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Vor zwei Wochen hatte Richter Edward Davila einen Teil von Apples Anträgen zurückgestellt, weil ihm ein zentraler Begriff zu unbestimmt war. Jetzt haben sich beide Seiten auf eine engere Fassung geeinigt, und Apple bekommt deutlich mehr: Einblick in die KI-Nutzung eines früheren Mitarbeiters, Auskunft über gelöschte Daten und Befragungen zu Akkus und Metalloberflächen. Eine Grenze zieht das Gericht trotzdem.
Im Juli hatte Apple OpenAI wegen der Entwicklung von KI-Hardware verklagt. Beklagt sind die früheren Apple-Mitarbeiter Chang Liu und Tang Yew Tan, die OpenAI Foundation, die OpenAI Group und die Hardware-Tochter io Products. Apple wirft ihnen vor, vertrauliche Informationen über Apple-Produkte genutzt zu haben, um die eigene Hardware von OpenAI voranzubringen.
Am 13. Oktober hatte das Bundesbezirksgericht für den Northern District of California Apple bereits eine schnelle Beweisaufnahme in Teilen erlaubt. Alles, was sich auf den Begriff „Apple Originated Information“ stützte, blieb damals offen. Darüber hat Davila nun im Beschluss im Verfahren 5:26-cv-07078 (Dokument 197) vom 27. Oktober entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beklagten müssen offenlegen, wie Chang Liu seit dem 23. Januar 2026 ChatGPT, Claude, Codex, OpenClaw und andere KI-Werkzeuge genutzt hat.
- Liu und Tan müssen alle Geräte, Konten und Messenger nennen, über die Apple-Informationen liefen, und erklären, was davon gelöscht wurde, wann und von wem.
- OpenAI und io Products müssen Vertreter zu Arbeiten mit Apple-Informationen über Akkus, Energiemanagement und Metalloberflächen aussagen lassen.
- Fragen nach OpenAIs eigenen Geräten, Konten und internen Prüfungen hat Davila abgelehnt, sie gehören in die reguläre Beweisaufnahme.
Was der Begriff jetzt umfasst
Davila hatte „Apple Originated Information“ am 13. Oktober als zu unbestimmt zurückgewiesen. Die Parteien haben daraufhin eine gemeinsame Fassung eingereicht, die das Gericht mit Änderungen übernommen hat. Sie besteht aus drei Teilen.
Erfasst sind erstens nicht öffentliche Apple-Informationen zu den Geschäftsgeheimnissen, die Apple in einer vorläufigen Liste benannt hat. Zweitens nicht öffentliche Informationen zur Entwicklung von Consumer-Hardware, zu Metalloberflächen, zu Entwicklung und Fertigung von Akkus sowie zu Bauteilen. Drittens alle übrigen Informationen, die Apple als vertraulich gekennzeichnet hat. Voraussetzung ist jeweils, dass ein Apple-Mitarbeiter sie erstellt, bearbeitet oder erfahren hat.
Was Apple zusätzlich bekommt
Den größten Einzelpunkt bildet Lius Nutzung von KI-Werkzeugen. Die Beklagten müssen sämtliche Aufzeichnungen dazu herausgeben, ab dem 23. Januar 2026. Das betrifft Lius private Experimente ebenso wie jede Nutzung im Zusammenhang mit Apple-Informationen, ausdrücklich auf seinem Mac mini, in seinen privaten Konten sowie auf seinen Firmengeräten und -konten.
Hinzu kommen je zwei Fragenkataloge an Liu und Tan. Beide müssen alle Konten, Geräte, Speicherorte und Apps auflisten, über die sie auf Apple-Informationen zugegriffen, sie gespeichert oder weitergegeben haben. Der Beschluss nennt LINE, Signal, Telegram und Kik beim Namen. Bei Liu reicht der Zeitraum bis zum 22. Januar 2026 zurück, bei Tan bis zum 2. Februar 2024.
Wo Apple-Informationen nicht mehr vorhanden sind, verlangt das Gericht eine genaue Auskunft. Liu und Tan müssen beschreiben, welche Informationen auf dem jeweiligen Gerät oder Konto lagen, wie lange und wie sie dorthin gelangten. Dazu kommen die Umstände der Löschung: wann sie geschah, wer beteiligt war und aus welchem Grund.
| Frist | Was fällig wird |
|---|---|
| 1. November 2026 | Bereits gesammeltes Material zu Lius KI-Nutzung (fünf Tage) |
| 10. November 2026 | Übrige Unterlagen und Antworten auf die Fragenkataloge an Liu und Tan (14 Tage) |
Befragungen zu Akku, Energiemanagement und Metalloberflächen
Neben den Unterlagen erlaubt Davila drei weitere Themen für die Befragung von Unternehmensvertretern bei OpenAI und io Products. Ein erstes Thema hatte er bereits am 13. Oktober zugelassen. Die neuen Themen betreffen Liu, Tan, Yu-Ting „Alyssa“ Peng und eine vierte Person, deren Name im Beschluss geschwärzt ist.
Gefragt werden darf nach jeder Arbeit dieser vier bei OpenAI, die Apple-Informationen zu Energiemanagement, Akkusteuerung und Metalloberflächen berührt. Ein zweites Thema sind OpenAIs Bewerbungsgespräche mit diesen Personen, einschließlich der Frage, ob dabei Apple-Informationen erbeten oder besprochen wurden. Das dritte Thema betrifft die Schritte, die OpenAI unternommen oder unterlassen hat, um eine unerlaubte Nutzung zu verhindern.
Zwei weitere vorgeschlagene Themen hat Davila abgelehnt. Sie seien in diesem Stadium zu breit und gehörten in die reguläre Beweisaufnahme.
Was das Gericht ablehnt
OpenAI selbst muss die drei Fragenkataloge nicht beantworten, die Apple direkt an das Unternehmen gerichtet hatte. Sie zielten auf alle Geräte und Konten bei OpenAI mit Apple-Informationen, auf OpenAIs interne Prüfungen einschließlich der Reaktion auf Apples Schreiben vom 23. Februar vor Klageerhebung sowie auf mögliche Löschungen. Davila verweist auch diese Fragen in die reguläre Beweisaufnahme, gegen deren zügige Durchführung keine Seite etwas einzuwenden habe.
Entschieden hat Davila auch über die Obergrenze. Die schnellen Fragenkataloge werden auf die 25 Fragen angerechnet, die die Zivilprozessordnung je Partei vorsieht. Anträge auf mehr Fragen will Davila bei Bedarf prüfen, wie zuvor schon bei den Zeugenbefragungen.
| Bereich | Beschluss vom 13. Oktober | Beschluss vom 27. Oktober |
|---|---|---|
| Forensische Abbilder, Bewerbungsunterlagen, LINE-Chats zwischen Liu und Peng | Zugelassen | – |
| OpenAIs eigene Forschung zu Metalloberflächen, Energie und Akkus | Abgelehnt | – |
| Lius Nutzung von KI-Werkzeugen | Zurückgestellt | Zugelassen |
| Geräte, Konten und Löschungen bei Liu und Tan | Zurückgestellt | Zugelassen |
| Befragung zu Arbeit mit Apple-Informationen über Akku, Energie, Oberflächen | Zurückgestellt | Zugelassen |
| Geräte, Konten und interne Prüfungen bei OpenAI selbst | Zurückgestellt | Abgelehnt |
Die Grenze verläuft entlang der Apple-Informationen
Ich lese die beiden Beschlüsse als eine durchgehende Linie. Am 13. Oktober blieb OpenAIs eigene Forschung zu Gehäuseoberflächen, Energieversorgung und Akkus verschlossen. Jetzt darf Apple genau zu diesen drei Feldern fragen, aber nur, soweit dabei Apple-Informationen im Spiel waren. Was OpenAI unabhängig entwickelt hat, bleibt außen vor.
Für Apple ist der Beschluss trotzdem ein klarer Gewinn. Die Auskunftspflicht zu gelöschten Daten und die Offenlegung von Lius KI-Nutzung zielen auf die Frage, ob und wie Informationen von Apple zu OpenAI gelangt sind. Bei der Anhörung zur einstweiligen Verfügung am 14. Oktober ließ Davila eine klare Tendenz erkennen, und OpenAI sagte zu, die beanspruchten Geschäftsgeheimnisse nicht zu nutzen. Entschieden ist die Verfügung auch mit diesem Beschluss nicht.
Ist es aus deiner Sicht richtig, dass Apple Einblick in Lius KI-Chats und gelöschte Daten bekommt, OpenAIs eigene Geräte und interne Prüfungen aber vorerst verschlossen bleiben? Schreib uns in den Kommentaren, wo du die Grenze gezogen hättest.





