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Apple und Google: Warum der Suchdeal neu bewertet wird

Milan Jovicic by Milan Jovicic
4. Februar 2026 - 02:30
in Apple News
Apple Google

Bild: Apple / Google

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Der Suchmaschinenvertrag zwischen Apple und Google könnte erneut juristisch aufgerollt werden. Obwohl ein US-Bundesrichter bereits festgestellt hat, dass Google ein illegales Suchmonopol aufgebaut hatte, durfte die Zusammenarbeit mit Apple bislang weitgehend bestehen bleiben. Nun legen das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten Berufung ein. Damit rückt auch Apples Rolle im Suchmaschinenmarkt wieder stärker in den Mittelpunkt der kartellrechtlichen Auseinandersetzung.

Apple ist seit Jahren ein zentraler Faktor im Wettbewerb um Online-Suche. Der Konzern kontrolliert mit iOS und Safari einen der wichtigsten Zugänge zum Internet. Dass Google Milliarden zahlt, um auf Apple-Geräten die Standard-Suchmaschine zu sein, ist kein Nebendetail, sondern ein entscheidender Hebel im Markt. Das laufende Verfahren zeigt, wie stark regulatorische Entscheidungen, wirtschaftliche Interessen und technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz miteinander verflochten sind.

Hintergrund: Das Kartellurteil gegen Google

Im August 2024 entschied der US-Bundesrichter Amit Mehta, dass Google illegale Mittel eingesetzt hatte, um sein Monopol im US-amerikanischen Online-Suchmarkt zu sichern. Dabei ging es nicht nur um Googles eigene Produkte, sondern auch um Verträge mit Partnern wie Apple.

Das Gericht stellte fest, dass diese Ausschlussvereinbarungen den Wettbewerb erheblich verzerrt hatten. Vor allem die Praxis, Google gegen hohe Zahlungen als voreingestellte Suchmaschine auf Apple-Geräten zu platzieren, trug laut Urteil dazu bei, konkurrierende Suchmaschinenanbieter systematisch zu verdrängen.

Die Phase der Abhilfemaßnahmen

Nach dem Urteil begann eine rund einjährige Phase, in der geklärt werden sollte, welche konkreten Konsequenzen Google drohen. In dieser Zeit sagten zahlreiche Zeugen aus, darunter auch Vertreter verbundener Unternehmen wie Apple.

Im Raum standen teils drastische Maßnahmen. Diskutiert wurden unter anderem eine mögliche Zwangsausgliederung des Chrome-Browsers oder ein vollständiges Verbot von Exklusivvereinbarungen zwischen Google und Apple. Lange Zeit war offen, wie weit das Gericht tatsächlich gehen würde.

Apples Auftritt vor Gericht

Während einer der Anhörungen äußerte sich Eddy Cue, Senior Vice President of Services bei Apple, zur Bedeutung der Suchmaschinenvereinbarung mit Google. Er spielte deren langfristige Relevanz deutlich herunter und verwies auf den rasanten Fortschritt bei Künstlicher Intelligenz.

Seiner Darstellung zufolge könnte klassische Websuche durch KI-gestützte Systeme zunehmend an Bedeutung verlieren. Sogar das iPhone selbst sei nicht davor gefeit, durch neue technologische Paradigmen an Relevanz einzubüßen. Aus dieser Perspektive erscheine die bestehende Exklusivvereinbarung weniger entscheidend für Apples Zukunft.

Das Urteil von Richter Mehta im September

Im September 2025 veröffentlichte Richter Mehta seine Entscheidung zu den Abhilfemaßnahmen. Das Urteil fiel insgesamt deutlich moderater aus als erwartet und wurde weithin als vorteilhaft für Google bewertet. Auch für Apple brachte es zunächst Rechtssicherheit.

Was Apple und Google weiterhin dürfen

Die Suchmaschinenpartnerschaft zwischen Apple und Google darf fortgeführt werden. Ein generelles Verbot von Zahlungen für den Status als Standard-Suchmaschine lehnte das Gericht ab, da dies aus seiner Sicht Partnern und Verbrauchern schaden würde.

Google darf Apple weiterhin dafür bezahlen, dass Google die Standard-Suchmaschine in Safari bleibt. Diese Standardstellung darf allerdings nicht exklusiv sein. Zudem ist es Google erlaubt, Browser-Entwickler wie Apple für den Standardstatus zu vergüten, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Dazu gehört, dass andere Suchmaschinen weiterhin beworben werden dürfen, dass unterschiedliche Standardeinstellungen je nach Betriebssystemversion oder Privatmodus möglich sind und dass die Standard-Suchmaschine mindestens einmal pro Jahr geändert werden kann.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass sogenannte Auswahlbildschirme den Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt nicht messbar verbessert hätten. Apple ist daher nicht verpflichtet, neue Auswahl-Oberflächen in Safari oder iOS einzuführen.

Im Bereich generativer KI enthält das Urteil ebenfalls klare Vorgaben. Verträge dürfen Apple nicht daran hindern, parallel zu Google andere KI-Produkte, allgemeine Suchmaschinen oder Browser zu vertreiben. In der Praxis bedeutet das, dass Apple Nicht-Google-Assistenten oder Chatbots integrieren oder bewerben darf, auch wenn Google weiterhin die Standardsuchmaschine bleibt.

Was Google künftig nicht mehr darf

Untersagt ist jede Form von Exklusivität. Google darf von Apple nicht verlangen, Google zur einzigen Such- oder KI-Option zu machen oder Apple daran hindern, Konkurrenzangebote sichtbar zu platzieren.

Ebenfalls verboten sind exklusivitätsnahe finanzielle Anreize. Google darf keine höheren Umsatzbeteiligungen, Boni oder sonstigen Vorteile anbieten, um Apple faktisch an eine exklusive Zusammenarbeit zu binden oder mehrere Google-Dienste miteinander zu verknüpfen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die zeitliche Begrenzung. Die Umsatzbeteiligung darf nicht davon abhängen, dass ein Google-Dienst länger als zwölf Monate als Standard gesetzt bleibt. Dadurch erhalten konkurrierende Anbieter jedes Jahr erneut die Möglichkeit, Apple ein alternatives Angebot zu unterbreiten.

Googles Berufung und der nächste Schritt

Im Dezember 2025 erließ das Gericht sein endgültiges Urteil. Google legte daraufhin beim Berufungsgericht des District of Columbia Berufung ein und beantragte zusätzlich, Teile des Urteils bis zur Entscheidung auszusetzen. Damit war der Fall jedoch nicht abgeschlossen.

Justizministerium und Bundesstaaten legen ebenfalls Berufung ein

Wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen hervorgeht, haben auch das US-Justizministerium sowie eine Gruppe von Bundesstaaten offiziell Berufung eingelegt. Zu den beteiligten Staaten gehören unter anderem Kalifornien, Texas, Florida, Georgia, Michigan und Wisconsin.

Die Berufung richtet sich gegen das am 5. Dezember 2025 ergangene endgültige Urteil sowie gegen sämtliche Anordnungen, die in dieses Urteil eingeflossen sind. Welche konkreten Teile angefochten werden, ist bislang nicht bekannt.

Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass das Justizministerium und die Bundesstaaten versuchen werden, möglichst große Teile der Entscheidung von Richter Mehta aufheben zu lassen. Das könnte auch jene Passagen betreffen, die die Vereinbarung zwischen Google und Apple bislang unberührt gelassen haben.

Google hat sich zur Anschlussberufung bisher nicht geäußert. Auch von Apple ist keine Stellungnahme zu erwarten. Der Konzern dürfte abwarten, ob und in welchem Umfang sich die vertraglichen Rahmenbedingungen tatsächlich ändern.

Zeitgewinn für Apple – Risiko auf lange Sicht

Kurzfristig ist nicht mit spürbaren Veränderungen zu rechnen. Das Berufungsgericht des District of Columbia wird voraussichtlich erst Ende dieses Jahres oder noch später entscheiden. Bis dahin bleibt der Suchmaschinenvertrag zwischen Apple und Google in seiner aktuellen Form bestehen.

Langfristig könnte das Verfahren jedoch erhebliche Auswirkungen haben. Sollte das Berufungsgericht strengere Maßstäbe anlegen, könnte Apple gezwungen sein, seine Such- und Partnerschaftsstrategie neu zu bewerten. Der Fall macht deutlich, dass Apple trotz seiner Rolle als Vertragspartner zunehmend ins Zentrum regulatorischer Debatten rückt, auch wenn der eigentliche Fokus weiterhin auf Googles Marktmacht liegt. (Bild: Apple / Google)

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Milan Jovicic

Milan Jovicic

Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und schreibt seit 2018 sämtliche Inhalte selbst – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus fast jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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