Apple steht seit Jahren im Fokus, wenn es um die milliardenschweren Vereinbarungen mit Google geht. Besonders die Frage, ob Google weiterhin als Standardsuchmaschine in Safari bestehen darf, wurde im Rahmen des großen Kartellrechtsverfahrens gegen Google kritisch betrachtet. Nun hat Richter Amit Mehta ein Urteil gefällt, das die Geschäfte von Apple mit Google weitgehend unberührt lässt – und für beide Konzerne deutliche Folgen hat.
Vor einem Jahr entschied das US-Justizministerium, dass Google ein Monopol auf Online-Suchanfragen hält. Damit war klar, dass es nicht nur um Google selbst geht, sondern auch um die Partner, die von diesem Monopol profitieren. In der Abhilfemaßnahmenphase wurden zahlreiche Zeugen gehört, darunter auch Apple-Manager wie Eddy Cue. Besonders im Fokus stand die Vereinbarung, nach der Google in Safari als Standard-Suchmaschine gesetzt ist. Diese Partnerschaft bringt Apple jedes Jahr mehrere zehn Milliarden Dollar ein. Die Unsicherheit war groß, ob Richter Mehta diese Praxis untersagen würde. Das jetzt veröffentlichte Urteil sorgt jedoch für Klarheit.
Die Entscheidung im Detail
Richter Mehta hat entschieden, dass die Partnerschaft zwischen Apple und Google bestehen bleiben darf. Ein generelles Verbot von Zahlungen wurde abgelehnt, weil dies nach Ansicht des Gerichts sowohl Partnern als auch Verbrauchern schaden würde. Damit bleiben die milliardenschweren Einnahmen für Apple gesichert. Die Börse reagierte unmittelbar: Die Apple-Aktie stieg nachbörslich um 3,4 Prozent, während die Google-Aktie sogar um mehr als 7 Prozent zulegte.
Was weiterhin möglich ist
Die Vereinbarungen zwischen Apple und Google dürfen im Kern fortgesetzt werden. Google darf Apple weiterhin dafür bezahlen, dass die eigene Suchmaschine in Safari voreingestellt bleibt. Dabei gilt allerdings, dass Apple auch andere Suchmaschinen bewerben kann, dass unterschiedliche Standards je nach Betriebssystem oder Privatmodus möglich sind und dass die Standardeinstellungen jährlich angepasst werden dürfen. Ein weiterer Punkt: Apple muss in Safari oder iOS keine zusätzlichen Auswahlbildschirme einbauen. Das Gericht stellte fest, dass diese keine Verbesserung des Wettbewerbs im Suchmarkt bringen würden. Außerdem ist Apple frei, eigene oder fremde generative KI-Produkte einzusetzen, selbst wenn Google-Suche als Standard aktiv bleibt. Damit bleiben Siri, mögliche neue KI-Assistenten oder Chatbots anderer Anbieter für Apple nutzbar, ohne dass die Partnerschaft mit Google dem im Wege steht.
Was nicht mehr erlaubt ist
Trotz der Vorteile für Apple gibt es auch klare Grenzen. Google darf keine Exklusivität mehr durchsetzen. Apple darf also nicht verpflichtet werden, ausschließlich Google-Dienste zu verwenden oder diese mit anderen Google-Produkten wie Gemini zu verknüpfen. Ebenso sind Anreize in Form höherer Umsatzbeteiligungen oder Boni untersagt, wenn diese an Exklusivität oder an die Bündelung mehrerer Google-Apps gekoppelt wären. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Vertragslaufzeit. Google darf die Umsatzbeteiligung nicht mehr daran binden, dass Apple die Google-Suche länger als zwölf Monate als Standard behält. Das schafft jährlich neue Möglichkeiten für Konkurrenzunternehmen, Apple ein besseres Angebot zu machen.
Bedeutung für Apple
Für Apple ist das Urteil ein klarer Vorteil. Die Einnahmen aus der Partnerschaft mit Google bleiben bestehen, gleichzeitig bleibt das Unternehmen frei, neue Technologien wie generative KI in seine Systeme einzubinden. Damit sichert Apple nicht nur die eigenen Milliarden-Einnahmen ab, sondern hält sich auch alle Optionen offen, was Innovationen in Such- und KI-Diensten angeht.
Urteil bringt Stabilität für Apple und Google
Das Urteil von Richter Mehta stärkt sowohl Apple als auch Google. Apple profitiert weiterhin von den milliardenschweren Zahlungen für die Standardsuchmaschine in Safari, während die Vorgaben des Gerichts sicherstellen, dass keine vollständige Exklusivität entsteht. Damit bleibt Apple flexibel, was die Integration neuer Technologien und Partnerschaften betrifft, während Google seine Position im Suchmarkt weitgehend verteidigen kann. Für den digitalen Wettbewerb bedeutet die Entscheidung, dass die bestehenden Strukturen zwar bestehen bleiben, aber künftig mehr Raum für Alternativen und Innovation geschaffen wird. (Bild: Apple / Google)
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