Im milliardenschweren Kartellverfahren in Indien hat Apple einen kleinen Etappenerfolg erzielt: Der Delhi High Court verschiebt die Entscheidung um rund zwei Monate. Gleichzeitig stellt das Gericht aber unmissverständlich klar, dass Apple die geforderten Finanzdaten herausgeben muss – die Drohkulisse einer 38-Milliarden-Dollar-Strafe bleibt bestehen.
Die Auseinandersetzung zwischen Apple und der indischen Wettbewerbsbehörde geht in die nächste Runde. Bisher galt der 21. Mai 2026 als finaler Stichtag, bis zu dem die Competition Commission of India (CCI) ihr Urteil fällen sollte. Dieser Termin ist jetzt vom Tisch: Der Delhi High Court hat der CCI untersagt, vor dem 15. Juli 2026 zu entscheiden. Für Apple bedeutet das ein Zeitfenster von rund zwei zusätzlichen Monaten – allerdings unter klaren Auflagen. Das Gericht hat den Konzern gleichzeitig dazu verpflichtet, die seit Monaten zurückgehaltenen Finanzdaten vollständig vorzulegen. Damit verschiebt sich der zentrale Konflikt: weniger Zeitdruck, aber kein Weg mehr an der Datenherausgabe vorbei. Die Größenordnung der drohenden Strafe ist unverändert – im Raum stehen weiterhin bis zu 38 Milliarden US-Dollar, was die weltweit höchste Kartellstrafe gegen Apple wäre.
Was das Gericht entschieden hat
Der Delhi High Court hat zwei Anordnungen miteinander verbunden. Erstens muss Apple die auditierten Finanzberichte für die Jahre 2022 bis 2024 an die CCI übermitteln und „vollumfänglich kooperieren“. Zweitens darf die CCI ihre endgültige Entscheidung erst nach dem 15. Juli 2026 fällen. Damit verlieren beide Seiten ein Stück ihrer bisherigen Position: Apple kann sich nicht länger auf die Verzögerungstaktik bei den Finanzdaten verlassen, die CCI muss ihre Beschleunigungsstrategie vorerst zurückstellen.
Apple hatte ursprünglich beantragt, das gesamte Verfahren auszusetzen, solange die parallele Klage gegen das zugrunde liegende Kartellrecht läuft. Diesem weitergehenden Wunsch hat das Gericht nicht entsprochen. Stattdessen entstand ein Kompromiss, der die rechtliche Frage offenhält, das Verfahren aber faktisch am Laufen lässt (via TheNextWeb).
Der Streit um das geänderte Strafrecht
Im Kern geht es um eine Gesetzesänderung, die Indien das Recht gibt, Strafen am globalen Umsatz eines Unternehmens zu bemessen – analog zur Praxis in der Europäischen Union. Apple wehrt sich dagegen, dass diese verschärfte Regelung rückwirkend auf den Zeitraum 2022 bis 2024 angewendet wird. Aus Sicht des Konzerns sollte nur ein Teil dieser Jahre überhaupt unter das neue Gesetz fallen, da es zwischenzeitlich novelliert wurde.
Genau diese Frage versucht Apple in einer separaten Klage zu klären, bevor das Hauptverfahren durchentschieden ist. Bisher gibt es keine Erklärung dafür, wie Apple konkret auf die Summe von 38 Milliarden US-Dollar kommt. Die Zahl basiert auf dem theoretischen Maximum, das das geänderte Gesetz zulässt – also dem höchstmöglichen Prozentsatz, der auf den weltweiten Jahresumsatz angewendet werden kann. Ob die CCI dieses Maximum tatsächlich ausschöpfen würde, ist eine andere Frage.
Warum Apple die Daten herausgeben muss
Die CCI braucht die Finanzdaten, um eine konkrete Strafhöhe zu ermitteln. Ohne diese Grundlage kann die Behörde zwar einen Schuldspruch fällen, aber keine bezifferte Sanktion festsetzen. Apples bisherige Strategie, die Datenherausgabe zu blockieren, war daher mehr als nur eine prozedurale Verzögerung – sie verhinderte effektiv den Abschluss des Verfahrens.
Mit der jetzt verfügten Vorlagepflicht ändert sich diese Dynamik. Apple kann die Auseinandersetzung um die rückwirkende Anwendung des Gesetzes zwar weiterführen, muss aber gleichzeitig die Daten liefern, auf deren Basis die CCI rechnen kann. Der zeitliche Spielraum bis zum 15. Juli reicht möglicherweise nicht aus, um die parallele Klage gegen das Kartellrecht abzuschließen – realistisch betrachtet eher nicht, weil indische Gerichtsverfahren auf dieser Ebene typischerweise länger dauern.
Indiens breitere Forderungen gegenüber Apple
Das Kartellverfahren ist nur einer von mehreren Streitpunkten, an denen Indien und Apple parallel arbeiten. Indische Behörden fordern weiterhin Einblick in den iOS-Quellcode – ein Anliegen, das Apple bisher konsequent ablehnt. Gleichzeitig baut der Konzern seine iPhone-Fertigung in Indien massiv aus, um die Abhängigkeit von China zu reduzieren. Beide Vorgänge laufen unabhängig vom Kartellverfahren, prägen aber das politische Klima zwischen Apple und Neu-Delhi.
Wie schwierig dieses Klima sein kann, zeigte sich erst kürzlich an einem anderen Fall: Indien hatte ursprünglich verlangt, dass Apple eine staatliche Identifizierungs-App ab Werk auf jedem iPhone vorinstalliert. Diese Forderung wurde nach Verhandlungen wieder zurückgezogen – ein seltener Rückzieher, der zeigt, dass die indischen Behörden bei zu strikten Vorgaben gegenüber Apple inzwischen häufiger einlenken.
Taktischer Erfolg, strategischer Stillstand
Die Fristverlängerung ist taktisch ein Erfolg für Apple, strategisch aber kein Durchbruch. Der Konzern gewinnt Zeit, verliert aber den bisherigen Spielraum bei der Datenherausgabe. Damit nähert sich das Verfahren der entscheidenden Phase: Sobald die Finanzdaten auf dem Tisch liegen, kann die CCI rechnen – und Apple muss sich auf eine konkrete Strafsumme einstellen, gegen die das Unternehmen dann gerichtlich vorgehen kann.
Für Indien ist der Fall ein Test, wie weit die neuen Kartellbefugnisse gegen einen der größten Konzerne der Welt tragen. Eine Strafe in der Nähe der 38-Milliarden-Marke wäre völlig beispiellos und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit jahrelange Berufungsverfahren auslösen. Eine moderatere Sanktion könnte dagegen als Präzedenzfall dienen, an dem sich andere indische Verfahren orientieren. Parallel dazu zeigt sich Apple international weiter offensiv im Umgang mit Wettbewerbsverfahren – etwa mit Anträgen, die im US-Verfahren auch Daten von Samsung einbeziehen sollen, ein Vorgehen, das das US-Justizministerium scharf kritisiert hat.
Der nächste entscheidende Stichtag
Der 15. Juli 2026 wird damit zum neuen zentralen Datum im indischen Kartellverfahren. Bis dahin muss Apple die Finanzdaten geliefert haben, und erst danach darf die CCI entscheiden. Zwischen Datenübergabe und Urteil bleibt der Behörde nur ein knappes Zeitfenster – ein Hinweis darauf, dass die CCI ihren Beschleunigungskurs nicht aufgegeben hat, sondern lediglich gerichtlich ausgebremst wurde. Ob Apple bis dahin in seinem separaten Verfahren gegen die rückwirkende Anwendung des Gesetzes Fortschritte macht, ist offen, gilt aber als unwahrscheinlich. (Bild: Shutterstock / surprisestock)
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