Zwei Prozentpunkte Bruttomarge und elf Cent je Aktie: So stark haben Rückzahlungen des US-Zolls Apples Juni-Quartal aufgehübscht. Der Konzern hatte über drei Milliarden Dollar an Abgaben gezahlt, die ein Gericht später für unrechtmäßig erklärte. Ein Teil davon ist zurück, ein Teil noch nicht.
Apple weist in der Mitteilung zum dritten Fiskalquartal zwei Sondereffekte offen aus. Die Bruttomarge von 50,1 Prozent enthält einen positiven Beitrag von etwa zwei Prozentpunkten aus Zoll-Rückerstattungen, der verwässerte Gewinn je Aktie von 2,02 Dollar einen Beitrag von 0,11 Dollar aus derselben Quelle. Ohne diese Rückflüsse läge die Marge bei rund 48 Prozent und damit innerhalb der Prognose, die der Konzern selbst ausgegeben hatte – nachzurechnen an den Zahlen des Juni-Quartals mit 109,4 Milliarden Dollar Umsatz. Der Rekord steht auch ohne den Effekt, er fällt nur weniger spektakulär aus.
Der juristische Hintergrund
Grundlage der Rückzahlungen ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom 20. Februar 2026. Das Gericht befand mit sechs zu drei Stimmen, dass der International Emergency Economic Powers Act dem Präsidenten nicht die Befugnis gibt, im Alleingang Zölle zu erheben – die Kompetenz zur Erhebung von Abgaben liegt beim Kongress. Die auf dieser Rechtsgrundlage verhängten Aufschläge wurden daraufhin per Verordnung beendet.
Für Importeure eröffnete das Urteil den Weg zur Rückforderung bereits gezahlter Abgaben. Die US-Zollbehörde richtete dafür ein eigenes Verfahren ein, das seit dem 20. April 2026 in Stufen anläuft und über das Unternehmen ihre Ansprüche anmelden müssen. Apple hatte bereits in der Telefonkonferenz zum zweiten Quartal Ende April erklärt, den vorgesehenen Weg zu beschreiten.
Rund zwei Milliarden sind zurück
Apple nennt keine absolute Summe, sie lässt sich aber aus den beiden ausgewiesenen Effekten eingrenzen. Zwei Prozentpunkte Marge auf 109,4 Milliarden Dollar Umsatz entsprechen etwa 2,19 Milliarden Dollar. Der Weg über den Gewinn je Aktie führt zu einem etwas niedrigeren Wert: 0,11 Dollar auf rund 14,71 Milliarden verwässerte Aktien ergeben knapp 1,62 Milliarden Dollar nach Steuern, bei der ausgewiesenen Steuerquote von 17,9 Prozent also rund 1,97 Milliarden vor Steuern.
Die Spanne von etwa zwei bis 2,2 Milliarden Dollar ergibt sich daraus, dass Apple die Margenwirkung nur gerundet angibt. Gemessen an den mehr als 3,2 Milliarden Dollar, die der Konzern insgesamt an den betroffenen Abgaben entrichtet hatte, steht damit noch rund eine Milliarde Dollar aus.
Das Geld soll in den USA bleiben
Tim Cook bekräftigte in der Telefonkonferenz, dass Apple die Rückflüsse in den Vereinigten Staaten reinvestieren werde. Dieselbe Zusage hatte er bereits Ende April gegeben, als die Rückforderung noch am Anfang stand. Die Ankündigung hat einen politischen Beiklang: Präsident Trump hatte erklärt, im Blick zu behalten, welche Unternehmen Rückerstattungen beantragen.
Ein Detail geht in den Schlagzeilen leicht unter. Apple hat die Zollkosten seinerzeit nicht an die Kundschaft weitergereicht, sondern selbst getragen. Die Rückzahlung fließt deshalb vollständig in die eigene Kasse und nicht in Form von Preissenkungen an Käufer zurück. In den USA beschäftigt inzwischen eine Kanzlei die Frage, ob Konzerne zollbedingte Preisaufschläge nach den Rückerstattungen zu Unrecht beibehalten haben – bei Apple greift dieser Vorwurf nach der bisherigen Faktenlage nicht.
Warum Käufer in Deutschland davon nichts haben
Für den deutschsprachigen Markt ist die Unterscheidung wichtig, weil zwei Entwicklungen zeitlich nah beieinanderliegen und leicht durcheinandergeraten. Die Zölle waren eine US-Angelegenheit: Sie fielen auf Waren an, die in die Vereinigten Staaten eingeführt wurden, und haben deutsche, österreichische oder Schweizer Preise nie berührt.
Die Preiserhöhungen bei Macs, iPads und der Vision Pro im Juni haben eine andere Ursache. Sie gehen auf die stark gestiegenen Kosten für Flash- und Arbeitsspeicher zurück, die der KI-Boom in der gesamten Branche ausgelöst hat. Tim Cook hatte den Schritt bereits im Juni angekündigt und dabei ausdrücklich die Bauteilkosten genannt.
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz: Die Rückerstattung entlastet Apples Bilanz, nicht aber die Preisschilder in Europa. Der Aufschlag auf das MacBook Neo von 699 auf 799 Euro bleibt bestehen, unabhängig davon, wie viel Geld aus Washington zurückfließt – ein Punkt, der beim Vergleich zwischen MacBook Air und MacBook Neo inzwischen anders ins Gewicht fällt als noch im Frühjahr.
Der Rest der Rückzahlung hängt am Gericht
Ob die verbleibende Milliarde vollständig zurückfließt, ist offen. Die Regierung hat gegen eine gerichtliche Anordnung zur einheitlichen Umsetzung Rechtsmittel eingelegt, und für einen Teil der Einfuhren gilt eine Frist, nach deren Ablauf die Abwicklung als abgeschlossen betrachtet wird. Für Apple geht es dabei um einen überschaubaren Betrag gemessen an einem Quartalsumsatz von 109 Milliarden Dollar – für die Aussagekraft der Bilanz um mehr, weil ein Sondereffekt dieser Größe zwei Quartale in Folge das Bild verschiebt. (Bild: Shutterstock / zimmytws)
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