Apple hat im US-Kartellverfahren gegen das Justizministerium einen wichtigen prozessualen Etappensieg eingefahren: Ein Bundesgericht in New Jersey hat dem Antrag stattgegeben, über das Haager Beweisübereinkommen interne Dokumente von Samsung Electronics aus Südkorea einzuholen. Ob Samsung die Unterlagen am Ende tatsächlich herausgibt, ist damit aber noch lange nicht entschieden.
Im seit März 2024 laufenden Kartellverfahren des US-Justizministeriums gegen Apple ist eine prozessuale Hürde gefallen. Das zuständige Gericht hat am vergangenen Freitag die Erlaubnis erteilt, dass Apple den formellen Weg zur südkoreanischen Justiz beschreiten darf, um interne Samsung-Unterlagen anzufordern. Das ist der nächste Schritt einer Auseinandersetzung, die mit Apples Antrag auf Zugriff auf Samsung-Daten Anfang April begann und in der das DOJ den Zeitpunkt scharf kritisierte. Die Genehmigung ist ein Etappensieg für Apple – aber kein Ergebnis.
Was das Gericht entschieden hat
Das US Bezirksgericht für den Distrikt New Jersey hat Apples Antrag stattgegeben. In seiner kurzen Begründung verwies das Gericht darauf, dass es die Eingaben beider Seiten geprüft habe und ein hinreichender Grund für die Genehmigung erkennbar sei. Die Formulierung „good cause shown“ ist die juristische Schwelle, die für eine Beweisanforderung über internationale Grenzen hinweg erfüllt sein muss.
Damit darf Apple den Antrag nun offiziell über das Haager Beweisübereinkommen an die südkoreanischen Behörden weiterreichen. Das Übereinkommen regelt, wie Gerichte in Zivil- und Handelssachen Beweismittel von Parteien oder Dritten im Ausland einholen können. Apple hatte sich genau auf diesen Mechanismus berufen, weil Samsungs US-Tochter eine Herausgabe der bei der südkoreanischen Muttergesellschaft liegenden Unterlagen verweigert hatte.
Genehmigung ist nicht gleich Herausgabe
Die zentrale Einschränkung der Entscheidung: Ein Ja des US-Gerichts ist kein Ja Südkoreas. Die eigentliche Prüfung, ob und wie das Rechtshilfeersuchen vollzogen wird, liegt jetzt bei den koreanischen Behörden. Sie entscheiden nach lokalem Recht, ob der Antrag in der vorgelegten Form ausgeführt wird – oder ob Teile davon abgelehnt werden.
Selbst wenn Südkorea grundsätzlich kooperiert, kann Samsung anschließend immer noch Einspruch erheben oder einzelne Dokumente verweigern. Ein vergleichbarer Antrag von Elon Musks Firma xAI war Anfang des Jahres in Südkorea gescheitert, weil die geforderten Unterlagen als zu weitreichend eingestuft wurden. Apple hat seinen Antrag laut Gerichtsdokumenten bewusst enger formuliert, um diesen Fallstrick zu vermeiden.
Worum es inhaltlich geht
Apples Strategie zielt darauf, die Kerninhalt der DOJ-Klage zu kontern. Das Justizministerium wirft dem Unternehmen vor, über App Store, Entwicklerregeln und Kontrolle über zentrale iPhone-Funktionen eine marktbeherrschende Position auszunutzen. Apples Verteidigung argumentiert dagegen, dass der Smartphone- und Wearable-Markt extrem wettbewerbsintensiv sei und Samsung der direkteste Beleg dafür liefere.
Konkret hofft Apple auf Samsung-interne Daten zu Marktanalysen, zur Wettbewerbseinschätzung gegenüber dem iPhone, zur Entwicklung des Galaxy Store sowie zu Wechselraten zwischen Plattformen. Wenn Samsung intern dokumentiert hat, wie intensiv Nutzer zwischen iPhone und Galaxy wechseln, würde das Apples Argument gegen die Monopol-Vorwürfe deutlich stützen.
Reaktion auf die Zeitpunkt-Kritik des DOJ
Die Genehmigung folgt auf eine harsche Eingabe des Justizministeriums. Das DOJ hatte argumentiert, Apple habe neun Monate gewartet, bevor das Unternehmen den Antrag stellte, und damit den Beweisaufnahme-Prozess unnötig in die Länge gezogen. Die Behörde hatte das Gericht nicht zu einer Ablehnung aufgefordert, aber davor gewarnt, dass das aufwändige internationale Verfahren den Zeitplan des Hauptverfahrens belasten könne.
Das Gericht hat diese Sorge in der jetzigen Entscheidung nicht aufgegriffen. Es hat den Antrag genehmigt, ohne den Hauptzeitplan zu adressieren. Damit übernimmt Apple zwar das Risiko, dass das Verfahren in Südkorea möglicherweise nicht rechtzeitig abgeschlossen wird – darf den Versuch aber überhaupt starten.
Strategische Dimension des Streits
Die Auseinandersetzung um die Samsung-Dokumente wirkt auf den ersten Blick wie ein prozessuales Nebenkriegsschauplatz, ist aber strategisch zentral. Beide Seiten kämpfen indirekt um die Definition des Marktes, in dem Apple geprüft wird. Das DOJ argumentiert mit einem eng gefassten US-Smartphone-Premium-Segment, in dem Apple eine dominante Stellung einnimmt. Apple kontert mit einem breiter gefassten globalen Markt, in dem Samsung als gleichrangiger Wettbewerber agiert.
Wer den Markt definiert, gewinnt das Verfahren – diese Faustregel gilt im Kartellrecht fast immer. Die Samsung-Dokumente sind in diesem Kontext potenziell Munition für Apples Marktdefinition. Genau deshalb lohnt sich der internationale Aufwand für Apple, auch wenn die Erfolgsaussichten in Südkorea unsicher bleiben.
Was die Genehmigung über den Verfahrensstand verrät
Dass das Gericht den Antrag bewilligt, deutet darauf hin, dass die Richter Apple zumindest in der Discovery-Phase nicht ausschließen wollen, alle relevanten Beweise zu sammeln. Eine Ablehnung hätte Apple zentrale Verteidigungslinien beschnitten – ein Vorwurf, den die Verteidigung später hätte in den Berufungsinstanzen aufgreifen können. Mit der Genehmigung sichert sich das Gericht prozessual gegen genau diesen Vorwurf ab.
Gleichzeitig signalisiert die Entscheidung, dass die Discovery-Phase noch nicht in der Endphase ist. Wer mit der Genehmigung eines Rechtshilfeersuchens nach Südkorea rechnet, geht implizit davon aus, dass für die Antwort genügend Zeit bleibt. Schon das ist eine Aussage über die Verfahrensdauer.
Warum das über die News hinausgeht
Das US-Kartellverfahren gegen Apple ist das potenziell folgenreichste, dem sich der Konzern aktuell stellen muss. Eine Verurteilung würde grundlegende Eingriffe in das App-Store-Modell, in Entwicklerrichtlinien und in das gesamte iPhone-Ökosystem ermöglichen – vergleichbar mit den Eingriffen, die Google nach dem dort gewonnenen Verfahren bevorstehen. Selbst Apples erfolgreiche Verteidigung im Google-Suchmaschinen-Urteil im Herbst 2025 ändert nichts daran, dass das eigene DOJ-Verfahren weiter im Raum steht.
Jeder Schritt in der Beweisaufnahme – auch ein scheinbar technischer wie die jetzige Genehmigung – verschiebt die Kräfteverhältnisse minimal. Apple gewinnt Zugriff auf eine mögliche Beweisquelle. Das DOJ verliert eine Schranke, mit der es das Verfahren straffer hätte halten können. Beides addiert sich über die Verfahrensdauer hinweg.
Kartellverfahren mit langem Atem
Das Verfahren wird sich noch über Jahre ziehen. Die Discovery-Phase ist typischerweise die längste und aufwändigste Phase eines solchen Prozesses, und die internationale Beweisaufnahme über Südkorea wird das Tempo nicht beschleunigen. Wann das Gericht über weitere Anträge entscheidet und ob die Samsung-Dokumente am Ende tatsächlich in der Akte landen, bleibt offen.
Fest steht: Apple darf den Weg gehen. Wie weit Apple damit kommt, entscheiden die nächsten Monate – in Seoul, nicht in New Jersey. (Bild: Shutterstock / baona jnr)
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