Im jahrelangen Rechtsstreit um den App Store geht der Ball zurück an Epic Games. Nachdem Apple den Obersten Gerichtshof der USA angerufen hat, fordert der Fortnite-Entwickler die Richter nun auf, den Fall gar nicht erst anzunehmen. Sein neuer Schriftsatz liest sich wie eine Generalprobe für die Argumente, die Epic im Fall einer Anhörung vorbringen würde.
Der Konflikt zwischen Apple und Epic Games dreht sich im Kern seit Jahren um eine einzige Frage: ob und in welcher Höhe Apple eine Provision auf Käufe verlangen darf, die Nutzer über externe Links außerhalb des App Stores abschließen. Genau an diesem Punkt hatte ein US-Gericht entschieden, dass Apple weder Gebühren auf externe Käufe verlangen noch die Gestaltung der Kaufhinweise kontrollieren darf. Apple zog daraufhin vor den Supreme Court, um zwei Entscheidungen der Vorinstanzen kippen zu lassen. Am 4. Juni hat Epic mit einem eigenen Schriftsatz reagiert, der das Gericht auffordert, Apples Antrag abzuweisen.
Die zwei Entscheidungen, die Apple kippen will
Apples im Mai eingereichte Petition zielt auf zwei separate Urteile. Das erste betrifft die Feststellung der Missachtung des Gerichts (Civil Contempt): Ein Gericht hatte befunden, dass Apple eine bestehende Verfügung verletzt habe. Diese Verfügung geht auf das Jahr 2021 zurück, als Richterin Yvonne Gonzalez Rogers Apple anwies, Entwicklern das Verweisen auf Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Stores zu erlauben.
Apple kam der Anordnung formal nach, legte sie aber eng aus: Das Unternehmen erhob eine Provision von 27 Prozent auf solche externen Käufe, schrieb vor, wie die Buttons aussehen durften, und zeigte einen Warnhinweis – den sogenannten „Scare Screen“ –, der Nutzer vor den vermeintlichen Gefahren von Käufen außerhalb des App Stores warnte. In den folgenden Verfahren konnte Apple zwar durchsetzen, dass der Wortlaut der ursprünglichen Verfügung eine Provision an sich nicht ausschließe – die übergeordnete Feststellung der Gerichtsmissachtung ließ sich damit jedoch nicht aus der Welt schaffen.
Der Streit reicht weiter zurück: Er begann 2020 mit dem Rauswurf von Fortnite aus dem App Store, nachdem Epic ein eigenes Bezahlsystem in das Spiel eingebaut hatte, um Apples Provision zu umgehen. Das zweite Urteil, gegen das Apple vorgeht, betrifft die Reichweite der Verfügung. Apple argumentiert, die Übertragung der Epic-Entscheidung auf sämtliche Entwickler im US-amerikanischen App Store gehe über die Grenzen hinaus, die der Supreme Court im Fall Trump v. CASA gezogen habe. Dort hatte das Gericht festgehalten, dass gerichtliche Anordnungen grundsätzlich nur den unmittelbar am Verfahren beteiligten Parteien Abhilfe verschaffen sollten – und nicht allen, die von einer beanstandeten Regel betroffen sind.
Epics Konter zur Gerichtsmissachtung
In seinem Schriftsatz zerlegt Epic Apples Argumentation entlang von Apples eigenen Eingaben sowie früheren Verfahren mit vergleichbarer Ausgangslage. Apples Petition werfe zwei Fragen auf, die beide auf einer falschen Darstellung der vorinstanzlichen Entscheidungen beruhten und von denen keine eine Überprüfung rechtfertige.
Beim Vorwurf der Gerichtsmissachtung argumentiert Epic, Apple habe nicht nur gegen den Geist, sondern auch gegen den Wortlaut der Verfügung verstoßen – und nicht, wie Apple behaupte, lediglich gegen den Geist. Das zuständige Berufungsgericht habe Apple gerade nicht mit der Begründung verurteilt, der Text der Verfügung erlaube die Provision, während ihr Geist sie verbiete. Vielmehr habe das Gericht festgestellt, dass die Provision gegen die ausdrücklichen Bestimmungen der Anordnung verstoße.
Epic verweist zudem auf einen Grundsatz aus einem ähnlich gelagerten Fall: Wer als Beklagter eine Maßnahme plane, die hart an der Grenze des Erlaubten liege, könne das Gericht vorab um eine Klarstellung oder Auslegung der Anordnung bitten. Apple hätte demnach vor der Einführung der 27-Prozent-Provision den Weg über das Gericht suchen müssen. Stattdessen habe das Unternehmen die Verfügung verletzt und sich anschließend darauf berufen, eine Bestrafung sei nicht möglich, weil die konkrete Ausgestaltung nicht ausdrücklich untersagt gewesen sei. Eine solche Logik liefe nach Epics Lesart auf einen Freibrief hinaus, gerichtliche Anordnungen zunächst zu missachten und das Risiko erst hinterher abzuwägen.
Epics Konter zur Reichweite der Verfügung
Auch Apples Berufung auf Trump v. CASA weist Epic zurück. Die Klage richte sich nicht allein gegen eine Benachteiligung von Epic, sondern gegen den Wettbewerb im App Store als Ganzes. Nur wenn die Entscheidung für alle Entwickler gelte, erhalte Epic die vollständige Abhilfe, die es anstrebe.
Dabei stützt sich Epic auf die Begründung des Berufungsgerichts, das Apples Einwände gegen die Reichweite bereits zurückgewiesen hatte. Maßstab sei, ob eine Verfügung den klagenden Parteien vollständige Abhilfe verschaffe. Die Verfügung stehe im Einklang mit dem Grundprinzip von CASA, weil ihr Umfang an Epics eigenen Schaden als Entwickler und Spielevertrieb geknüpft sei – und nicht an den Schaden anderer Entwickler. Eine Einschränkung in dem von Apple vorgeschlagenen Sinn würde den Wettbewerb nicht fördern.
Wie es jetzt weitergeht
Epics Eingabe wirkt wie eine Blaupause der Argumente, die das Unternehmen vortragen dürfte, falls der Supreme Court den Fall tatsächlich annimmt – ähnlich wie Apples Petition bereits erkennen lässt, worauf dessen juristisches Team im Fall einer Anhörung hinausliefe. Wann der Oberste Gerichtshof über Apples Antrag entscheidet, ist offen. Erwartet wird allerdings, dass die Richter noch vor ihrer Sommerpause darüber befinden könnten, ob sie den Fall überhaupt verhandeln – möglicherweise Ende Juni oder Anfang Juli.
Warum weit mehr als Epic auf dem Spiel steht
Der Ausgang dieses Verfahrens reicht über die beiden Streitparteien hinaus. Sollte der Supreme Court Apples Argument zur Reichweite folgen, stünde nicht nur die zulässige Provisionshöhe zur Debatte, sondern die gesamte Öffnung des US-App-Stores: Wettbewerber wie Spotify, Microsoft oder Amazon, die bislang von der Anordnung profitiert haben, könnten dann außen vor bleiben. Lehnt das Gericht eine Annahme dagegen ab, läge die Festlegung einer konkreten Gebühr wieder beim zuständigen Bezirksgericht – und die dürfte deutlich unter Apples ursprünglichen 27 Prozent ausfallen. So oder so legt das Verfahren fest, wie viel Kontrolle Apple über das Geschäftsmodell seines App Stores behalten darf, und ein in den USA festgesetzter Satz könnte international als Orientierungsgröße dienen. (Bild: Shutterstock / Sutthicha Weerawong)
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