Apple will nicht länger nur lesen, was die Gutachter der Gegenseite über die Geräte eines früheren Mitarbeiters herausgefunden haben – es will selbst nachsehen. Und es verlangt Einblick in OpenAIs Hardware-Entwicklung. In einem neuen Schriftsatz steckt zudem ein Datum, das Apples Hauptargument für die Eile relativiert.
Im Verfahren um mutmaßlich entwendete Geschäftsgeheimnisse, das Apple im Juli gegen OpenAI und frühere Mitarbeiter angestrengt hat, liegt ein neues Dokument vor. Beide Seiten haben am 18. September einen gemeinsamen Schriftsatz zur beschleunigten Beweisaufnahme (Az. 5:26-cv-07078-EJD, Dkt. 161) beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien in San José eingereicht. Das Gericht hatte ihn nach einer Anhörung am 14. September angefordert, weil sich die Parteien nicht einigen konnten.
Der Schriftsatz stellt beide Positionen nebeneinander. Apple legt darin eine nach eigener Darstellung eingegrenzte Liste von Anfragen vor, OpenAI hält sie in vielen Punkten für breiter als die ursprüngliche.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple will, dass eigene Gutachter die forensischen Abbilder prüfen, auf die sich OpenAIs Experten stützen, und wirft diesen kritische Fehler vor.
- Außerdem verlangt Apple Unterlagen zu OpenAIs Entwicklung bei Metalloberflächen, Energieverwaltung und Akku.
- OpenAI spricht von einem Versuch, einen Wettbewerber auszuspähen, und will die Abbilder nur einem neutralen Gutachter übergeben.
- Laut OpenAI wird das erste eigene Gerät frühestens Ende Februar 2027 ausgeliefert. Die Anhörung zur einstweiligen Verfügung ist für den 14. Oktober angesetzt.
Apple zweifelt an der Forensik der Gegenseite
Im Zentrum stehen die Geräte von Chang Liu, der von Apple zu OpenAI gewechselt ist. Ende August hatte Apple Befunde zu einem von ihm genutzten MacBook vorgelegt, OpenAI hielt mit einer eigenen forensischen Untersuchung dagegen. Deren Ergebnis laut Schriftsatz: Alle 37 Dateien, die Apple als Apple-Dateien identifiziert, lägen auf Lius Mac mini mit null Byte vor. Das spreche stark dafür, dass Liu sie nie geöffnet oder kopiert habe.
Apple hält das für falsch. Sein Gutachter habe bereits mehrere kritische Fehler gefunden: Die Experten der Gegenseite hätten Dateien auf dem Mac mini nicht aufgespürt, die nachweislich dort genutzt und gespeichert wurden. Zudem schlössen sie zu Unrecht aus Null-Byte-Dateien oder einem leeren Eintrag zum letzten Zugriff in den Metadaten, dass die Dateien nie verwendet worden seien.
Deshalb will Apple die zugrunde liegenden Abbilder selbst auswerten. Zur Begründung für die Eile verweist Apple darauf, dass Liu seinen Apple-eigenen iMac vor der Rückgabe gelöscht und eine Kollegin angewiesen habe, ihre Geräte ebenfalls zurückzusetzen.
Einblick in OpenAIs Hardware-Entwicklung
Der zweite große Streitpunkt betrifft OpenAIs eigenes Gerät. OpenAI hatte in seiner Erwiderung auf Apples Antrag erklärt, eigene Metalloberflächen und Farben in umfangreichen Versuchen entwickelt zu haben, ohne vertrauliche Apple-Informationen. Eine Simulation, die Liu mit einer vertraulichen Apple-Datei durchgeführt habe, habe mit dem kommenden Produkt nichts zu tun.
Apple argumentiert, OpenAI habe seine Entwicklung damit selbst zum Gegenstand des Verfahrens gemacht und müsse die Behauptungen belegen. Verlangt werden Unterlagen zu Metalloberflächen, Energieverwaltung und Akkufunktionen. Eine vollständige technische Akte fordere man nicht.
OpenAI sieht das anders. Die Forderung sei zu weit gefasst, verfrüht und offenbar ein Versuch, einen Wettbewerber auszuspähen. Sie beschränke sich nicht einmal auf das erste Produkt, sondern erfasse jede Forschung und Entwicklung. Zudem müsse OpenAI damit seine Geschäftsgeheimnisse offenlegen, bevor Apple seine eigenen benannt habe.
Weitere Forderungen
Apple will außerdem Abbilder aller Geräte von Liu, Tang Tan, der früheren Apple-Mitarbeiterin Yu-Ting Peng und einer weiteren Person, auf denen sich Apple-Informationen befinden oder befanden. Dazu kommen Unterlagen zu Lius Nutzung von KI-Werkzeugen. OpenAI hatte erklärt, die Untersuchung des Mac mini habe keinen Hinweis ergeben, dass Liu die vertrauliche Datei mit ChatGPT, Codex, Claude oder OpenClaw verwendet habe. Belege dafür habe OpenAI nicht vorgelegt, hält Apple dagegen.
Gefordert sind zudem die vollständigen Gespräche zwischen Liu und Peng im Messenger LINE, von denen OpenAI bislang nur Auszüge eingereicht hat, sowie Unterlagen dazu, womit OpenAIs Hardware-Gruppe tatsächlich Bewerbungsgespräche führt. OpenAI verweist darauf, dass Apples Fragenkatalog auf jeden der mehr als 400 früheren Apple-Mitarbeiter bei OpenAI zielen könne.
OpenAIs Gegenvorschlag
OpenAI lehnt eine gesonderte beschleunigte Beweisaufnahme ab. Stattdessen sollen alle Parteien die bereits gestellten regulären Anfragen innerhalb von 21 statt 30 Tagen beantworten, angerechnet auf die üblichen Obergrenzen. Forensische Abbilder sollen an einen neutralen Gutachter gehen, und das erst nach einem gemeinsam vereinbarten Verfahren.
Apple hält das für unfair, weil OpenAIs Gutachter die Abbilder bereits direkt ausgewertet haben. Zudem würde die vollständige Herausgabe erst Monate nach der Anhörung abgeschlossen.
Der Fahrplan des Verfahrens
| Datum | Termin |
|---|---|
| 10. September 2026 | Beginn der regulären Beweisaufnahme |
| 14. September 2026 | Anhörung, Gericht fordert eingegrenzte Anträge |
| 18. September 2026 | Gemeinsamer Schriftsatz beider Seiten |
| 1. Oktober 2026 | Termin zur Verfahrensplanung |
| 14. Oktober 2026 | Anhörung zur einstweiligen Verfügung |
| frühestens Ende Februar 2027 | Auslieferung des ersten OpenAI-Geräts laut OpenAI |
Den Liefertermin nennt OpenAI unter Verweis auf eine Erklärung im Verfahren iyO gegen io Products. Nach bisherigen Berichten soll es sich bei dem Gerät um einen Lautsprecher mit Kamera handeln.
Warum der Liefertermin die Eile relativiert
Apples zentrales Argument für die Eile ist die Verflechtung: Mit jedem Tag der Entwicklung wachse die Gefahr, dass Apple-Geheimnisse so tief in OpenAIs Produkt einfließen, dass sich das nicht mehr rückgängig machen lässt. Die Entwicklung läuft tatsächlich weiter, insofern trägt das Argument. Ein Gerät, das frühestens in gut fünf Monaten ausgeliefert wird, nimmt ihm aber die Dringlichkeit, die Apple mit Fristen von fünf bis 14 Tagen für die Herausgabe begründet.
Dazu kommt ein Zugeständnis, das OpenAI aus dem Protokoll zitiert. Apples Anwalt habe am 14. September erklärt, die einstweilige Verfügung könne auch ohne diese Beweisaufnahme erlassen werden. Später forderte er dann doch die sofortige Herausgabe der Abbilder vor dem 14. Oktober. Wir lesen beides so, dass es Apple weniger um die Verfügung selbst geht als darum, OpenAIs Verteidigung vor der Anhörung überprüfen zu können.
Über diese Frage entscheidet jetzt das Gericht. Wie weit Apple in OpenAIs Entwicklung hineinsehen darf, bestimmt auch, was aus einem Verfahren wird, in dem bislang vor allem Behauptung gegen Behauptung steht.
Hältst du Apples Wunsch nach Einblick in OpenAIs Entwicklung für berechtigt – oder schießt Apple hier über das Ziel hinaus? Schreib uns in die Kommentare, was das Gericht aus deiner Sicht zulassen sollte.



