Kurz vor der entscheidenden Anhörung hat Apple fünf Gutachten und neue Nachrichten eines früheren Mitarbeiters nachgelegt. OpenAI und die übrigen Beklagten wollen das Gericht dazu bringen, einen Teil davon gar nicht erst zu berücksichtigen. Und Chang Liu erklärt erstmals selbst, was es mit den Nachrichten auf sich hat, die Apple gegen ihn anführt.
Seit Juli läuft das Verfahren, in dem Apple zwei früheren Mitarbeitern sowie OpenAI und dem Hardware-Unternehmen io Products vorwirft, vertrauliche Hardware-Informationen entwendet zu haben. Apple verlangt eine einstweilige Verfügung, die den Beklagten den Zugriff auf und die Nutzung von Apple-Informationen untersagt. Erst vor wenigen Tagen stritten beide Seiten über Apples Zugang zu Forensik und Hardware-Akten.
Jetzt haben die Beklagten am 24. September Einwände gegen Apples neue Beweismittel (Az. 5:26-cv-07078-EJD, Dkt. 167) beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien in San José eingereicht. Sie richten sich gegen Apples Erwiderung zum Verfügungsantrag (Dkt. 152), die Apple in der vergangenen Woche vorgelegt hatte.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple hat seiner Erwiderung fünf Gutachten mit zusammen 126 Seiten und zahlreiche neue Anlagen beigefügt.
- Die Beklagten verlangen, zwei der Gutachten zu streichen und weitere neue Belege nicht zu berücksichtigen.
- Ihr Hauptvorwurf: Apple lege Material erst in der Erwiderung vor, das es früher hätte einreichen können, und nehme der Gegenseite so die Möglichkeit zu antworten.
- Chang Liu erklärt in einer eigenen Stellungnahme das Löschen seines iMac und die Nachrichten, die Apple gegen ihn anführt.
- Die Anhörung zur einstweiligen Verfügung ist für den 14. Oktober angesetzt, um 18 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.
Fünf Gutachten auf 126 Seiten
Mit der Erwiderung wollte Apple zeigen, dass OpenAIs Gegenargumente die Vorwürfe nicht entkräften. Die fünf Gutachten behandeln Apples Sicherheitsvorkehrungen, die forensische Auswertung von Lius Geräten, den Wert der betroffenen Geschäftsgeheimnisse und die Frage, ob Apples Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metall öffentlich bekannt sind. Energieverwaltung und Metalloberflächen sind die beiden zentralen Kategorien, um die sich das Verfahren dreht.
Die Beklagten gehen jedes Gutachten einzeln durch:
| Gutachter | Thema | Einwand der Beklagten |
|---|---|---|
| Daniel Roffman | Forensik an Lius Geräten | streichen samt fünf Anlagen |
| Dr. Jude Runge | Metalloberflächen | streichen |
| Dr. Ayman Fayed | Wert der Geschäftsgeheimnisse | neue Aussagen nicht berücksichtigen |
| James Pooley | Apples Schutzmaßnahmen | neue Untersuchung nicht berücksichtigen |
| Dr. Paul Hatch | Metalloberflächen | – |
Runge ist als einzige Gutachterin neu im Verfahren. Laut den Beklagten wiederholt ihre Stellungnahme in Teilen wortgleich, was Hatch bereits vorgetragen hat. Zudem habe sie als frühere Apple-Mitarbeiterin, die weiterhin für Apple tätig ist, keinen Zugang zu OpenAIs vertraulichen Unterlagen gehabt und könne deshalb nichts zu OpenAIs eigenen Verfahren sagen.
Belege, die Apple schon früher hatte
Den Kern der Einwände bildet der Zeitpunkt. Nach den Regeln des Gerichts kann eine Partei Einwände erheben, wenn neue Belege erst in der Erwiderung auftauchen. Nach der Rechtsprechung, die die Beklagten zitieren, bleibt solches Material meist unberücksichtigt, weil die Gegenseite nicht mehr darauf antworten kann. Pooley etwa stützt sich auf eine Untersuchung, die er Mitte September durchgeführt hat, mehr als einen Monat nach seinem ersten Gutachten. Dazu gehören unbeeidigte Befragungen von Apple-Mitarbeitern, eine davon ohne Namensnennung.
Am deutlichsten wird der Vorwurf beim MacBook, dessen Nachrichten Roffman auswertet. Laut den Beklagten bot Lius Rechtsvertretung Apple das Gerät am 21. Juli zur Rückgabe an, gut eine Woche bevor Apple die einstweilige Verfügung beantragte. Apple antwortete erst am 13. August und erhielt das MacBook am 21. August. Hinzu kommen forensische Daten von einem weiteren MacBook, das Liu bereits im Januar zurückgegeben hatte.
Lius eigene Erklärung
Erstmals äußert sich Liu in einer eigenen Stellungnahme zu den Nachrichten. Apple führt eine Nachricht vom 12. März an, in der Liu einer früheren Kollegin schreibt, er habe seinen alten iMac „endlich“ gelöscht – für Roffman ein Beleg dafür, dass Liu Spuren beseitigt hat. Liu erklärt, das Zurücksetzen vor der Rückgabe sei bei Apple übliches Vorgehen gewesen, damit das Gerät an den nächsten Mitarbeiter gehen kann. Die Kollegin habe darauf ebenfalls mit „Endlich“ geantwortet.
Auch Nachrichten, die Liu im April an einen Chip-Lieferanten schickte, deutet er anders als Apple. Er habe für seine Arbeit bei OpenAI handelsübliche, nicht kundenspezifische Chips gesucht und sich dafür an einen Kontakt gewandt, mit dem Apple zuvor keinen Vertrag schließen wollte. Mit seiner Arbeit bei Apple habe das nichts zu tun. Die Beklagten verlangen, dass das Gericht Lius Stellungnahme berücksichtigt, falls es Roffmans Gutachten trotz der Einwände zulässt.
Ein Streit ums Verfahren mit Gewicht für die Anhörung
Die Einwände sind formal ein Verfahrensantrag, inhaltlich treffen sie aber Apples jüngste Belege gegen Liu. Streicht das Gericht Roffmans Gutachten, fallen genau die Nachrichten weg, mit denen Apple seine Darstellung zuletzt untermauert hat. Lässt es sie zu, steht ihnen nun Lius Erklärung gegenüber, und aus dem Beleg wird wieder eine Frage der Deutung.
Die Zeitangaben zum MacBook stammen aus dem Schriftsatz der Beklagten und sind damit Parteivortrag. Die Anhörung vor Richter Edward J. Davila beginnt am 14. Oktober um 9 Uhr Ortszeit, in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es dann 18 Uhr.
Sollte das Gericht Belege berücksichtigen, die Apple erst mit der Erwiderung vorlegt – oder hätten sie in den ursprünglichen Antrag gehört? Schreib uns in die Kommentare, wie du Apples Vorgehen bewertest.





