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Wie ist Apple auf 15 Prozent für Käufe über externe Links gekommen? Diese Frage muss Apple im Epic-Verfahren mit internen Dokumenten beantworten – und genau darüber streiten beide Seiten jetzt. Epic wirft Apple vor, die Herausgabe zu verschleppen, Apple nennt zwei Termine im November.
Grundlage ist ein gemeinsamer Statusbericht im Verfahren 4:20-cv-05640-YGR (Dkt. 1720), den Epic Games und Apple am 9. Oktober beim Bundesbezirksgericht in Oakland eingereicht haben. Zuständig ist Richterin Yvonne Gonzalez Rogers. Im Kern geht es um Apples Vorschlag vom August, für Käufe über externe Links in den USA künftig bis zu 15 Prozent Provision zu verlangen. Bevor Epic dazu Stellung nimmt, soll das Unternehmen sehen dürfen, wie Apple diese Sätze ermittelt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple musste bis zum 24. August alle nicht geschützten Unterlagen zur Entstehung des Provisionsvorschlags vorlegen; Epic zählt nur rund 55 relevante Dokumente.
- Apple sagt nun die Durchsuchung der Unterlagen von 27 Personen zu und will die Herausgabe bis 1. beziehungsweise 25. November im Wesentlichen abschließen.
- Epic verlangt vom Gericht, alles bis zum 1. November herauszugeben, auch Unterlagen zu Apples Provisionsmodellen außerhalb der USA.
- Epics 60-Tage-Frist für die Stellungnahme zum Provisionsvorschlag läuft laut beiden Seiten noch nicht.
Was Epic Apple vorwirft
Die Frist für die erste Lieferung lief am 24. August ab. Laut Epic hat Apple bis dahin nur rund 55 einschlägige Dokumente übergeben, davon 16 stark geschwärzt und vier doppelt, und keine eigentlichen Geschäftsunterlagen. Zurückgehalten habe Apple laut eigener Liste lediglich 15 Dokumente. Eine weitere Lieferung vom 24. September umfasste 21 Entwürfe, das früheste davon vom 19. Juni.
Epic sieht darin einen faktischen Stillstand. Apple sei mit dem Antrag gescheitert, das Verfahren bis zur Entscheidung des Supreme Court ruhen zu lassen, und bremse nun über die Beweisaufnahme. Kritik gibt es auch an Apples Suchbegriffen: Zentrale Begriffe wie Kosten, Gewinn- und Verlustrechnung oder die gerichtliche Verfügung selbst fehlten darin.
Epic beantragt deshalb, dass das Gericht Apple zu einer sofortigen, fortlaufenden Herausgabe verpflichtet, die bis zum 1. November vollständig abgeschlossen sein muss.
Apples Zusagen und Termine
Apple hält dagegen, die Pflichten aus der ersten Frist erfüllt zu haben. Inzwischen hat das Unternehmen zugesagt, alle 16 Anfragen von Epic zu beantworten, die Unterlagen aller 27 von Epic benannten Personen zu durchsuchen und dafür Epics Suchbegriffe zu verwenden. Darunter sind Phil Schiller, der den App Store im August abgegeben hat, sowie zwei weitere Manager, die Apple am 21. September aufgenommen hat.
Für die Fertigstellung nennt Apple zwei Stufen:
| Personenkreis | Herausgabe im Wesentlichen abgeschlossen bis |
|---|---|
| Sieben Personen, die Epic als maßgeblich einstuft | 1. November 2026 |
| Übrige der 27 Personen | 25. November 2026 |
Apple behält sich ausdrücklich vor, Suchbegriffe und Personenkreis später zu überprüfen. Eine der Personen ist laut Apple in Elternzeit, was die Herausgabe erschweren könne. Den Vorwurf der Verzögerung gibt Apple zurück: Epic habe drei Wochen für seine Anfragen und elf Tage für Personen und Suchbegriffe gebraucht und die Forderung nach dem 1. November erst im Entwurf des Statusberichts erhoben.
Inhaltlich argumentiert Apple, der Entscheidungsprozess sei diesmal enger gewesen als beim früheren Satz von 27 Prozent. Das Berufungsurteil habe den Spielraum begrenzt, und Apple habe sich stark auf externe Ökonomen gestützt. Die zugrundeliegenden Geschäftsdaten, darunter Angaben zu 2,1 Millionen Apps und 1,7 Millionen In-App-Produkten, habe Epic bereits erhalten.
Provisionsmodelle außerhalb der USA
Einer der Streitpunkte betrifft Unterlagen zu Apples Provisionen für externe Links in anderen Ländern. Epic will sie ohne geografische Einschränkung, weil diese Modelle die Entscheidung für die USA beeinflusst hätten. Apple sagt zu, entsprechende Dokumente aus den Akten der vier Entscheidungsträger ohne Länderbeschränkung herauszugeben. Außen vor bleiben sollen nur Auslandsdokumente ohne jeden Bezug zu den USA oder zum Entscheidungsprozess.
Für Entwickler in Deutschland und Österreich ist das kein abstrakter Punkt. In der EU gelten seit dem 1. Oktober überarbeitete App-Store-Bedingungen, nach denen für Käufe über externe Links 15 Prozent anfallen, ermäßigt 10 Prozent. Das ist derselbe Standardsatz, den Apple auch für die USA vorschlägt. Die Schweiz ist von diesen EU-Regeln nicht erfasst.
Was der Streit für den Zeitplan heißt
Beide Seiten halten im Bericht fest, dass Epics 60-Tage-Frist für die Stellungnahme zum Provisionsvorschlag noch nicht läuft. Die Frist geht auf den im Mai vereinbarten Zeitplan zurück, eine Anhörung folgt erst nach Epics Stellungnahme. Den nächsten Statusbericht wollen Apple und Epic in zwei Wochen einreichen, also um den 23. Oktober.
Parallel läuft das Verfahren vor dem Supreme Court weiter. Dort hat Epic bis zum 13. November Zeit für seine Erwiderung, nachdem das US-Justizministerium Apple in einer Stellungnahme nur teilweise unterstützt hat. Kippt der Supreme Court die Feststellung zur 27-Prozent-Provision, fiele auch die Grundlage für das Provisionsverfahren weg.
Warum der Streit über Akten mehr verrät als über Termine
Ich halte die Auslandsmodelle für den eigentlich spannenden Punkt dieses Streits. Apple sagt selbst, sich bei den neuen Sätzen stark auf externe Gutachter gestützt zu haben, und will zugleich Dokumente zu den Auslandsmodellen nur aus einem engen Kreis herausgeben. Epics Suchbegriffe zielen erkennbar auf Kosten. Zeigen die internen Unterlagen, dass die 15 Prozent im Kern aus bestehenden Modellen wie dem europäischen übernommen wurden, hätte Epic ein Argument, dass der Satz nicht aus den Kosten für den App Store hergeleitet ist.
Ich rechne nicht damit, dass das Gericht noch in diesem Jahr über die Höhe der US-Provision entscheidet. Selbst nach Apples eigenem Zeitplan liegen die Unterlagen erst Ende November vor, und Epics 60-Tage-Frist hat noch nicht begonnen. Bis dahin bleiben Käufe über externe Links in den USA provisionsfrei. Für Apps, die du hierzulande nutzt, ändert sich daran nichts, denn dort gelten bereits die EU-Bedingungen.
Sollte Apple in den USA am Ende dieselben 15 Prozent verlangen dürfen wie in der EU – oder wäre für dich ein deutlich niedrigerer Satz die fairere Lösung? Schreib uns in die Kommentare, welcher Satz dir angemessen erscheint.





