Das erste eigene Gerät von OpenAI soll rund so groß wie ein Eishockey-Puck werden, einen Akku mitbringen und zwischen 300 und 400 Dollar kosten. Beweglich sein soll es außerdem – und ausgerechnet die Form soll Apples Diebstahlvorwürfe entkräften.
Dass OpenAIs erstes eigenes Gerät ein Lautsprecher mit Kamera wird, stand bereits Mitte Juli im Raum. Ein neuer Bericht von Mark Gurman für Bloomberg füllt diesen Rahmen nun mit Zahlen und einer Formbeschreibung. Gurman gehört zu den zuverlässigsten Quellen im Apple-Umfeld und liegt bei Produktdetails aus der Zulieferkette regelmäßig richtig; ein Starttermin fehlt allerdings weiterhin, und OpenAI selbst hat sich zu keinem der Punkte geäußert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Preis soll Berichten zufolge zwischen 300 und 400 Dollar liegen
- Als Formfaktor ist von einem Donut die Rede, etwa in der Größe eines Eishockey-Pucks
- Das Gerät soll ohne Display auskommen, dafür Kamera, Mikrofone und einen Akku mitbringen
- Teile des Gehäuses sollen sich von selbst bewegen können, um auf Nutzer zu reagieren
- Das Design entstand demnach gemeinsam mit LoveFrom, der Firma von Jony Ive
Was über das Gerät berichtet wird
| Detail | Angabe laut Bericht |
|---|---|
| Bauform | rund, donutartig, ohne Display |
| Größe | etwa wie ein Eishockey-Puck |
| Stromversorgung | Akku, mobil einsetzbar |
| Sensorik | Kamera, Mikrofone, Lautsprechergitter |
| Besonderheit | bewegliche Gehäuseteile |
| Material | hochwertige Metalle |
| Preis | 300 bis 400 Dollar |
| Design | gemeinsam mit LoveFrom |
| Termin | offen |
Gedacht ist das Gerät als Assistenz für den Tagesverlauf, vergleichbar mit der Sprachfunktion von ChatGPT auf dem iPhone, aber mit leistungsfähigeren Modellen. Über die Zeit soll es sich auf seinen Nutzer einstellen.
Zwei Punkte heben es von bekannten Lautsprechern ab. Der Akku macht es tragbar, während HomePod und HomePod mini fest am Stromnetz hängen. Und die beweglichen Gehäuseteile hat in dieser Geräteklasse bislang niemand – wie genau sie funktionieren sollen, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Die Form als Argument im Rechtsstreit
Der bemerkenswerteste Teil des Berichts betrifft nicht die Technik. Mit Personen vertraut mit der Sache wird die Erwartung wiedergegeben, das Gerät werde die Vorwürfe entkräften, OpenAI habe sich an Apples Geschäftsgeheimnissen bedient. Nach der Klage soll OpenAI intern geprüft haben, ob geschütztes Apple-Wissen in das Produkt eingeflossen ist.
Diese Prüfung hätte binnen weniger Wochen stattgefunden – Apple hatte die Klage erst Mitte Juli eingereicht, das Unternehmen weitete sie kurz darauf auf Dutzende Mitarbeiter aus. Zum Vergleich: Vergleichbare Untersuchungen in großen Patentverfahren ziehen sich üblicherweise über Monate.
Dass ein anderes Gehäuse die Vorwürfe ausräumt, ist juristisch außerdem nicht zwingend. In der ursprünglichen Klageschrift ging es unter anderem um ein Verfahren zur Metallveredelung – also um Fertigungswissen, nicht um Formgebung. Ein donutförmiges Gerät aus hochwertigem Metall wäre davon nicht automatisch ausgenommen. OpenAI hat vor Kurzem die Abweisung der Klage beantragt.
Auffällig bleibt eine Personalie: Jony Ive taucht in Apples Klage nicht als Beklagter auf, obwohl seine Firma das Gerät mitgestaltet hat. Warum Apple ihn ausspart, war schon im Juli Gegenstand von Spekulationen.
Warum die Dollar-Spanne für Deutschland wenig aussagt
Die genannten 300 bis 400 Dollar sind ein US-Wert ohne Steuern. Ein Europreis lässt sich daraus nicht ableiten – zur deutschen Mehrwertsteuer kommen Zölle, Zertifizierungskosten und der Aufschlag, den Hersteller regelmäßig auf europäische Märkte legen. Apple hat im Juni gezeigt, wie unterschiedlich das ausfallen kann: Beim Apple TV stieg der US-Preis von 129 auf 199 Dollar, der deutsche von 169 auf 229 Euro.
Offen ist zudem, ob das Gerät überhaupt zeitnah nach Europa kommt. OpenAI schließt den europäischen Wirtschaftsraum, Großbritannien und die Schweiz bei neuen Funktionen regelmäßig zunächst aus – zuletzt beim öffentlichen Veröffentlichen von ChatGPT Sites und beim Gesundheitsangebot. Bei einem Gerät mit dauerhaft aktiver Kamera und Mikrofonen dürfte die datenschutzrechtliche Prüfung eher aufwendiger ausfallen als bei einer Software-Funktion.
Was hinter dem Zeitpunkt des Berichts stecken könnte
Der Bericht erscheint mitten in einem laufenden Verfahren, und er transportiert eine Botschaft, die OpenAI nützt: Das Gerät sehe anders aus, also sei nichts abgekupfert. Wer die Information gestreut hat, steht nicht in dem Bericht – dass sie zu diesem Zeitpunkt kommt, ist trotzdem kein Zufall.
Für die technische Bewertung ändert das wenig. Ein akkubetriebener Lautsprecher mit Kamera in dieser Preisklasse wäre ein direkter Angriff auf ein Segment, in dem Apple mit dem HomePod mini und Amazon mit den Echo-Geräten sitzen – nur eben ohne Bindung an eine Steckdose und mit einem deutlich teureren Einstieg.
Belegt ist von alldem bislang nichts. Weder Preis noch Form noch Termin sind bestätigt, und bei einem Produkt, das erklärtermaßen eine ganze Gerätelinie eröffnen soll, kann sich bis zur Vorstellung vieles verschieben. (Bild: Amazon)
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