat eine Vorgeschichte. Nach einem Bericht von Politico entstand die Lockerung, nachdem US-Vertreter die europäischen Batterieregeln kritisiert hatten – konkret ging es um Metas neue Datenbrille, deren Marktstart in Europa an den Vorgaben hing. Eine Sprecherin der Kommission wies den Vorwurf zurück, man sei vor Druck eingeknickt: Der Vorschlag gehe auf eine breite öffentliche Konsultation mit Verbraucherverbänden, Industrie und Mitgliedstaaten zurück und ziele nicht auf ein einzelnes Produkt, sondern auf Fälle, in denen das Öffnen eines Geräts Sicherheitsrisiken schafft oder technisch unrealistisch ist.
Belegbar ist beides: Die Kommission hatte 2025 tatsächlich ein Antragsverfahren für zusätzliche Ausnahmen gestartet und externe Sachverständige mit der Prüfung beauftragt. Ebenso belegbar ist, dass die Kritik aus Washington der Entscheidung vorausging.
Endgültig ist der Schritt noch nicht
Der Rechtsakt geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU. Erheben beide keinen Einspruch, tritt er 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Ein Widerspruch ist möglich, aber bei delegierten Rechtsakten die Ausnahme.
Ein Detail, das die Kommission selbst anspricht: Kleine Lithium-Ionen-Akkus, die falsch entsorgt werden, verursachen zunehmend Brände in Abfallbehandlungsanlagen. Jede Ausnahme von der Entnehmbarkeit verschärft dieses Problem – ein Punkt, der bei künftigen Anträgen mitgewogen werden dürfte.
Für den Apple Pencil gilt die Ausnahme nicht
Wie eng die Liste gefasst ist, zeigt der Blick auf ein anderes Apple-Zubehör. Beim Apple Pencil greift die Ausnahme nicht, weshalb Apple an einer Neuauflage mit wechselbarem Akku arbeiten soll. Die Verordnung zwingt Apple also weiterhin zu Umbauten – nur eben nicht bei der Uhr.
Was das für Käufer hierzulande bedeutet
In Deutschland und Österreich ändert sich am gewohnten Ablauf nichts: Der Akkutausch der Apple Watch läuft weiter über Apple und autorisierte Servicepartner, und ab 2027 muss er auch unabhängigen Fachbetrieben offenstehen. Die Schweiz ist von der Batterieverordnung ohnehin nicht erfasst – sie ist kein EU-Mitglied, die Vorgaben gelten nur für Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Der eigentliche Gewinn liegt auf Apples Seite: Eine Apple Watch, die für Europa hätte umkonstruiert werden müssen, wäre eine andere Uhr geworden – dicker, mit sichtbaren Schrauben, womöglich mit schwächerer Dichtung. Diese Version wird es nun nicht geben. (Bild: Shutterstock / Wongsakorn 2468)
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