Apple hat neue Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union vorgelegt. Sie beenden die Meinungsverschiedenheiten mit der Europäischen Kommission und ersetzen die bisherige Installationsgebühr durch eine Provision. In Kraft treten sie am 1. Oktober.
Nach enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission hat Apple Änderungen an den Geschäftsbedingungen für Apps in der EU bekannt gegeben. Die Mitteilung im Apple Newsroom nennt als Ziel, die Meinungsverschiedenheiten über Geschäftsbedingungen und alternative Vertriebswege beizulegen und die Komplexität zu verringern. Der Gatekeeper-Status, der Apple überhaupt erst zu solchen Änderungen verpflichtet, war im Juli vor dem EU-Gericht bestätigt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Bedingungen gelten einheitlich für alle Entwickler, die Apps in der EU vertreiben.
- Zustimmen können Entwickler ab sofort, in Kraft treten die Regeln am 1. Oktober.
- Die Core Technology Fee wird durch die Core Technology Commission ersetzt: fünf Prozent auf digitale Transaktionen außerhalb des App Store.
- Anschaffungsgebühr und Gebühr für Dienstleistungen im Store entfallen – beide stammten aus dem erst 2025 angekündigten Modell.
- Apple In-App-Käufe und alternative Zahlungsoptionen dürfen erstmals nebeneinander angeboten werden.
Einheitliche Bedingungen statt Sonderwege
Apple berechnet künftig eine Provision auf den Verkauf digitaler Waren und Services. Die bisherige Core Technology Fee – eine Gebühr pro Installation für Entwickler mit außergewöhnlicher Reichweite – weicht der Core Technology Commission, einer Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Store vertrieben werden.
Zusätzlich entfallen die anfängliche Anschaffungsgebühr und die Gebühr für Dienstleistungen im Store. Die Provisionssätze selbst passt Apple an und begründet die Staffelung damit, dass sie die unterschiedlichen Wege abbildet, auf denen das Unternehmen Mehrwert für Apps schafft.
Was aus dem alten Modell wegfällt
Die Core Technology Fee lag bei 50 Cent für jede jährliche Erstinstallation oberhalb von einer Million – unabhängig davon, ob mit der App Umsatz erzielt wurde. Apple beschreibt sie auf seiner Support-Seite für Entwickler und hatte dort bereits angekündigt, sie durch die umsatzabhängige Core Technology Commission zu ersetzen.
Vorgesehen war dieser Wechsel ursprünglich zum 1. Januar 2026. Zusammen mit der Umstellung waren im Juni 2025 zwei weitere Gebühren angekündigt worden: eine Erstakquisitions-Gebühr von zwei Prozent auf Käufe neuer Nutzer in den ersten sechs Monaten sowie eine gestaffelte Gebühr für Store-Dienstleistungen von fünf oder 13 Prozent, je nach gewähltem Leistungsumfang. Genau diese beiden Posten sind es, die mit den jetzt vorgelegten Bedingungen wegfallen – übrig bleibt eine Provision je Vertriebsweg.
Was gegenüber dem angekündigten Modell wegfällt
Die beiden gestrichenen Gebühren waren keine Altlasten, sondern Bestandteil eines Modells, das Apple erst im Juni 2025 vorgestellt hatte. In den damaligen Angaben für Entwickler waren für Transaktionen außerhalb des App Store eine Erstakquisitions-Gebühr und eine Gebühr für Store-Dienstleistungen vorgesehen, dazu die Core Technology Commission.
Dieselbe Ankündigung nannte den 1. Januar 2026 als Zeitpunkt, zu dem alle Entwickler in der EU auf ein einheitliches Geschäftsmodell wechseln sollten. Wirksam wird dieser Wechsel nun zum 1. Oktober – und ohne die beiden Zusatzgebühren.
Die abgelöste Core Technology Fee traf Entwickler unabhängig vom Umsatz: Sie fiel nach Apples eigener Beschreibung für jede erste jährliche Installation oberhalb einer Million an. Die neue Provision knüpft dagegen an tatsächliche Verkäufe an.
Die neuen Provisionssätze
| Vertriebsweg | Provision | Ermäßigter Satz |
|---|---|---|
| App Store mit Apple In-App-Käufen | 26 Prozent | 15 Prozent |
| App Store mit alternativer Zahlungsabwicklung | 20 Prozent | 10 Prozent |
| App Store mit Verlinkung für Käufe aus der App heraus | 15 Prozent | 10 Prozent |
| Alternative Marktplätze oder Vertrieb über das Internet | 5 Prozent | — |
Der ermäßigte Satz gilt für Teilnehmer am App Store Small Business Program, am Mini Apps Partner Program und am Video Partner Program. Bei Apple In-App-Käufen greifen die 15 Prozent zusätzlich für Abonnements, die sich nach dem ersten Jahr automatisch verlängern.
Beide Bezahlwege nebeneinander
Bislang war es in der EU nicht zulässig, Apple In-App-Käufe und alternative Zahlungsoptionen gleichzeitig anzubieten. Genau das ändert sich: Entwickler können künftig beides kombinieren, wobei Apple Vorgaben für die Darstellung macht, um ein einheitliches und transparentes Erlebnis zu sichern.
Zur Wahl stehen Apple In-App-Kauf, alternative Zahlungsabwicklung in der App, Weiterleitung ins Internet oder eine Kombination daraus. Für dich als Nutzer heißt das mehr Auswahl an der Kasse – allerdings nur dort, wo Entwickler sie anbieten. Wer sich für eine Option entscheidet, muss sie zwölf Monate beibehalten.
Schutzmaßnahmen für Kinder
Gemeinsam mit der Kommission setzt Apple Regeln um, die Kinder bei alternativen Zahlungen schützen sollen, ähnlich wie in anderen Märkten. Apps in der Kategorie „Kinder“ enthalten keine Links zu Webseiten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können.
Für Nutzer unter 18 Jahren müssen Apps mit alternativen Zahlungsmethoden oder Transaktionslinks einen Schutzmechanismus enthalten, der die Einbeziehung der Eltern vor einem Kauf verlangt. Für Nutzer unter 13 Jahren ist die Verlinkung auf Transaktionsseiten untersagt. Wo EU-Mitgliedstaaten für digitale Aktivitäten über 13 Jahren eine elterliche Zustimmung vorschreiben, gelten die Maßnahmen bis zur jeweiligen Altersgrenze.
Wer künftig einen Marktplatz betreiben darf
Den Kreis möglicher Betreiber alternativer App-Marktplätze und Anbieter für den Vertrieb über das Internet hat Apple erweitert. Qualifiziert sind Unternehmen, die die Mindestanforderungen von Dun & Bradstreet an die finanzielle Stabilität erfüllen, börsennotiert sind oder zu einem börsennotierten Unternehmen gehören, Risikokapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten haben, eine Finanzprüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer vorweisen können oder eine staatliche, Bildungs- oder gemeinnützige Einrichtung sind.
Beim Vertrieb über das Internet, den es nur in der EU gibt, fehlt nach Apples Darstellung ein Marktplatzbetreiber und damit die laufende Aufsicht. Ein bösartiger Akteur könne dadurch lange aktiv sein, bevor es auffalle. Deshalb bleibt die Notarization Pflicht: eine Grundprüfung auf Funktionalität und schwerwiegende Bedrohungen für jede außerhalb des App Store vertriebene App.
Was das für Nutzer in DACH heißt
Die Regeln gelten für die Europäische Union. Deutschland und Österreich sind erfasst, die Schweiz als Nicht-Mitglied nicht – dort bleiben alternative Marktplätze, Internet-Vertrieb und alternative Zahlungsabwicklungen weiterhin außen vor.
Für dich in Deutschland und Österreich ist der spürbarste Punkt weniger die Provisionshöhe als die Wahlmöglichkeit beim Bezahlen. Ob ein Anbieter sie nutzt und ob ein günstigerer Preis dabei herauskommt, entscheidet jede App für sich.
Sechs Wochen bis zur Umstellung
Bis zum 1. Oktober bleibt Entwicklern Zeit, ihr Modell zu wählen und den neuen Bedingungen zuzustimmen. Detaillierte Unterlagen dazu stellt Apple auf seiner Support-Seite für Entwickler bereit.
Würdest du in einer App den Bezahlweg des Anbieters wählen, wenn er günstiger ist – oder bleibst du beim Apple Account, weil Abo-Verwaltung und Rückerstattung dort an einer Stelle liegen? Schreib uns in die Kommentare, was dir wichtiger ist.
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