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Der Termin steht: Am 11. Januar 2027 landet der Streit zwischen Apple und Epic Games vor dem obersten US-Gericht. Verhandelt wird dort aber nicht über die Höhe der Provision, sondern über eine grundsätzlichere Frage.
Der Supreme Court hat das Verfahren am 2. November im Docket für Montag, den 11. Januar 2027, angesetzt. Seit das Gericht Apples Berufung im Juni angenommen hat, war dieses Datum offen.
Der Sitzungskalender für Januar führt Apple gegen Epic als zweiten Fall des Tages. Mit diesem Tag beginnt die Januar-Sitzung. Es ist die erste mündliche Verhandlung vor dem Supreme Court in diesem Rechtsstreit um den App Store.
Das Wichtigste in Kürze
- Die mündliche Verhandlung findet am Montag, dem 11. Januar 2027, statt.
- Verhandelt wird nur die Rechtsgrundlage der Missachtungsfeststellung, nicht die künftige Höhe der Provision.
- Epic muss seinen Schriftsatz bis zum 13. November einreichen, Apples Erwiderung folgt bis zum 14. Dezember.
- Das Provisionsverfahren läuft parallel vor dem Bezirksgericht in Oakland weiter, derzeit in der Dokumentenphase.
- Das Verfahren betrifft den US-Store, nicht den App Store in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der Zeitplan bis zur Verhandlung
Zwischen der Annahme am 30. Juni und der Verhandlung liegen 195 Tage. Der Termin deckt sich mit dem Ziel, das beide Seiten im gemeinsamen Fristenantrag vom Juli genannt hatten: die erste Woche der Januar-Sitzung.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 14.09.2026 | Apples Schriftsatz eingereicht |
| 21.09.2026 | Stellungnahme der US-Regierung, die keine Seite unterstützt |
| 13.11.2026 | Frist für Epics Schriftsatz |
| 14.12.2026 | Apples Erwiderung fällig |
| 11.01.2027 | Mündliche Verhandlung |
Die Sitzungen beginnen um 10 Uhr in Washington, also um 16 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Apple gegen Epic beginnt im Anschluss an den ersten Fall, laut dem Kalender von SCOTUSblog gegen 11 Uhr. Das entspricht voraussichtlich etwa 17 Uhr in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Es geht um den Geist einer Anordnung
Das Gericht hat die Berufung auf eine einzige Frage beschränkt: Darf eine Partei wegen Missachtung belangt werden, wenn sie gegen den „Geist“ einer Anordnung verstößt, deren Wortlaut das Verhalten gar nicht regelt?
Hintergrund ist die Entscheidung aus Oakland vom April 2025. Apple hatte externe Kaufhinweise zwar zugelassen, dafür aber 27 Prozent Provision verlangt und die Gestaltung stark eingeschränkt. Das Gericht wertete das als Missachtung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Feststellung im Dezember 2025 im Wesentlichen, ließ aber grundsätzlich eine Provision zu.
Die US-Regierung stützt Apple nur zum Teil. Bei den 27 Prozent soll die Missachtung fallen, weil die Anordnung Gebühren nicht erwähnte. Bei der Vorgabe, nur schlichte Schaltflächen zuzulassen, soll sie bestehen bleiben. Vier weitere Gestaltungsregeln sollen zurück an die Vorinstanz.
In Oakland läuft der Provisionsstreit weiter
Apple wollte das Verfahren vor dem Bezirksgericht bis zum Urteil aus Washington aussetzen, scheiterte damit aber: Supreme-Court-Richterin Elena Kagan lehnte den Eilantrag am 13. August ab. Das Provisionsverfahren läuft also parallel weiter.
Dort geht es um Apples Vorschlag von bis zu 15 Prozent auf externe Käufe in den USA. Im Oktober stritten beide Seiten vor allem über Unterlagen dazu, wie Apple auf diesen Satz gekommen ist.
Warum das Urteil den Store hierzulande nicht direkt berührt
Das Verfahren betrifft nur den US-Store. In der EU regeln der Digital Markets Act und Apples neue Bedingungen seit Oktober die Links auf externe Käufe. Die Schweiz fällt nicht unter den DMA, das US-Urteil gilt dort aber ebenso wenig.
Ich rechne mit einem Urteil bis Ende Juni oder Anfang Juli 2027, wenn die Sitzungsperiode endet. Am Ende dürfte es weniger um Apples Provision gehen als um die Frage, wie weit Gerichte ihre eigenen Anordnungen auslegen dürfen.
Ein geteiltes Ergebnis wie von der US-Regierung vorgeschlagen halte ich für gut möglich. Ob ein Erfolg Apples auch den Streit in Oakland beendet, ist umstritten: Apple sieht dann keine Grundlage mehr für das Provisionsverfahren, Epic hält es unabhängig vom Urteil für nötig.
Sollte ein Gericht ein Unternehmen wegen des „Geistes“ einer Anordnung belangen dürfen, auch wenn das konkrete Verhalten dort nicht ausdrücklich verboten war? Schreib uns in den Kommentaren, wo du die Grenze ziehen würdest.





