Aktuell kursiert die Behauptung, die EU zwinge Apple ab 2027 zu einem iPhone mit herausnehmbarem Akku und aufklappbarer Rückseite. Das stimmt so nicht. Es gibt zwar eine neue EU-Batterie-Regel – doch moderne iPhones erfüllen bereits die Bedingungen, die sie von der Pflicht befreien.
In sozialen Netzwerken macht die Vorstellung die Runde, dass künftige iPhones in Europa wieder eine Klappe zum Akkuwechsel bekommen könnten – so wie Mobiltelefone vor über einem Jahrzehnt. Ein Kern Wahrheit steckt darin, denn eine neue EU-Regelung zur Austauschbarkeit von Akkus greift tatsächlich 2027. Nur ist das iPhone davon anders betroffen, als viele Beiträge suggerieren. Dass sich ein Akku im iPhone tauschen lässt, ist ohnehin nichts Neues: Über das ausgeweitete Selbstreparaturprogramm bietet Apple Originalteile und Werkzeuge für den Akkutausch auch außerhalb autorisierter Werkstätten an.
Was gerade durchs Netz geistert
Die virale Behauptung lautet verkürzt: Ab 2027 müsse Apple in der EU ein iPhone mit vom Nutzer selbst herausnehmbarem Akku verkaufen – Rückseite auf, Akku raus, fertig. Verbreitet wird das vor allem über kurze Clips und Forenbeiträge, oft ohne Blick in den eigentlichen Gesetzestext. Und genau da liegt das Problem: Die Regel existiert, ihre entscheidende Ausnahme wird aber unterschlagen.
Was die EU-Regel wirklich verlangt
Die Ökodesign- und Batterievorgaben der EU sehen vor, dass sich Akkus in tragbaren Geräten grundsätzlich leicht entnehmen und ersetzen lassen müssen – ohne Spezialwerkzeug und einfach genug, dass ein durchschnittlicher Erwachsener es selbst schafft. Die für die Nutzer-Entnehmbarkeit maßgebliche Frist liegt im Februar 2027. Auf den ersten Blick würde das auch Smartphones wie das iPhone erfassen.
Entscheidend ist jedoch eine Ausnahmeklausel in der Verordnung (EU) 2023/1670. Sie befreit Geräte von der Pflicht zur nutzerseitigen Entnehmbarkeit, wenn sie drei Bedingungen erfüllen: Der Akku behält nach 500 vollständigen Ladezyklen mindestens 83 Prozent seiner Kapazität, nach 1.000 Zyklen noch mindestens 80 Prozent – und das Gerät ist mindestens nach IP67 gegen Staub und Wasser geschützt. Wichtig dabei: Der Akku muss trotzdem austauschbar bleiben. Die Ausnahme betrifft nur, wer ihn tauscht – statt zwingend durch den Nutzer genügt dann der fachgerechte Austausch, etwa im Apple Store oder über die Selbstreparatur.
Warum moderne iPhones außen vor bleiben
Genau diese Schwelle reißt Apple mühelos. Seit dem iPhone 15 gibt der Konzern für den Akku 1.000 Ladezyklen bei 80 Prozent Restkapazität an, und die aktuellen Modelle sind nach IP68 zertifiziert – also noch robuster als die geforderte Mindestnorm. Das iPhone 17 Pro Max ist in der EU-Produktdatenbank EPREL bereits mit der 1.000-Zyklen-Angabe geführt. Damit fällt das iPhone unter die Ausnahme und braucht keine aufklappbare Rückseite.
Für den Alltag ändert sich also nichts: Muss der Akku eines iPhones getauscht werden, führt der Weg wie bisher zum Apple Store, zu einem autorisierten Servicepartner oder über das Selbstreparaturprogramm zum Tausch in Eigenregie. Eine Wechselakku-Klappe wie zu Zeiten früherer Handys ist nicht in Sicht.
Warum Nintendo das Thema befeuert
Dass die Debatte gerade jetzt hochkocht, hat mit einem anderen Gerät zu tun: Nintendo hat bestätigt, für die EU eine überarbeitete Switch 2 mit vom Nutzer wechselbarem Akku anzubieten. Der Grund ist aber kein Sonderweg gegen Apple, sondern schlicht eine andere Rechtslage. Die Switch 2 ist weder Smartphone noch Tablet und fällt unter die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Eine passende Ausnahmeklausel steht Nintendo dort nicht zur Verfügung – und da die Konsole keinerlei Wasserschutz bietet, ließe sich die Longlife-Ausnahme ohnehin nicht nutzen. Nintendo muss die Vorgaben also erfüllen, das iPhone nicht.
Wen die neue Regel wirklich treffen könnte
Zum Problem wird die Vorschrift weniger für die großen Hersteller als für kleinere Anbieter. Wer nicht die Mittel hat, ein Gerät eigens für den EU-Markt umzukonstruieren, könnte einzelne Produkte lieber ganz aus dem Verkauf nehmen, statt sie an die Regeln anzupassen. Kurzfristig könnte das die Auswahl in Europa also eher verkleinern. Langfristig dürfte sich das Bild wieder normalisieren, weil künftige Geräte von vornherein mit der Gesetzeslage im Blick entworfen werden.
Viel Lärm um eine Regel, die Apple längst erfüllt
Die neue Batteriegesetzgebung ist real, ihre Wirkung auf das iPhone bleibt aber gering. Apple hat durch langlebige, wasserdichte Akkus und ein bestehendes Reparaturangebot die Bedingungen der Ausnahme schon erfüllt, bevor die Frist überhaupt greift. Von einem erzwungenen Redesign kann keine Rede sein – die viralen Prognosen einer iPhone-Rückseite zum Aufklappen bleiben damit genau das: ein Gerücht.
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