Im Kartellrechtsverfahren zwischen Apple, OpenAI und xAI verschiebt sich der Fokus zunehmend weg vom App Store selbst hin zu Fragen der Beweisführung und Prozessdisziplin. Während xAI Apple und OpenAI weiterhin wettbewerbswidriges Verhalten vorwirft, sieht sich das Unternehmen nun selbst mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Im Raum steht der Vorwurf, Beweise systematisch vernichtet und gerichtliche Offenlegungspflichten missachtet zu haben. Mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen zeichnen das Bild eines Verfahrens, das immer unübersichtlicher wird.
Der Streit zwischen Apple, OpenAI und xAI wird seit Monaten von gegenseitigen Vorwürfen begleitet. Ursprünglich ging es um die Behauptung, Apple und OpenAI hätten sich abgesprochen, um den Wettbewerb von Large Language Models im App Store zu begrenzen. Inzwischen rücken jedoch die Methoden von xAI selbst in den Mittelpunkt. Gerichte in mehreren Ländern haben Anträge des Unternehmens zurückgewiesen und dabei deutliche Worte gefunden.
Vorwürfe überzogener Dokumentenanforderungen
xAI wird wiederholt vorgeworfen, sogenannte „Fishing Expeditions“ zu betreiben. Gemeint sind sehr weit gefasste Anfragen nach internen Unterlagen, deren Zusammenhang mit den eigentlichen Klagepunkten oft unklar bleibt. Beobachter des Verfahrens wissen, dass der Streit nur am Rande mit konkreten App-Store-Rankings zu tun hat.
Bereits im Januar dieses Jahres lehnte ein Gericht in Südkorea eine Anfrage von xAI ab, die sich auf umfangreiche Dokumente zur Kakao-Super-App bezog. Die Begründung lautete, der Umfang sei unverhältnismäßig und zu weit gefasst. Nur eine Woche später folgte ein ähnlicher Dämpfer in den USA. Dort entschied das zuständige Gericht, dass der Quellcode von OpenAI für die geltend gemachten Ansprüche nicht relevant sei und daher nicht unter die Offenlegungspflicht falle.
Gericht stoppt Antrag zu Jan Leike
Ein weiterer Streitpunkt betraf Jan Leike, den ehemaligen Leiter der Alignment-Abteilung bei OpenAI. Leike verließ OpenAI im Jahr 2024 und wechselte zu Anthropic. xAI beantragte, ihn in die Liste der aktuellen und ehemaligen Führungskräfte aufzunehmen, die im Rahmen der Beweisaufnahme zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet werden sollten.
Zur Begründung hieß es, Leike habe wahrscheinlich Dokumente gesendet oder empfangen, die für die Ansprüche oder die Verteidigung relevant seien. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In seiner Entscheidung stellte es klar, dass Leike weder an der Implementierung der Apple-KI beteiligt gewesen sei noch zu einem relevanten Zeitpunkt bei OpenAI gearbeitet habe. Seine E-Mails und Unterlagen seien für den Fall weder angemessen noch wirklich relevant.
OpenAI hatte zuvor erklärt, der Antrag beruhe auf reiner Spekulation. Leike habe an einem separaten Projekt gearbeitet und keinen Bezug zu der Apple-KI-Integration gehabt, um die sich der Rechtsstreit dreht.
OpenAI erhebt Vorwürfe der Beweisvernichtung
Parallel dazu erhebt OpenAI schwere Vorwürfe gegen xAI. Demnach soll das Unternehmen Mitarbeitende angewiesen haben, sogenannte kurzlebige Messaging-Tools zu nutzen. Diese Dienste löschen Nachrichten und Dokumente automatisch nach kurzer Zeit. Laut OpenAI sei ein Großteil der internen Kommunikation von xAI über solche Systeme gelaufen, obwohl bekannt gewesen sei, dass eine Klage vorbereitet wird und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Zusätzlich wirft OpenAI xAI vor, relevante Unterlagen zurückzuhalten. Nach Darstellung des Unternehmens habe xAI bislang kein einziges nicht öffentliches Dokument vorgelegt, das den eigenen Vorwürfen Substanz verleihe oder OpenAI bei der Verteidigung helfen könnte. Es seien weder E-Mails noch Textnachrichten oder Chats über Signal oder XChat eingereicht worden.
Discovery-Pflichten und ein bekannter Vergleichsfall
In Kartellrechtsverfahren sind alle Parteien verpflichtet, interne Kommunikation offenzulegen, sofern sie für den Fall relevant sein könnte. Dieser Prozess wird als Discovery bezeichnet. Werden solche Pflichten verletzt, drohen gerichtliche Sanktionen bis hin zu Geldstrafen oder prozessualen Nachteilen.
Ein oft zitierter Vergleichsfall betrifft Google im Verfahren gegen Epic Games. Damals kritisierte ein US-Bundesrichter Googles Versäumnis, interne Kommunikation aufzubewahren, als „zutiefst beunruhigend“ und erklärte, er habe so etwas noch nie gesehen. Trotz der deutlichen Rüge blieb es bei dieser Ermahnung, ohne weitere Sanktionen.
Aktueller Stand des Verfahrens
Im laufenden Fall zwischen Apple, OpenAI und xAI hat das Gericht bislang noch nicht über den Antrag entschieden, der sich auf die mutmaßliche Beweisvernichtung bezieht. Öffentlich geäußert hat sich bisher keines der beteiligten Unternehmen zu diesen konkreten Vorwürfen.
Aus Schriftsätzen, über die unter anderem Bloomberg berichtet hat, geht jedoch hervor, dass OpenAI die Vernichtung von Beweismitteln als zentralen Punkt betrachtet. Nach eigener Darstellung würden OpenAI und andere Beklagte dadurch in eine unfaire Benachteiligung geraten.
xAI vs. Apple & OpenAI: Der Rechtsstreit erreicht eine neue Ebene jenseits des Wettbewerbs
Der Kartellrechtsstreit rund um Apple entwickelt sich zunehmend zu einer Auseinandersetzung über Verfahrensregeln und Transparenz. Während xAI weiterhin behauptet, wettbewerbswidrige Absprachen aufdecken zu wollen, sehen Gerichte und Gegenseite vor allem überzogene Anträge, spekulative Forderungen und nun auch den Vorwurf der systematischen Beweisvernichtung. Wie schwer diese Anschuldigungen wiegen, wird sich erst zeigen, wenn das Gericht eine Entscheidung trifft. Klar ist bereits jetzt, dass der Fall weit über Fragen des App Stores hinausgeht und grundsätzliche Maßstäbe für den Umgang mit interner Kommunikation in großen Tech-Verfahren berührt. (Bild: Shutterstock / Mamun_Sheikh)
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