Im Rechtsstreit um die geleakten iOS-26-Videos stockt die Beweisaufnahme. Apple teilt dem Gericht mit, seit dem 6. Juli nichts mehr von der Gegenseite gehört zu haben. Prossers Anwalt nennt als Grund die Geburt des zweiten Kindes seines Mandanten.
Der Fall läuft seit Juli 2025. Apple wirft dem YouTuber Jon Prosser und Michael Ramacciotti vor, sich Zugang zum Entwicklungs-iPhone eines Apple-Mitarbeiters verschafft und daraus die Liquid-Glass-Oberfläche von iOS 26 vorab öffentlich gemacht zu haben. Nach einem Versäumnisurteil und dessen Aufhebung war das Verfahren im Sommer wieder in Gang gekommen – Prosser hatte Anfang Juli formell auf die Klage geantwortet. Ein gemeinsamer Statusbericht beider Seiten zeigt nun, dass seither wenig passiert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple und die Gegenseite haben dem Gericht am 5. August einen gemeinsamen Statusbericht vorgelegt
- Prosser übergab Unterlagen und wurde am 16. Juni vernommen, danach kam der Austausch zum Erliegen
- Seit dem 6. Juli meldet sich sein Anwalt nach Apples Darstellung nicht mehr, trotz mehrfacher Nachfragen
- Als Erklärung nennt die Gegenseite die Geburt von Prossers zweitem Kind
- Der nächste Statusbericht ist für den 7. Oktober vorgesehen
Was im Statusbericht steht
Der Bericht ist von den Anwälten aller drei Parteien unterzeichnet und fällt nüchtern aus. Beide Seiten hätten den Fall über eine begrenzte Beweisaufnahme vorangebracht: Prosser stellte Dokumente und Kommunikationsverläufe zur Verfügung und stand am 16. Juni 2026 für eine Vernehmung bereit (via 9to5mac).
Danach brach der Kontakt ab. Apple gibt an, zuletzt am 6. Juli von Prossers Anwalt gehört zu haben, obwohl das Unternehmen wiederholt nachgefasst habe. Aus Apples Sicht bestehen weiterhin Lücken in den übergebenen Unterlagen; die Gegenseite sei darüber informiert worden.
Kurz vor Einreichung des Berichts habe Prossers Anwalt mitgeteilt, die Verzögerung hänge womöglich damit zusammen, dass sein Mandant gerade ein zweites Kind bekommen habe und sich um das Neugeborene kümmere. Er wolle Termine finden, zu denen weitere Unterlagen nachgereicht werden können.
Beim zweiten Beklagten läuft es anders. Ramacciotti hat zugesagt, seine schriftlichen Antworten zu ergänzen und im September ein zweites Mal auszusagen. Diese Rollenverteilung zieht sich durch das gesamte Verfahren: Er kooperierte von Beginn an mit Apples Anfragen.
Der Fall im Zeitverlauf
| Datum | Was geschah |
|---|---|
| Juli 2025 | Apple reicht die Klage gegen Prosser und Ramacciotti ein |
| Oktober 2025 | Das Gericht lässt ein Versäumnisurteil gegen Prosser eintragen |
| Juni 2026 | Beide Seiten beantragen gemeinsam, das Versäumnisurteil aufzuheben |
| 16. Juni 2026 | Prosser wird vernommen und übergibt Unterlagen |
| 22. Juni 2026 | Das Gericht hebt das Versäumnisurteil auf |
| 6. Juli 2026 | Letzter Kontakt zwischen Apples Anwälten und der Gegenseite |
| 5. August 2026 | Gemeinsamer Statusbericht dokumentiert den Stillstand |
| 7. Oktober 2026 | Nächster Statusbericht vorgesehen |
Das aufgehobene Versäumnisurteil war der entscheidende Wendepunkt. Ohne diesen Schritt hätte Prosser Apples Vorwürfen inhaltlich nichts mehr entgegensetzen können – die Aufhebung war die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Beweisaufnahme stattfindet. Beantragt hatten sie beide Seiten gemeinsam, mit dem Argument, das sei der effizienteste Weg.
Warum dieser Verfahrensschritt in den USA so viel Gewicht hat
Die Beweisaufnahme, im US-Recht Discovery genannt, funktioniert grundlegend anders als im deutschen Zivilprozess. In den USA müssen die Parteien einander vor der Verhandlung umfangreich Unterlagen offenlegen – auch solche, die der eigenen Position schaden. Dazu kommen Vernehmungen unter Eid außerhalb des Gerichtssaals.
Im deutschen Zivilprozess gibt es keine vergleichbare Pflicht. Wer klagt, muss seine Behauptungen selbst belegen; eine Ausforschung der Gegenseite ist nicht vorgesehen. Deshalb wirkt ein Verfahren wie dieses aus deutscher Sicht ungewöhnlich detailliert dokumentiert – jeder Schriftsatz, jede Frist und jeder ausbleibende Rückruf landet in einer öffentlich einsehbaren Akte.
Genau daraus erklärt sich auch, warum ein Monat Funkstille überhaupt aktenkundig wird. Ein gemeinsamer Statusbericht ist kein Angriff, sondern eine Pflichtübung gegenüber dem Gericht – beide Seiten müssen den Stand schildern, auch wenn er unbequem ist.
Was der Stillstand für das Verfahren bedeutet
Aus dem Bericht lässt sich keine Eskalation ablesen. Apple stellt die Verzögerung fest, benennt die Lücken in den Unterlagen und verzichtet darauf, dem Gericht Sanktionen vorzuschlagen. Auch die Erklärung der Gegenseite wird ohne Kommentar wiedergegeben. Für ein Verfahren, in dem schon einmal ein Versäumnisurteil erging, ist das ein zurückhaltender Ton.
Der eigentliche Prüfstein liegt im Oktober. Bis dahin muss Prossers Seite die offenen Unterlagen nachreichen, sonst steht im nächsten Statusbericht dieselbe Feststellung – und dann zum zweiten Mal. Ein Gericht, das einer Partei bereits einmal entgegengekommen ist, wird beim zweiten Anlauf erfahrungsgemäß weniger geduldig sein.
Für Apple hat der Fall über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Das Unternehmen führt ihn ersichtlich auch, um zu zeigen, dass Leaks aus dem eigenen Haus verfolgt werden. Ein Verfahren, das ohne Ergebnis versandet, taugt dafür schlecht – und das dürfte erklären, warum Apple den Stillstand aktenkundig macht, statt ihn auszusitzen. Die Oberfläche, um die gestritten wird, ist dabei längst ausgeliefert und lässt sich inzwischen sogar in ihrer Transparenz anpassen. Der gemeinsame Statusbericht liegt im Verfahren 452973 vor dem Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien. (Bild: Apfelpatient)
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