Um einen vom Nutzer wechselbaren Akku unterzubringen, hätten die AirPods von Grund auf neu konstruiert werden müssen. Genau diesen Umbau wendet die EU-Kommission mit einer frisch beschlossenen Ausnahme ab – die Ohrhörer dürfen verklebt und versiegelt bleiben.
Die EU-Batterieverordnung verlangt eigentlich, dass sich Akkus in Produkten, die auf dem EU-Markt verkauft werden, von Nutzern entnehmen und ersetzen lassen. Ab Februar 2027 soll diese Pflicht greifen und Elektroschrott reduzieren. Am 14. Juli hat die Europäische Kommission per delegiertem Rechtsakt jedoch sechs weitere Produktkategorien von der Vorgabe ausgenommen – darunter kabellose Ohrhörer, was die AirPods direkt betrifft. Für das iPhone hatte sich bereits zuvor abgezeichnet, dass es die Wechselakku-Pflicht 2027 nicht trifft – bei den AirPods stand die Entscheidung dagegen lange aus.
Was die EU beschlossen hat
Die Kommission erweiterte ihre bestehende Ausnahmeliste um sechs Kategorien: neben Wearables wie Smartwatches, Fitness-Trackern und smarten Brillen zählen dazu kabellose Ohrhörer, elektrisches Spielzeug sowie explosionsgeschützte Industrieausrüstung. Die grundsätzliche Pflicht zum wechselbaren Akku bleibt für alle übrigen Geräte bestehen. Als Begründung führt die Kommission Sicherheitsrisiken und technische Grenzen an: Ein kompaktes, versiegeltes Gehäuse zu öffnen und nicht sauber wieder zu verschließen, kann die Wasserdichtigkeit zerstören oder den Akku beschädigen; die starke Miniaturisierung macht einen nutzerseitigen Zugang oft unrealistisch. Unter dieselbe Ausnahme fällt auch die Apple Watch.
Warum die AirPods der eigentliche Härtefall waren
Für die Apple Watch wäre ein wechselbarer Akku noch verhältnismäßig überschaubar gewesen – iFixit vergibt für die Modelle Reparierbarkeitswerte von 3 bis 4 von 10 Punkten. Bei den AirPods sieht die Lage anders aus: Teardowns zeigen ein Innenleben aus Klebeverbindungen und extrem dicht gepackten Bauteilen, das die kleine Bauform überhaupt erst ermöglicht. Ein vom Nutzer tauschbarer Akku hätte einen kompletten Neuentwurf erzwungen – und genau die kompakte Form gekostet, die die Ohrhörer ausmacht. Die Ausnahme bewahrt Apple damit vor dem aufwendigsten Umbau seiner kleinsten Produktklasse.
Ausnahme, kein Freibrief für versiegelte Akkus
Ein dauerhaft fest verbauter Akku ist damit allerdings nicht erlaubt. Die Ausnahme verschiebt die Pflicht lediglich: Statt durch Endnutzer müssen sich die Akkus weiterhin durch unabhängige Fachbetriebe entnehmen und ersetzen lassen. Dieselbe Logik gilt bereits für Geräte wie elektrische Zahnbürsten. Für AirPods-Besitzer bedeutet das, dass ein Akkutausch möglich bleibt – nur eben in fachkundigen Händen statt zu Hause.
Wo Apple trotzdem umbauen muss
Dass die Verordnung Apple durchaus zu Änderungen zwingt, zeigt ein anderes Produkt: Für den Apple Pencil arbeitet Apple Berichten zufolge an Modellen mit wechselbarem Akku, um genau diese EU-Vorgabe zu erfüllen. Die Wearables-Ausnahme ist also kein pauschaler Rückzug der Kommission, sondern eine gezielte Erleichterung für Produktklassen, bei denen ein nutzerseitiger Zugang als unpraktikabel gilt.
Was bis zum Inkrafttreten offen bleibt
Endgültig ist die Ausnahme noch nicht. Der delegierte Rechtsakt geht zunächst an das Europäische Parlament und den Rat der EU; erheben beide innerhalb der Prüffrist keinen Einwand, tritt er 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die zugrunde liegende Wechselakku-Pflicht selbst greift ab Februar 2027. Die Regeln gelten für Produkte auf dem EU-Markt und damit unmittelbar für Käufer in Deutschland und Österreich; die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR und ist an die EU-Akkuvorgaben nicht gebunden. Verbraucherschützer und Reparatur-Initiativen werten die Ausnahme als Rückschritt für das Recht auf Reparatur, während die Kommission auf Sicherheitsgründe und eine mehr als einjährige Konsultation verweist. (Bild: Shutterstock / Ivan_Shenets)
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