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App Store Provision: Apple will 15 Prozent in den USA

Milan Jovicic by Milan Jovicic
14. August 2026 - 02:08 CEST
in Apple News
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App Store Symbol auf hellem Farbverlauf als Motiv zur App Store Provision auf externe Käufe

Bild: Apple / Apfelpatient

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Seit über einem Jahr verdient Apple in den USA keinen Cent mehr, wenn eine App ihre Kunden zum Bezahlen auf die eigene Webseite schickt. Das soll sich ändern: Apple hat dem zuständigen Gericht jetzt eine Zahl genannt. Und ausgerechnet Europa dient dabei als Rechenbeispiel.

Am 13. August hat Apple beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien eingereicht, was Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verlangt hatte: einen konkreten Vorschlag, welche Provision das Unternehmen auf Käufe erheben darf, die über einen Link aus der App heraus auf einer fremden Webseite stattfinden. Zwei Tage zuvor hatte das Gericht Apples Antrag abgelehnt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Supreme Court ruhen zu lassen – wir hatten die Frist von 24 Stunden an dieser Stelle bereits dokumentiert. Der Vorschlag steht in Apples Schriftsatz an das Gericht, einem 37 Seiten langen Dokument samt drei Sachverständigengutachten (via 9to5mac).

Das Wichtigste in Kürze

  • Apple schlägt gestaffelte Sätze vor: 15 Prozent für Standard-Apps, 10 Prozent für Partnerprogramme und Abo-Verlängerungen, 5 Prozent für Kleinentwickler.
  • Der Vorschlag gilt ausschließlich für die USA. In Deutschland und Österreich gelten seit Juni 2025 eigene, höhere Sätze; in der Schweiz gibt es externe Kauflinks gar nicht.
  • Apple rechnet dem Gericht zugleich vor, dass eine reine Kostenerstattung nach der Definition des Berufungsgerichts null Prozent ergeben würde.
  • Als Vergleichsmaßstab zieht Apples Gutachter die eigenen Sätze aus der EU, Japan und Brasilien heran – und bezeichnet sie als Untergrenze.
  • Entschieden ist nichts: Epic Games darf antworten, das Gericht setzt den Satz fest, und parallel prüft der Supreme Court die Grundlage des Verfahrens.

Drei Sätze für drei Gruppen von Apps

Apples Modell halbiert im Kern den jeweils geltenden Satz für In-App-Käufe. Wer heute 30 Prozent zahlt, soll beim Verkauf über einen externen Link 15 Prozent abführen. Wer über ein Partnerprogramm bereits reduziert abrechnet, landet bei 10 Prozent.

Für Abos gilt eine Besonderheit: Im ersten Jahr fallen 15 Prozent an, ab der ersten Verlängerung sinkt der Satz auf 10 Prozent. Das spiegelt die Staffelung, die Apple beim In-App-Kauf schon heute anwendet.

GruppeProvision beim In-App-KaufVorschlag für den externen Link
Standard-Apps30 %15 %
Video, News und Mini Apps Partner Program15 %10 %
Abo-Verlängerungen ab dem zweiten Jahr15 %10 %
Small Business Program (unter 1 Mio. US-Dollar Jahresumsatz)15 %5 %

Das Mini Apps Partner Program taucht hier zum ersten Mal in diesem Zusammenhang auf. Apple hatte es im November 2025 mit einem Satz von 15 Prozent gestartet und ordnet es nun derselben Gruppe zu wie Video- und News-Partner.

Warum Apple selbst von null Prozent spricht

Der auffälligste Teil des Schriftsatzes ist nicht die 15, sondern die 0. Das Berufungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass Apple eine Provision zusteht, diese sich aber an den Kosten bemessen soll, die für die Koordination externer Links tatsächlich anfallen – ausdrücklich ohne Sicherheits- und Datenschutzfunktionen.

Apple rechnet vor, was diese Definition bedeutet: Die einmaligen Entwicklungskosten für die Link-Funktion in den USA liegen im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Vom gesamten Patentbestand seien nur 14 Schutzrechte direkt am Zustandekommen eines externen Kaufs beteiligt, von denen 10 ebenso den In-App-Kauf betreffen. Das Ergebnis nennt Apple selbst: ein Satz von null Prozent.

Genau deshalb argumentiert das Unternehmen, dass der Kostenmaßstab der falsche sei. Die Prüfung müsse lauten, ab welcher Höhe eine Provision Entwickler faktisch vom externen Verkauf abhält – und nicht, was Apple die Sache kostet. Zur Untermauerung legt Apple Zahlen zum Zahlungsverkehr vor: Nach den Listenpreisen von Stripe und Paddle liegen die Abwicklungskosten großer Apps im Mittel bei 8,1 beziehungsweise 7,8 Prozent, während Epics Zahlungschef schon 2021 vor Gericht rund 3,5 Prozent für das eigene Haus angab.

Was europäische Entwickler heute schon zahlen

Hier wird der Vorgang für den deutschsprachigen Raum konkret. Externe Kauflinks sind in der EU seit dem 26. Juni 2025 erlaubt, und Apple erhebt darauf ein dreiteiliges Entgelt: eine Erstakquise-Gebühr von 2 Prozent in den ersten sechs Monaten nach der Installation, eine Store-Dienste-Gebühr von 5 oder 13 Prozent je nach gewählter Stufe und eine Core Technology Commission von 5 Prozent. Die Werte stehen in Apples Entwicklerdokumentation zur EU-Regelung.

Stufe 2 ist dabei der Standardfall; wer auf Stufe 1 wechselt, verzichtet auf automatische Updates, Kuratierung und Analysewerkzeuge. Damit ergibt sich ein Bild, das dem US-Vorschlag deutlich widerspricht.

FallUSA (Vorschlag)EU (gültig seit Juni 2025)
Standard-App, volle Store-Dienste15 %20 %
Standard-App, reduzierte Store-Dienste–12 %
Small Business Program, volle Store-Dienste5 %15 %
Small Business Program, reduzierte Store-Dienste–10 %

Ein kleines Entwicklerhaus in Berlin oder Wien zahlt für denselben Vorgang also mindestens das Doppelte dessen, was Apple einem US-Kollegen anbietet. Dass europäische Entwickler das Modell für zu teuer halten, ist seit Ende 2025 dokumentiert.

Bemerkenswert ist, wie Apple diese Sätze im Verfahren einsetzt. Der Bewertungsgutachter zieht die Provisionsmodelle aus der EU, Japan und Brasilien als Vergleichsspanne von 10 bis 20 Prozent heran – und bezeichnet sie ausdrücklich als konservative Untergrenze, weil sie aus Regulierungsverfahren stammen, in denen die Verhandlungslage Zugeständnisse unter Marktwert begünstigt habe. Apple erklärt einem US-Gericht damit, dass die eigenen europäischen Sätze zu niedrig angesetzt seien.

Zum Vergleich nennt der Schriftsatz außerdem die Konkurrenz: Google Play verlangt bei externen Links 20 Prozent im Standardfall, 15 Prozent für Programmteilnehmer und 10 Prozent bei Abos. Der Samsung Galaxy Store liegt bei 20 beziehungsweise 15 Prozent, Amazons Android-Marktplatz untersagt externe Links vollständig.

Was Käufer in Deutschland und Österreich davon merken

Für Nutzer ist die Provisionshöhe nur die halbe Geschichte. Apple hält in derselben Dokumentation fest, was ein externer Kauf praktisch bedeutet: Diese Transaktionen erscheinen weder im Kaufverlauf des Apple Account noch in der Abo-Verwaltung, Familienfreigabe und Kaufanfrage greifen nicht, „Problem melden“ steht nicht zur Verfügung, und eine Erstattung über Apple ist ausgeschlossen. Wenn du wissen willst, welche deiner laufenden Abos überhaupt noch über Apple abgerechnet werden, hilft ein Blick in den Kaufverlauf im Apple Account.

Die Schweiz steht hier auf der anderen Seite: Sie gehört nicht zur EU und nicht zum EWR, der Digital Markets Act gilt dort nicht. Apple listet die zulässigen Länder für externe Kauflinks einzeln auf – Deutschland und Österreich sind dabei, die Schweiz nicht. Schweizer Kundschaft bekommt die günstigeren Web-Angebote also nicht zu sehen, behält dafür aber Kaufverlauf, Familienfreigabe und Erstattungsweg unverändert bei Apple.

In der Praxis ist selbst in Deutschland und Österreich wenig davon angekommen. Wer in der Spotify-App ein Premium-Abo abschließen will, bekommt eine Hinweisbox mit dem Satz „Du kannst Premium nicht in der App abonnieren“, dazu die Adresse der Anbieterseite und eine Schaltfläche zum Wegtippen. Apples systemseitiger Dialog, der vor dem Absprung erscheint, taucht dabei gar nicht erst auf.

Hinweisbox in der Spotify App verweist für das Premium-Abo auf die Webseite, ein Fall aus der Praxis der App Store Provision
Statt eines Kaufbuttons zeigt Spotify in Deutschland nur eine Adresse – ein anklickbarer Link würde Apples Gebühren auslösen. (Bild: Apfelpatient)

Das ist kein Versehen, sondern Kalkül. Apples Gebühren greifen erst, wenn ein Angebot mit einer anklickbaren Verknüpfung beworben wird – ein bloßer Hinweis auf eine Adresse löst weder Erstakquise-Gebühr noch Store-Dienste-Gebühr noch Core Technology Commission aus. Der Preis dafür liegt beim Nutzer, der die Adresse selbst in den Browser tippt.

Der Vorschlag ist auf Europa geeicht

Die 15 Prozent sind keine aus Kostenrechnungen abgeleitete Zahl, sondern eine Positionierung: knapp unter dem, was Google Play verlangt, und spürbar unter dem, was Apple in der EU nimmt. Damit kann Apple dem Gericht sagen, es liege günstiger als der direkte Wettbewerber – und muss die eigenen europäischen Sätze nicht senken.

Unsere Erwartung ist, dass das Gericht deutlich darunter landet. Der Ausgangspunkt dafür steht im Schriftsatz selbst: Richterin Gonzalez Rogers hat in ihrer Ablehnung vom 11. August die Formulierung des Berufungsgerichts wörtlich übernommen, wonach nur die für die Koordination externer Links wirklich notwendigen Kosten abgegolten werden dürfen – „aber nicht mehr“. Wer diesen Satz zum Maßstab macht, kommt schwerlich bei einer Halbierung der regulären Provision heraus. Apple hat das offenbar einkalkuliert und parallel zum Vorschlag einen Antrag auf ein Vergleichsgespräch eingereicht.

Für den DACH-Markt hat das Verfahren keine unmittelbare Wirkung. Mittelbar aber schon: Sollte ein US-Gericht einen Satz nahe null festsetzen, wäre das ein Referenzwert, auf den sich Entwickler und Regulierer in Brüssel berufen könnten. Der Nachweis, den Apple in Kalifornien führen muss, ist derselbe, den die EU-Kommission bei der Angemessenheit der Store-Dienste-Gebühr verlangt.

Der Zeitplan bis zur Entscheidung

Epic Games hat nun 60 Tage Zeit für eine eigene Stellungnahme, danach setzt das Gericht eine Anhörung an. Parallel läuft das Verfahren vor dem Supreme Court, der Apples Berufung Ende Juni angenommen hatte; Apples Schriftsatz dort ist für den 14. September fällig, die Sitzungsperiode beginnt im Oktober.

Beide Stränge hängen zusammen. Der Supreme Court prüft, ob ein Gericht eine Verfügung wegen Verstoßes gegen ihren Geist statt gegen ihren Wortlaut mit Zwangsmitteln durchsetzen darf. Fällt diese Grundlage, entfällt auch die Basis für die Provisionsfestsetzung – während das Berufungsgericht Apple im Dezember bereits einen grundsätzlichen Vergütungsanspruch zugesprochen hatte. Bis dahin bleibt es in den USA bei null Prozent.

Externe Kauflinks sind für dich vor allem ein Tauschgeschäft: ein paar Prozent günstiger auf der Webseite des Anbieters, dafür kein Kaufverlauf, keine Familienfreigabe und keine Erstattung über Apple. Würdest du für einen niedrigeren Preis darauf verzichten, oder ist dir die Abwicklung über den App Store das Aufgeld wert? Schreib uns in die Kommentare, wo für dich die Grenze liegt. (Bild: Apple / Apfelpatient)

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Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und verantwortet seit 2018 sämtliche redaktionellen Inhalte – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus fast jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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