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Eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung gibt es noch nicht, doch OpenAI ist ihr in der Anhörung ein Stück entgegengekommen. Das Unternehmen sagt zu, die Geschäftsgeheimnisse, die Apple für entwendet hält, nicht zu verwenden. Der Richter hat zudem deutlich gemacht, in welche Richtung er tendiert.
Im Verfahren, das Apple wegen mutmaßlich abgeflossener Hardware-Geheimnisse gegen OpenAI angestrengt hat, haben die Parteien am 14. Oktober vor Richter Edward Davila am Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien über Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung verhandelt. Beklagt sind die früheren Apple-Mitarbeiter Chang Liu und Tang Tan sowie OpenAI und dessen Hardware-Tochter io Products.
Über den Verlauf der Anhörung berichtet Bloomberg mit wörtlichen Aussagen von Richter und Anwälten aus dem Gerichtssaal. Eine schriftliche Entscheidung des Gerichts zur Verfügung liegt noch nicht vor.
Das Wichtigste in Kürze
- OpenAI hat sich freiwillig verpflichtet, die von Apple beanspruchten Geschäftsgeheimnisse nicht zu nutzen. Das Gericht kann die Zusage durchsetzen, bei Verstößen sind Sanktionen möglich.
- Zusätzlich lässt OpenAI forensische Abbilder der Geräte von 14 Mitarbeitern anfertigen, auf denen sich vertrauliche Apple-Informationen befinden könnten.
- Richter Davila hält es für „sehr wahrscheinlich“, dass er Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgibt. Entschieden hat er noch nicht.
- Apples Forderung, sämtliche Geräte und Code-Repositories untersuchen zu dürfen, nannte er eine „riesige Forderung“. Apple will die Prüfung nun auf wenige frühere Mitarbeiter beschränken.
Was OpenAI in der Anhörung zugesagt hat
Den Kern der Anhörung bildete eine Zusage, die OpenAI ohne gerichtliche Anordnung abgegeben hat. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Informationen, die Apple als entwendete Geschäftsgeheimnisse bezeichnet, nicht zu verwenden. Ein Schuldeingeständnis ist damit nicht verbunden: OpenAI bestreitet die Vorwürfe weiterhin.
Bindend ist die Zusage trotzdem. Laut Bericht kann das Gericht sie durchsetzen, und Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen. Für Apple hat das einen ähnlichen Effekt wie ein Teil der beantragten Verfügung, ohne dass Davila darüber bereits entscheiden musste.
Dazu kommt eine Sicherung von Beweismitteln. OpenAI lässt die Geräte von 14 Beschäftigten forensisch abbilden, die vertrauliche Apple-Informationen enthalten könnten. Damit wird ihr aktueller Zustand festgehalten, bevor sich daran etwas ändern kann.
Der Richter bremst Apples Maximalforderung
Für Apple fiel die Anhörung in zwei Richtungen aus. Davila sagte, es sei „sehr wahrscheinlich“, dass er die einstweilige Verfügung erlässt. Zugleich nannte er Apples Wunsch, jedes Gerät und jedes Repository bei OpenAI inspizieren zu lassen, eine „riesige Forderung“.
Apples Anwalt John M. Desmarais zog daraufhin zurück. Apple gehe es nicht um „400 faule Äpfel“, sondern um „ein paar faule Äpfel“, die Inspektionen sollten sich auf eine kleine Gruppe früherer Mitarbeiter beschränken. Die Zahl spielt auf die mehr als 400 früheren Apple-Mitarbeiter bei OpenAI an.
Das ist eine deutliche Verengung gegenüber dem bisherigen Kurs. Zuletzt hatte Apple die Klage auf Dutzende Mitarbeiter ausgeweitet und dafür eine breite Beweissicherung verlangt.
Zwei Anträge, zwei Verfahrenswege
Im Verfahren liefen zuletzt zwei Anträge nebeneinander, die unterschiedlich behandelt wurden. Über Apples Antrag auf beschleunigte Beweisaufnahme hat Davila schriftlich entschieden und die dafür am 14. Oktober angesetzte Anhörung aufgehoben, so steht es im Beschluss des Gerichts (Dkt. 175, Az. 5:26-cv-07078). Der Beschluss betrifft ausdrücklich nur diesen Antrag.
Über die einstweilige Verfügung wurde dagegen am selben Tag mündlich verhandelt. Daraus ergibt sich der heutige Stand: Die schnelle Beweisaufnahme ist ohne Anhörung entschieden, die Verfügung ist verhandelt, aber offen.
Warum OpenAIs Zusage taktisch klug ist
Ich halte die Zusage weniger für ein Entgegenkommen als für einen geschickten Schritt. OpenAI gibt freiwillig, was ein Gericht ohnehin anordnen dürfte, und behält damit Einfluss auf den Zuschnitt. Eine Verfügung, die Davila selbst formuliert, könnte deutlich weiter reichen als eine Zusage, deren Umfang OpenAI mitbestimmt hat.
Apple hat dafür jetzt etwas Konkretes in der Hand: eine durchsetzbare Verpflichtung und gesicherte Geräte von 14 Personen. Da Davila die Maximalforderung bereits als zu weit bezeichnet hat und Apples Anwalt selbst auf wenige Personen zurückgegangen ist, rechne ich damit, dass eine Verfügung, wenn sie kommt, eng auf diesen Kreis zugeschnitten wird. Für die Hardware-Pläne von OpenAI und io wäre das eine Auflage, aber kein Stillstand.
Hältst du die freiwillige Zusage von OpenAI für ein Zeichen von Schwäche oder für einen klugen Zug, um einer härteren Verfügung zuvorzukommen? Schreib uns deine Einschätzung in die Kommentare.





