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Seit Juli streiten Apple und OpenAI um mutmaßlich abgeflossene Hardware-Geheimnisse, bisher vor allem über Eilanträge und Beweisfragen. Jetzt steht fest, wann die Sache vor Gericht entschieden werden soll. Bis dahin vergeht ein gutes Dreivierteljahr mit eng getakteten Fristen.
Apple hatte im Juli OpenAI wegen der Entwicklung von KI-Hardware verklagt. Beklagt sind die früheren Apple-Mitarbeiter Chang Liu und Tang Yew Tan, OpenAI und dessen Hardware-Tochter io Products. Apple wirft ihnen vor, vertrauliche Informationen über Apple-Produkte genutzt zu haben, um OpenAIs eigene Geräte voranzubringen. OpenAI bestreitet das.
Richter Edward J. Davila vom Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien in San José hat am 28. Oktober den Zeitplan bis zum Prozess festgelegt. Grundlage sind der Beschluss zur Verfahrensplanung im Verfahren 5:26-cv-07078 (Dokument 198), die gemeinsame Verfahrenserklärung beider Seiten und ihr gemeinsamer Vorschlag zum Zeitplan. Die Parteien waren am 14. Oktober zur Verfahrensplanung vor Davila erschienen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Prozess beginnt am Montag, 19. Juli 2027, um 9 Uhr Ortszeit, in Deutschland 18 Uhr. Das sind 374 Tage nach Einreichung der Klage.
- Die Beweisaufnahme zu den Tatsachen endet am 12. März 2027, die zu den Gutachten am 28. April 2027.
- Klageänderungen und weitere Parteien sind nur noch bis 30. November 2026 möglich.
- Offen ist noch die Entscheidung über den Antrag der Beklagten, die Klage abzuweisen.
Der Zeitplan bis zum Prozess
Bis zum Prozess sieht der Beschluss 18 Stationen vor. Die Termine mit Uhrzeit gelten in Kalifornien. Zum Status-Termin am 11. März 2027 haben die USA noch Winterzeit, der Abstand nach Deutschland beträgt neun Stunden. Ab Ende März gilt in beiden Ländern Sommerzeit, auch dann liegen neun Stunden dazwischen.
| Datum | Was ansteht | Deutsche Zeit |
|---|---|---|
| 2. November 2026 | Austausch zu elektronisch gespeicherten Daten | – |
| 30. November 2026 | Letzter Tag für Klageänderungen und weitere Parteien | – |
| 5. Februar 2027 | Dokumentenvorlage im Wesentlichen abgeschlossen | – |
| 26. Februar 2027 | Gemeinsamer Statusbericht | – |
| 11. März 2027 | Status-Termin vor Gericht | 19 Uhr |
| 12. März 2027 | Ende der Beweisaufnahme zu den Tatsachen | – |
| 31. März 2027 | Benennung der Gutachter mit Gutachten | – |
| 14. April 2027 | Gegengutachten | – |
| 28. April 2027 | Ende der Beweisaufnahme zu den Gutachten | – |
| 5. Mai 2027 | Frist für Anträge gegen Gutachten und auf Entscheidung ohne Prozess | – |
| 19. Mai 2027 | Erwiderungen auf diese Anträge | – |
| 26. Mai 2027 | Antworten auf die Erwiderungen | – |
| 1. Juni 2027 | Pflichtgespräch der leitenden Anwälte | – |
| 3. Juni 2027 | Anträge zur Zulässigkeit von Beweismitteln | – |
| 10. Juni 2027 | Anhörung zu Gutachter- und Entscheidungsanträgen | 18 Uhr |
| 10. Juni 2027 | Erwiderungen auf die Beweisanträge, gemeinsame Prozessunterlagen | – |
| 24. Juni 2027 | Letzte Vorbereitungssitzung | 19 Uhr |
| 19. Juli 2027 | Beginn des Prozesses | 18 Uhr |
Was die einzelnen Fristen bedeuten
Bis 12. März 2027 sammeln beide Seiten Dokumente und befragen Zeugen. Danach folgt eine eigene Runde für Gutachten. Im Mai können beide Seiten beantragen, Gutachten als unzulässig auszuschließen oder einzelne Ansprüche ohne Prozess zu entscheiden. Über diese Anträge verhandelt Davila am 10. Juni.
Die Unterlagen, die bis 10. Juni 2027 fällig sind, umfassen gemeinsame Vorschläge für die Anweisungen an die Geschworenen, für deren Befragung vor der Auswahl und für die Urteilsformulare. Über die Vorwürfe soll also eine Jury entscheiden.
Für den 1. Juni sieht der Beschluss ein Gespräch der leitenden Anwälte vor. Es soll drei Punkte klären: einen möglichen Vergleich, die gemeinsamen Prozessunterlagen und die Eingrenzung der strittigen Fragen. Der Termin steht als Vorgabe des Gerichts im Zeitplan und geht auf keine der beiden Seiten zurück.
Parallel laufen die schnellen Beweisfristen weiter
Der neue Zeitplan ersetzt die Fristen aus der beschleunigten Beweisaufnahme nicht. Erst am 27. Oktober hatte Davila Apple zusätzlichen Einblick zugesprochen, unter anderem in Lius Nutzung von KI-Werkzeugen und in gelöschte Daten. Das bereits gesammelte Material dazu ist am 1. November fällig, die übrigen Unterlagen am 10. November.
Für die Beweisaufnahme gelten die üblichen Obergrenzen der Zivilprozessordnung. Wer mehr Fragen stellen oder mehr Zeugen befragen will, muss das beim Gericht beantragen. Davila weist im Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass die Parteien nicht fest mit einer solchen Erlaubnis planen sollten.
Bis zum Urteil gilt die Vereinbarung statt einer Verfügung
Eine einstweilige Verfügung wird es in diesem Verfahren nicht geben. Bei der Anhörung am 14. Oktober sagte OpenAI zu, die beanspruchten Geheimnisse nicht zu nutzen, und beide Seiten kündigten eine Vereinbarung zur Beweissicherung an. Am 16. Oktober hat Davila diese Vereinbarung samt forensischer Untersuchung angeordnet und Apples Eilantrag damit für erledigt erklärt (Dokument 188). Was OpenAI bis zum Urteil darf, regeln also die Zusage und diese Vereinbarung.
Ich halte den Prozesstermin deshalb für weniger folgenreich als die Entscheidung, die noch fehlt. Über den Antrag der Beklagten, die Klage abzuweisen, hat Davila am 14. Oktober verhandelt und angekündigt, schriftlich zu entscheiden. Ich rechne damit, dass dieser Beschluss der nächste echte Gradmesser ist, denn er entscheidet, mit welchen Vorwürfen Apple überhaupt in die Beweisaufnahme geht.
Zeitlich bleibt der Streit trotzdem heikel. OpenAIs erster Lautsprecher mit Donut-Form soll Berichten zufolge 2027 erscheinen, womöglich also vor einem Urteil. Für Apple-Nutzer hierzulande ändert sich durch das Verfahren nichts, und ein OpenAI-Gerät, das betroffen sein könnte, ist bislang nicht im Handel.
Glaubst du, dass dieser Streit tatsächlich im Juli 2027 vor einer Jury landet – oder einigen sich Apple und OpenAI vorher? Schreib uns in den Kommentaren, auf welchen Ausgang du tippst.





