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Apple legt Berufung gegen EU-Strafe über 500 Mio. Euro ein

by Milan
7. Juli 2025
Apple EU

Bild: Shutterstock / daily_creativity

Apple hat offiziell Berufung gegen eine Strafe der Europäischen Kommission eingelegt – 500 Millionen Euro wegen angeblicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA). Aus Sicht des Unternehmens ist das Vorgehen der EU überzogen und in der Sache nicht gerechtfertigt. Im Zentrum steht der App Store, seine Regeln und die Frage, wie weit Regulierung gehen darf.

Wenn du ein iPhone nutzt oder als Entwickler mit dem App Store arbeitest, betrifft dich diese Auseinandersetzung direkt. Die EU beansprucht, den digitalen Wettbewerb in Europa neu zu gestalten. Doch viele fragen sich, ob sie dabei nicht über das Ziel hinausschießt – gerade im Fall Apple. Das Unternehmen hat den App Store in den letzten Jahren mehrfach geöffnet und an neue Anforderungen angepasst. Dennoch wirft ihm die Kommission erneut fehlende Kooperation vor. Apple widerspricht nun entschieden – vor Gericht.

Worum es bei der Strafe geht

Im April verhängte die EU-Kommission eine Strafe über 500 Millionen Euro gegen Apple. Der Vorwurf: Apple habe Entwicklern zu lange verboten, Nutzer auf alternative Zahlungsmethoden hinzuweisen – sogenannte Anti-Steering-Richtlinien. Damit habe Apple laut Kommission gegen zentrale Vorgaben des DMA verstoßen. Die Höhe der Strafe begründete Brüssel mit der Dauer und dem angeblichen Schweregrad der Verstöße. Apple hingegen weist den Vorwurf entschieden zurück. Man habe die Regeln laufend an die sich ändernden Vorgaben angepasst – teilweise unter großem Aufwand und mit erheblichen Auswirkungen auf die Plattformstruktur. Die Kommission erkenne das nicht ausreichend an.

Welche Änderungen Apple vorgenommen hat

Bereits im März 2024 hat Apple in der EU tiefgreifende Neuerungen angekündigt:

  • Einführung alternativer App-Marktplätze
  • Zulassung von Browser-Engines von Drittanbietern
  • neue Geschäftsbedingungen für Entwickler

Im Juni diesen Jahres folgten weitere Anpassungen. Entwickler dürfen in der EU inzwischen auf alternative In-App-Zahlungen hinweisen, Links zu externen Zahlungsdiensten setzen und sogar Werbung für alternative App-Stores schalten. Diese Schritte wurden nicht aus Überzeugung unternommen, sondern weil Apple sonst mit täglichen Strafzahlungen gerechnet hätte. In einer Erklärung betont das Unternehmen, dass es hier um regulatorischen Zwang geht – nicht um eine freiwillige strategische Entscheidung.

Kritik an der EU: Geltende Regeln ständig verändert

Apple kritisiert, dass die EU während des gesamten Prozesses immer wieder nachgesteuert habe. Der Begriff „Steering“ wurde laut Apple Stück für Stück ausgeweitet – bis hin zu Webviews, Werbung, alternative Stores und sogar Apps außerhalb des App Stores. Das schaffe Unsicherheit für Entwickler und erhöhe die Komplexität für Nutzer. Apple sieht darin keine echte Verbraucherfreundlichkeit, sondern ein regulatorisches Experiment mit globaler Plattform-Infrastruktur.

Die Store-Service-Gebühr und ihre neue Struktur

Ein weiterer Streitpunkt ist die Store-Service-Gebühr. Apple führte diese 2024 für Entwickler ein, die alternative Vertriebswege nutzen. Ursprünglich lag sie bei:

  • 10 % unter alternativen Bedingungen
  • 5 % für Kleinunternehmen
  • 20 % unter den Standardbedingungen
  • 7 % für kleine Entwickler im Standardmodell

Auf Druck der EU wurde daraus ein zweistufiges Modell:

  • Stufe 1: 5 % Gebühr: Gilt für grundlegende Dienste wie App-Verteilung, Updates und Sicherheit.
  • Stufe 2: 13 % Gebühr (10 % bei Kleinunternehmen und längeren Abos): Beinhaltet zusätzliche Services, z. B. bessere Sichtbarkeit im Store und App-Entdeckung.

Diese Stufen hat sich Apple nicht freiwillig ausgedacht. Die EU schrieb konkret vor, welche Leistungen in welche Gebührengruppe fallen dürfen – etwa dass alle Entdeckungsfunktionen in die teurere Stufe 2 gehören müssen. Apple sieht darin eine künstliche Aufspaltung, die weder technisch notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Berufung aus Prinzip – und zum Schutz des Modells

Apple hat am 7. Juli 2025 Berufung gegen die Strafe eingelegt. In der Erklärung heißt es, dass die Vorgaben der EU weit über das hinausgingen, was der DMA eigentlich verlangt. Es gehe nicht um bloßen Wettbewerbsschutz, sondern darum, Apple in zentralen Fragen der Plattformsteuerung zu bevormunden. Das schade Entwicklern – und langfristig auch dir als Nutzer. Apple argumentiert, dass man viele Anpassungen gemacht habe, aber die Kommission diese nicht anerkenne. Stattdessen werde ständig nachjustiert, ohne klare Linie. Das mache nachhaltige Planung unmöglich.

Apple fordert Klarheit: Was darf Regulierung leisten?

Apple zieht vor Gericht – nicht aus Trotz, sondern weil es um Grundsatzfragen geht. Wie weit darf Regulierung eingreifen, ohne Innovation zu bremsen? Wer bestimmt über Aufbau, Funktionen und Geschäftsmodelle globaler Plattformen? Und wie viel Bürokratie verträgt ein Markt, der auf Geschwindigkeit, Skalierung und Nutzererfahrung basiert? Für dich als Nutzer oder Entwickler bedeutet dieser Streit Unsicherheit. Was heute erlaubt ist, kann morgen schon wieder verboten sein. Apple hat sich bewegt – mit spürbaren Änderungen im App Store. Jetzt ist die EU am Zug zu erklären, wie viel Kontrolle sie Unternehmen wie Apple noch lassen will. Der Fall wird europaweit Signalwirkung haben – für die Zukunft des App-Markts, nicht nur in Brüssel. (Bild: Shutterstock / daily_creativity)

  • Apple verschiebt neue Funktionen für Nutzer in der EU
  • Apple unter Druck: US-Kartellklage bleibt bestehen
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Tags: App StoreApple DiensteEUiOSiPadOSTechPatient
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