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App-Store-Provision: Epic wirft Apple Verzögerung vor

by Milan
13. Juli 2026 - 20:28
in Apple News
Apple Epic Games

Bild: Shutterstock / Volodymyr TVERDOKHLIB

Apple will das Verfahren über die künftige App-Store-Provision aussetzen, bis der Supreme Court entschieden hat. Epic hat dem widersprochen und nennt es den dritten Anlauf desselben Manövers. Kurios daran: Solange nichts entschieden ist, verlangt Apple auf externe Käufe null Prozent.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games ist inzwischen fünf Jahre alt und in eine Phase eingetreten, in der es nicht mehr um das Ob geht, sondern nur noch um eine Zahl. Anfang Juli hat Apple beantragt, das Verfahren vor der Vorinstanz ruhen zu lassen, bis der Supreme Court über die Beugestrafe entschieden hat. Epic hat seine Erwiderung nun eingereicht – und argumentiert, dass genau diese Verzögerung Apples eigentliches Ziel sei.

Worum der Streit inzwischen noch geht

Die Ausgangslage stammt aus dem Jahr 2021. Damals verpflichtete Richterin Yvonne Gonzalez Rogers Apple dazu, Entwicklern zu erlauben, ihre Nutzer auf Zahlungswege außerhalb des App Store hinzuweisen. Apple setzte das um – erlaubte externe Links, verlangte darauf aber 27 Prozent Provision und schrieb genau vor, wie die Links aussehen durften.

Das Gericht wertete diese Umsetzung als Verstoß gegen die eigene Anordnung und verhängte eine zivilrechtliche Beugestrafe. Apple hält dagegen, die ursprüngliche Verfügung habe eine Provision auf außerhalb des App Store abgeschlossene Käufe nie ausdrücklich verboten. Das Berufungsgericht bestätigte die Beugestrafe, kassierte aber das komplette Provisionsverbot als überzogen: Apple dürfe sehr wohl eine Gebühr verlangen – allerdings nur eine, die sich an den tatsächlich notwendigen Kosten für die Vermittlung der externen Links orientiert.

Damit bleibt genau eine Frage offen, und die liegt bei der Vorinstanz: Wie hoch darf diese Gebühr sein?

Aktuell verlangt Apple null Prozent

Der Punkt, der die Sache brisant macht, geht in der Prozessroutine leicht unter. Solange die Vorinstanz keinen Satz festgelegt hat, gilt weiterhin: Apple darf auf Käufe, die über externe Links abgewickelt werden, keine Provision erheben. Im US-App-Store dürfen Apps seit Frühjahr 2025 ohne Genehmigungsverfahren Buttons, Links und Kaufaufforderungen zu eigenen Webshops einbauen – und Apple bekommt davon nichts.

Jeder Monat, in dem das Verfahren stillsteht, hält diesen Zustand aufrecht. Apple beantragt also die Aussetzung genau jenes Verfahrens, das dem Konzern wieder Einnahmen verschaffen würde.

Epics Vorwurf: der dritte Anlauf

Epic bezeichnet den Antrag als Apples dritten Versuch, die Anhörung über die künftige Gebühr hinauszuzögern, und stützt sich dabei auf eine Feststellung des Berufungsgerichts: Selbst wenn der Supreme Court Apple recht gebe, müsse anschließend ohnehin über die Provision verhandelt werden – und dieses Verfahren sähe voraussichtlich genauso aus wie jetzt.

Der entscheidende Punkt aus Epics Sicht liegt im Zuschnitt der vom Supreme Court angenommenen Berufung. Das Gericht prüft ausschließlich die enge Frage, nach welchem Maßstab eine Beugestrafe verhängt werden darf. Apples zweite Frage – nach der Reichweite der ursprünglichen Verfügung – hat es ausdrücklich nicht angenommen. Für die Höhe der Provision ist der Supreme Court damit gar nicht zuständig.

Dazu kommt der Zeitfaktor: Mit einer Entscheidung aus Washington ist womöglich erst im Juni 2027 zu rechnen. Bis dahin bliebe die Frage der Gebühr ungeklärt – und die Rechtsunsicherheit für Entwickler bestehen.

Wie es diese Woche weitergeht

Der zwischen beiden Seiten vereinbarte Zeitplan sieht vor, dass Apple nach Epics Erwiderung noch am heutigen 13. Juli seine Replik nachreicht. Danach entscheidet das Gericht.

Die Konsequenz ist scharf terminiert: Lehnt die Richterin den Antrag ab, muss Apple innerhalb von 24 Stunden seinen Vorschlag für die Provision auf externe Käufe vorlegen. Gibt sie ihm statt, ruht das Verfahren, bis der Supreme Court gesprochen hat.

Für Entwickler in Europa ändert das nichts

Der gesamte Streit betrifft den US-App-Store. Entwickler in Deutschland und Österreich stehen unter einem völlig anderen Regime: Für sie gilt der Digital Markets Act, und Apple hat für den EU-Markt ein eigenes Gebührenmodell aufgesetzt, an dem sich die europäische Entwicklerszene seit Längerem reibt. Was in Kalifornien entschieden wird, hat darauf keinen unmittelbaren Einfluss.

Für die Schweiz gilt beides nicht: Als Nicht-EU-Land fällt sie weder unter den DMA noch unter das US-Verfahren – dort greifen Apples reguläre weltweite Regeln.

Warum Apple die Null in Kauf nimmt

Auf den ersten Blick ergibt Apples Vorgehen keinen Sinn: Der Konzern kämpft dafür, ein Verfahren zu verzögern, das ihm Geld einbringen würde. Die Rechnung dahinter ist aber nachvollziehbar. Was die Vorinstanz am Ende festsetzen würde, wäre eine reine Kostenerstattung – mager im Vergleich zu den 27 Prozent, die Apple ursprünglich verlangte.

Kippt der Supreme Court dagegen die Beugestrafe, könnte sich die rechtliche Grundlage für die gesamte Gebührenfrage verschieben. Apple wettet also darauf, dass ein Jahr ohne Einnahmen weniger kostet als eine dauerhaft festgeschriebene Mini-Provision. Ob das Gericht diese Rechnung mitmacht, entscheidet sich in den kommenden Tagen. (Bild: Shutterstock / Volodymyr TVERDOKHLIB)

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