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Apple droht Patentklage wegen Eye Contact Funktion

by Milan
20. Januar 2026
Apple FaceTime

Bild: Shutterstock / sdx15

Apple sieht sich in Europa erneut mit einer Patentklage konfrontiert. Diesmal geht es um eine Softwarefunktion, die auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, für die Nutzung von Videoanrufen aber eine zentrale Rolle spielt. Konkret wird Apple vorgeworfen, mit der FaceTime-Funktion „Eye Contact“ ein europäisches Patent zur Blickkorrektur zu verletzen. Die Klage wurde vor dem Einheitlichen Patentgericht eingereicht und reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren ein, die denselben Patentinhaber betreffen.

Patentstreitigkeiten gehören für Apple seit Jahren zum Geschäftsalltag. Meist stehen dabei große Technologien oder Hardwarekomponenten im Mittelpunkt, etwa Sensorik oder medizinische Funktionen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen vergleichsweise kleine Softwaredetails juristisch relevant werden. Genau das ist hier der Fall. Obwohl es um eine einzelne Funktion innerhalb von FaceTime geht, könnte der Rechtsstreit für Apple strategisch und wirtschaftlich bedeutsam werden.

Der aktuelle Rechtsstreit vor dem EU-Gericht

Am 5. Dezember wurde vor dem Einheitlichen Patentgericht Klage gegen Apple eingereicht. Kläger ist EyesMatch Ltd. Dem Unternehmen zufolge verletzt Apple das europäische Patent EP2,936,439. Darüber berichtete unter anderem IP Fray.

Parallel zur Klage gegen Apple geht EyesMatch auch gegen Nvidia vor. In beiden Fällen stützt sich das Unternehmen auf dasselbe Patent und auf identische technische Grundannahmen.

Worum es bei dem Patent geht

Das Patent trägt die Bezeichnung „Verfahren zum Erfassen und Anzeigen von Erscheinungsbildern“. Es beschreibt Methoden zur Verarbeitung von Kamerabildern, die dem Nutzer in Echtzeit angezeigt werden. Solche Verfahren können unter anderem für virtuelle Spiegel genutzt werden, etwa mit Make-up-Effekten oder anderen visuellen Anpassungen.

Ein zentraler Bestandteil des Patents ist die gezielte Veränderung der Augenpartie. Ziel ist es, die Blickrichtung so zu manipulieren, dass der Nutzer für andere Personen geradeaus blickt, auch wenn die Kamera technisch bedingt leicht oberhalb oder seitlich des Displays sitzt. Für Gesprächspartner entsteht dadurch der Eindruck von direktem Blickkontakt, was insbesondere bei Videoanrufen als natürlicher und persönlicher wahrgenommen wird. Genau diese Augenanpassung bildet den Kern der Vorwürfe, die EyesMatch gegenüber Apple erhebt.

Die Eye Contact Funktion in FaceTime

Apple hat die Funktion „Eye Contact“ mit iOS 14 in FaceTime eingeführt. Die Funktion nutzt Augmented-Reality-Technologien aus dem Apple-Ökosystem. Dabei werden Gesicht und Augen des Nutzers erkannt und digital so angepasst, dass der Blick auf dem Bildschirm als geradeaus gerichtet erscheint.

Technisch wird der Blick leicht verschoben, sodass es für den Gesprächspartner so wirkt, als schaue der Nutzer direkt in die Kamera. In der Praxis bedeutet das, dass nicht mehr der tatsächliche Blickwinkel zur Kamera entscheidend ist, sondern das von der Software erzeugte Bild. EyesMatch sieht hierin eine direkte Umsetzung der patentierten Technik.

Mögliche Bedeutung für Apple Vision Pro

Im Bericht wird auch erwähnt, dass das Patent theoretisch auf die Apple Vision Pro angewendet werden könnte. Das Headset basiert stark auf Eye-Tracking und der Verarbeitung von Blickrichtungen.

Für den konkreten Rechtsstreit spielt dieses Produkt bislang jedoch eine untergeordnete Rolle. FaceTime passt aus Sicht von EyesMatch deutlich genauer zu den beschriebenen Patentansprüchen, weshalb sich das Verfahren aktuell klar auf diese Funktion konzentriert.

Wer ist EyesMatch

EyesMatch Ltd gilt als Patentverwertungsgesellschaft. Solche Unternehmen werden häufig auch als nicht praktizierende Einheiten oder Patent-Trolle bezeichnet. Sie entwickeln selbst keine Endprodukte, sondern konzentrieren sich darauf, Patente zu halten, zu lizenzieren und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Zum Portfolio von EyesMatch gehören zahlreiche Patente aus dem Bereich der Bildverarbeitung. Dazu zählen virtuelle und digitale Spiegel, digitale Schminkspiegel, Augmented-Reality-Anwendungen, Techniken zur Objektextraktion sowie weitere Echtzeit-Bildverarbeitungsverfahren.

Die Hauptentwickler der Patente sind Nissi Vilcovsky und Ofer Saban. Beide sind Gründer von EyesMatch sowie des verbundenen Unternehmens MemoMi Lab Inc. Der Großteil der Erfindungen stammt aus den späten 2000er- und frühen 2010er-Jahren. Das streitige Patent wurde im Dezember 2013 angemeldet, im Februar 2020 erteilt und läuft voraussichtlich bis Dezember 2033.

Frühere Verfahren gegen andere Tech-Konzerne

Das Patent EP2,936,439 wurde bereits mehrfach vor dem Einheitlichen Patentgericht verhandelt. Im Mai 2025 kam es zu einem Verfahren gegen Samsung, im Juni 2025 folgte ein weiteres gegen Microsoft.

In beiden Fällen einigten sich die Unternehmen mit EyesMatch. Es wurden weltweite Patentlizenzvereinbarungen abgeschlossen. Bei Samsung ging der Einigung eine einstweilige Verfügung in Brasilien voraus. Im Fall Microsoft basierte die Einigung auf den europäischen Gerichtsverfahren. Auch Google ist in einen Rechtsstreit mit EyesMatch verwickelt, der bislang nicht abgeschlossen ist.

Warum eine Einigung für Apple naheliegt

Das Patent ist in zehn europäischen Ländern registriert, darunter Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Italien. Besonders die Möglichkeit einstweiliger Verfügungen in großen Märkten wie Deutschland, Frankreich und Italien könnte für Apple problematisch werden. Schon die Androhung solcher Maßnahmen kann erheblichen Druck erzeugen.

Ein weiterer Faktor sind die Kosten. Im Zusammenhang mit der Einigung mit Microsoft wurde der Streitwert in der gerichtlichen Verfügung mit rund 2 Millionen Euro angegeben. Zwar dürfte die tatsächliche Zahlung für eine weltweite Lizenz höher gelegen haben, sie bleibt für ein Unternehmen wie Apple jedoch überschaubar.

Vor diesem Hintergrund könnte es für Apple wirtschaftlich sinnvoller sein, sich außergerichtlich zu einigen, anstatt Zeit und Ressourcen in ein langwieriges Verfahren zu investieren und dabei das Risiko höherer Strafen einzugehen.

Apple FaceTime: Wenn scheinbare Nebenfunktionen zum Streitfall werden

Der Fall zeigt, wie schnell selbst kleine Softwarefunktionen für Apple zu einem rechtlichen Thema werden können. Die Eye Contact Funktion in FaceTime steht im Zentrum eines Patents, das bereits bei anderen großen Tech-Konzernen zu Vergleichen geführt hat. Ob Apple denselben Weg einschlägt oder den Rechtsstreit weiterführt, ist offen. Klar ist jedoch, dass auch scheinbar nebensächliche Funktionen im komplexen europäischen Patentsystem erhebliche Bedeutung erlangen können. (Bild: Shutterstock / sdx15)

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