Der Oberste Gerichtshof der USA hat Apples Antrag auf Aussetzung des Epic-Games-Verfahrens zurückgewiesen. Damit wandert der Fall zurück an das Bezirksgericht, wo eine angemessene Provisionshöhe für externe App-Käufe festgelegt werden soll. Der jahrelange Streit um die App-Store-Gebühren erreicht damit einen entscheidenden Punkt.
Apple hat im Rechtsstreit mit Epic Games eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Nur zwei Tage nach dem Notfallantrag beim US Supreme Court, in dem Apple eine Aussetzung der weiteren Verhandlungen zur App-Store-Provision erwirken wollte, kam die Antwort des höchsten US-Gerichts. Sie fiel knapp und eindeutig aus: Der Antrag wurde abgelehnt. Damit ist der Weg frei, das Verfahren auf Bezirksebene fortzusetzen – ausgerechnet zu der Frage, die Apple aus dem Verfahren heraushalten wollte (via Reuters).
Was die Entscheidung konkret bedeutet
Das Verfahren landet nun erneut auf dem Schreibtisch der Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers, die seit fünf Jahren für den Fall zuständig ist. Sie soll bestimmen, welche Gebühr Apple künftig für Käufe verlangen darf, die über externe Links aus iOS-Apps heraus abgewickelt werden – sogenannte Linked-Out-Käufe. Bis zur Festsetzung dieser Gebühr darf Apple weiterhin keine Provision auf solche externen Käufe erheben. Für Entwickler bedeutet das in der Übergangszeit eine seltene Situation: Verlinkungen auf eigene Bezahlsysteme bleiben kostenfrei, ohne dass Apple eine Beteiligung daran erhält. Wie hoch die spätere Provision tatsächlich ausfällt, ist offen – sie dürfte aber deutlich unter den ursprünglich von Apple verlangten 27 Prozent liegen.
Apples Argumentation und ihre Schwächen
Apple hatte den Eilantrag mit drei Hauptargumenten begründet. Das Unternehmen sah die 2025 ausgesprochene Contempt-of-Court-Feststellung als ungerechtfertigt an, weil die ursprüngliche Verfügung aus dem Jahr 2021 keine Aussagen zu Provisionen enthalten habe. Außerdem schade die Eintragung der Missachtung Apples Position in den weiteren Verhandlungen erheblich. Zuletzt argumentierte Apple, die Verfügung sei zu weit gefasst, weil sie über Epic Games hinaus alle US-Entwickler einschließe – und Regulatoren weltweit beobachteten den Fall als möglichen Maßstab für eigene Verfahren. Der Supreme Court folgte dieser Argumentation nicht. Richterin Elena Kagan wies den Antrag im Namen des Gerichts zurück, ohne weitere Begründung. Epic Games hatte zuvor in einer eigenen Eingabe darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an der Vorinstanz parallel zur möglichen Supreme-Court-Prüfung kein irreparabler Schaden sei.
Reaktion von Epic Games
Epic-Games-CEO Tim Sweeney bezeichnete die Entscheidung als „großartige Nachricht“ und sah darin die Bestätigung, dass Apples Verzögerungstaktik der vergangenen fünf Jahre an ihre Grenzen gestoßen sei. Sweeney betonte, dass es nun darum gehe festzulegen, welche Beträge Apple ausschließlich für die tatsächlichen Kosten der Bereitstellung externer Kauflinks verlangen dürfe. Der Verweis ist juristisch entscheidend: Die Bezirksrichterin hatte die ursprünglich von Apple erhobenen Gebühren als unangemessen hoch eingestuft, weil sie weit über den Aufwand für die technische Bereitstellung hinausgingen.
Wie es jetzt weitergeht
Apple hat angekündigt, weiterhin eine formale Petition für eine vollständige Supreme-Court-Prüfung des Falles vorzubereiten. Diese Petition ist von der heute abgelehnten Eilentscheidung getrennt. Ob das höchste US-Gericht den Fall überhaupt annimmt, ist offen – ein gemeinsamer Antrag von Apple und Epic war 2024 bereits abgelehnt worden. Parallel dazu läuft das Verfahren auf Bezirksebene weiter. Sollte Gonzalez Rogers in den kommenden Monaten eine Provisionshöhe festlegen, hätte das unmittelbare Folgen für das Geschäftsmodell des App Stores in den USA. Eine zu niedrige Gebühr würde Apple dauerhaft Einnahmen entziehen, eine zu hohe könnte erneut als Verstoß gegen die ursprüngliche Verfügung ausgelegt werden.
Internationale Wirkung weit über die USA hinaus
Apple hatte im Eilantrag explizit auf die internationale Bedeutung des Verfahrens hingewiesen. Tatsächlich beobachten Wettbewerbsbehörden in der EU, in Großbritannien, Japan und Brasilien die US-Entscheidungen genau. Eine im Bezirksgericht festgelegte Provisionshöhe könnte als Referenzpunkt für andere Regulierungsverfahren dienen. In der EU gilt parallel der Digital Markets Act, der Apple bereits zu deutlich weitergehenden App-Store-Öffnungen gezwungen hat. Der Druck auf Apples Gebührenmodell wächst damit von mehreren Seiten gleichzeitig – und die heutige Entscheidung des Supreme Court erhöht ihn an einer der zentralen Stellen weiter. (Bild: Shutterstock / Sean Pavone)
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