Apples Klage gegen OpenAI stützt sich auch auf den Vorwurf, das KI-Unternehmen habe auf eine erste Kontaktaufnahme nie reagiert. Eingesehene E-Mails zeichnen ein anderes Bild: OpenAI antwortete sehr wohl – und die Gespräche endeten wegen einer Verwechslung auf Apples Seite.
In der vergangenen Woche hat Apple OpenAI wegen des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen verklagt und dabei zwei ehemalige Mitarbeiter benannt. Ein Baustein der Klageschrift ist der Vorwurf, Apple habe seine Bedenken bereits im Februar direkt an OpenAI herangetragen, doch das Unternehmen habe darauf „nie geantwortet“. Ein Bericht von NBC News, dem nach eigenen Angaben die entsprechenden E-Mails vorliegen, stellt genau diese Darstellung infrage – und liefert damit einen weiteren Widerspruch, nachdem OpenAI zuletzt schon keine Belege für den Vorwurf sehen wollte.
Was laut dem Bericht wirklich geschah
Dem Bericht zufolge reagierte OpenAI im Februar durchaus auf Apples erste Kontaktaufnahme. Ein externer Anwalt von Apple aus der Kanzlei Weil, Gotshal & Manges schrieb dem Chefjustiziar von OpenAI eine E-Mail mit dem Betreff, dass frühere Apple-Beschäftigte bei OpenAI vertrauliche und geschützte Informationen zurückhielten. Angehängt waren Unterlagen, die den Vorwurf stützen sollten.
Dreizehn Minuten später folgte eine zweite Nachricht desselben Anwalts an denselben Empfänger – diesmal ein Dank für ein soeben geführtes Telefonat und die rasch zugesagte Kooperation. Das Problem: Dieses Telefonat hatte nie mit dem Chefjustiziar stattgefunden. Der Anwalt hatte zwei OpenAI-Mitarbeiter mit ähnlich klingenden Nachnamen verwechselt und die Dankesmail an die falsche Person geschickt.
Aus einer Verwechslung wird ein Bruch
Für den Empfänger ergab die Dankesmail keinen Sinn. Er ging davon aus, der Anwalt habe ihm bewusst eine erfundene Darstellung geschickt, um Apples Position gegen OpenAI zu stärken. Daraufhin wandte er sich an zwei interne Apple-Juristen und warf dem externen Anwalt vor, über ein angebliches Telefonat gelogen zu haben – man kenne sich nicht und habe nie miteinander gesprochen. Er bat darum, den Anwalt vom Fall abzuziehen.
Der Anwalt entschuldigte sich später für die Verwechslung. Einer der internen Apple-Juristen teilte dem OpenAI-Vertreter mit, er könne mit dem Anwalt und dessen Kanzlei im weiteren Verlauf in Kontakt bleiben. Danach brach die Kommunikation ab. OpenAI gibt an, keine weitere Kontaktaufnahme durch Apples Anwälte verzeichnet zu haben – bis zum vergangenen Freitag, als die Klage eingereicht wurde.
Warum das Detail für den Fall zählt
Die Panne ist mehr als eine Randnotiz. Apple hat den angeblich ausbleibenden Antwortversuch in die Klageschrift aufgenommen, um das eigene Bemühen um eine gütliche Lösung zu belegen und OpenAI als mauernd darzustellen. Trifft die Schilderung von NBC News zu, dann stockte der Austausch nicht an einer Verweigerung durch OpenAI, sondern an einem Fehler in Apples eigenem Rechtsteam.
Zu berücksichtigen ist dabei, aus welcher Richtung die Darstellung stammt: Die eingesehenen E-Mails legen nahe, dass sie aus OpenAIs Umfeld an die Öffentlichkeit gelangten – also von der Partei, die ein Interesse daran hat, Apples Erzählung zu erschüttern. Apple hat sich zu dem Bericht bislang nicht geäußert. Belegt ist damit nicht, dass Apples Vorwürfe in der Sache haltlos sind, sondern nur, dass ein einzelner Nebenpunkt der Klage – die angebliche Funkstille – anders aussieht als dargestellt.
Ein Nebenschauplatz mit Wirkung
Über den Kern des Streits – ob ehemalige Apple-Ingenieure vertrauliche Hardware-Informationen zu OpenAI trugen – sagt die E-Mail-Panne nichts aus. Sie zeigt aber, wie schnell aus einem Verfahrensdetail ein Glaubwürdigkeitsproblem werden kann. Ein Prozess, der ohnehin von hunderten Wechseln früherer Apple-Beschäftigter zu OpenAI und wechselseitigen Vorwürfen geprägt ist, gewinnt damit eine weitere Ebene, auf der beide Seiten um die Deutungshoheit ringen. (Bild: Shutterstock / doomu)
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