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Apple-KI-Klage: Richter weist Musks Quellcode-Antrag ab

Milan Jovicic by Milan Jovicic
23. Januar 2026 - 13:15 CET
in Apple News
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Apple Elon Musk

Bild: Shutterstock / Algi Febri Sugita

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In der laufenden KI-Klage gegen Apple und OpenAI hat ein US-Gericht eine zentrale Forderung von X und xAI zurückgewiesen. Ein Richter lehnte es ab, OpenAI zur Herausgabe seines Quellcodes zu zwingen. Gleichzeitig äußerte das Gericht deutliche Kritik am bisherigen Vorgehen der Kläger. Die Entscheidung bringt zusätzliche Klarheit in einen ohnehin angespannten Rechtsstreit rund um Apple, KI und Wettbewerb.

Der Konflikt zwischen Apple, OpenAI und den Unternehmen von Elon Musk steht exemplarisch für die Machtkämpfe im wachsenden Markt künstlicher Intelligenz. Im Zentrum steht nicht nur die technische Frage der Integration von KI-Systemen in iOS, sondern auch der Vorwurf, Apple verschaffe einzelnen Partnern einen unfairen Vorteil. Das Gericht macht nun deutlich, dass diese Auseinandersetzung nicht auf dem Rücken sensibler Geschäftsgeheimnisse geführt werden darf.

Hintergrund der Klage gegen Apple und OpenAI

Im vergangenen Jahr reichten X und xAI Klage gegen Apple und OpenAI ein. Auslöser war Musks Behauptung, die Partnerschaft zwischen Apple und OpenAI zur Integration von ChatGPT in iOS verhindere, dass konkurrierende KI-Apps im App Store erfolgreich sein könnten. Diese Darstellung wurde kurz nach ihrer Veröffentlichung von zahlreichen Nutzern auf X öffentlich in Frage gestellt und widerlegt.

Apple und OpenAI versuchten zunächst, die Klage abweisen zu lassen. Nachdem dies scheiterte, ging das Verfahren in die Beweisaufnahme über. In dieser Phase tauschen die Parteien Dokumente und Beweismaterial aus, um ihre jeweiligen Positionen zu untermauern.

Eskalation in der Beweisaufnahme

In den Wochen nach Beginn der Beweisaufnahme reichten X und xAI eine Vielzahl von Anträgen ein. Ziel war es, Apple und OpenAI zur Herausgabe umfangreicher Dokumente zu zwingen. Parallel dazu stellten sie Dokumentenanfragen an mindestens acht ausländische Unternehmen, die hinter sogenannten Super-Apps stehen.

Ein besonders umstrittener Antrag betraf die Forderung nach Offenlegung des OpenAI-Quellcodes. Viele Details dieses Streits sind bislang nicht öffentlich zugänglich. Aus den bekannten Dokumenten geht jedoch hervor, dass OpenAI argumentierte, es gebe technische Gründe, die eine Integration von Grok in Apple Intelligence unmöglich machten.

Streit um den Quellcode

Diese technische Argumentation veranlasste X und xAI dazu, den Quellcode von OpenAI anzufordern. Damit sollte belegt werden, dass eine Integration von Grok in Apple-Produkte sehr wohl möglich sei und OpenAIs Aussagen nicht zuträfen.

Das Gericht folgte dieser Logik nicht. In einer Entscheidung, unterzeichnet von US-Richter Hal R. Ray Jr., wurde der Antrag auf Herausgabe des Quellcodes abgelehnt. Der Richter stellte fest, dass der Quellcode weder relevant für die kartellrechtlichen Ansprüche der Kläger noch verhältnismäßig im Rahmen der Beweisaufnahme sei.

Begründung des Gerichts

In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass der Quellcode für die Kläger zwar von großem Interesse sein möge, dies jedoch nicht ausreiche, um seine Offenlegung zu erzwingen. Nach Regel 26 der US-Zivilprozessordnung müsse eine antragsstellende Partei zunächst versuchen, die für ihre Klage oder Verteidigung notwendigen Informationen auf weniger eingreifende Weise zu beschaffen.

Das Gericht betonte, dass X und xAI diesen Schritt nicht gegangen seien. Dabei hätten sie weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, Beweise dafür zu sammeln, ob Grok technisch in Apple iPhones und andere Apple-Produkte integrierbar sei, ohne uneingeschränkten Zugriff auf den hochsensiblen Quellcode von OpenAI zu erhalten.

Selbst für den Fall, dass der Quellcode potenziell relevant wäre, was das Gericht ausdrücklich verneinte, stehe seine Herausgabe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen des Verfahrens.

Klare Zurückweisung taktischer Argumente

Der Richter wies auch die Argumentation von X und xAI zurück, OpenAI müsse bei einer Weigerung zur Offenlegung des Quellcodes indirekt einräumen, dass Grok in Apple Intelligence integriert werden könne. Das Gericht machte klar, dass OpenAI nicht vor diese Wahl gestellt werde und keinen solchen Schluss akzeptieren müsse.

Kritik am Vorgehen von X und xAI

Über die konkrete Entscheidung hinaus äußerte das Gericht deutliche Kritik am bisherigen Verlauf des Verfahrens. Obwohl der Fall noch keine fünf Monate alt ist, umfasst die Gerichtsakte bereits mehr als 135 Einträge. Zudem sei sie geprägt von zahlreichen Streitigkeiten im Rahmen der Beweisaufnahme.

Diese Entwicklung wertete der Richter als Zeichen einer übermäßig aggressiven und unverhältnismäßigen Prozessstrategie seitens X und xAI. Die Geduld des Gerichts sei damit spürbar strapaziert.

Weitere Rückschläge im Ausland

Die Entscheidung ist nicht der einzige Rückschlag für X und xAI. In der Woche zuvor lehnte die südkoreanische Regierung einen Antrag der Unternehmen auf Herausgabe von Dokumenten zur Kakao-Super-App ab. Auch hier wurde der Umfang der Anfrage als zu weit gefasst und unverhältnismäßig eingestuft.

Wichtige Weichenstellung im Verfahren gegen Apple und OpenAI

Die Ablehnung der Quellcode-Forderung markiert einen wichtigen Moment im Verfahren gegen Apple und OpenAI. Das Gericht stellt klar, dass selbst in komplexen KI- und Kartellverfahren klare Grenzen gelten. Sensible Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht ohne triftigen und verhältnismäßigen Grund offengelegt werden. Für Apple und OpenAI bedeutet die Entscheidung eine Stärkung ihrer Position, während X und xAI sich auf weiteren Widerstand einstellen müssen, wenn sie ihren Kurs unverändert fortsetzen. (Bild: Shutterstock / Algi Febri Sugita)

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Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und verantwortet seit 2018 sämtliche redaktionellen Inhalte – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus fast jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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