Der Druck auf große Tech-Unternehmen aus den USA nimmt in Europa weiter zu. Mit dem Digital Markets Act (DMA) will die EU den Wettbewerb auf digitalen Plattformen stärken und Marktmacht einschränken. Apple sieht darin einen direkten Eingriff in sein Geschäftsmodell und zieht vor das Gericht der Europäischen Union. In Luxemburg wird jetzt darüber verhandelt, ob Apple gezwungen werden kann, zentrale Teile seiner iPhone-Plattform, des App Stores und von iMessage zu öffnen.
Apple hat seine bisher umfangreichste rechtliche Gegenwehr gegen den Digital Markets Act gestartet. Vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union argumentiert das Unternehmen, dass das neue Gesetz rechtswidrige Eingriffe in die Struktur und Funktionsweise seiner Produkte und Dienste darstellt. Die Klage richtet sich gegen mehrere Verpflichtungen, die aus Sicht von Apple gegen den Schutz der Privatsphäre, die Sicherheit der Nutzer und geistige Eigentumsrechte verstoßen.
Kernpunkt: Drei Streitfragen im Fokus
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen drei konkrete Aspekte des DMA, gegen die Apple rechtlich vorgeht. Es geht um die Interoperabilität mit Fremd-Hardware, die Behandlung des App Stores als Gatekeeper-Dienst und die Untersuchung zur Rolle von iMessage.
Interoperabilität mit Konkurrenzprodukten
Der DMA verpflichtet Unternehmen wie Apple dazu, ihre Geräte und Dienste mit Produkten von Drittanbietern kompatibel zu machen. Für Apple bedeutet das konkret, dass iPhones mit Kopfhörern, Smartwatches und anderen Geräten von Wettbewerbern reibungslos zusammenarbeiten müssen. Apple lehnt das ab und argumentiert, dass eine erzwungene Interoperabilität mit nicht überprüften oder unsicheren Geräten die Sicherheitsarchitektur von iOS gefährden könnte. Außerdem sieht das Unternehmen in dieser Regelung eine Verletzung von Datenschutzgrundsätzen und geistigem Eigentum.
App Store als Gatekeeper-Dienst
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einordnung des App Stores. Die EU-Kommission betrachtet den App Store als einen Dienst, über den Apple eine sogenannte Gatekeeper-Position ausübt. Apple kontrolliert exklusiv, welche Apps auf iPhones installiert werden können und wie Transaktionen ablaufen. Die Kommission sieht darin eine strukturelle Marktmacht und hatte im April eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro verhängt. Hintergrund war der Vorwurf, Apple habe App-Anbietern verboten, auf günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores hinzuweisen – ein Verstoß gegen das Anti-Steering-Verbot des DMA. Apple wehrt sich sowohl gegen diese Einstufung als auch gegen die Strafe. Nach Ansicht des Unternehmens sei der App Store kein einheitlicher Dienst und falle daher nicht unter die gesetzlichen Regelungen des DMA.
iMessage und die Rolle der Kommission
Auch iMessage spielt in der Klage eine Rolle. Die EU-Kommission hatte geprüft, ob der Dienst unter die DMA-Vorgaben fallen sollte. Letztlich wurde entschieden, iMessage nicht vollständig zu regulieren, da der Dienst keine direkten Einnahmen für Apple generiert. Trotzdem kritisiert Apple die Untersuchung an sich. Die Einleitung dieses Verfahrens sei laut dem Konzern schon aus verfahrensrechtlicher Sicht unzulässig gewesen. Apple sieht in dieser Entscheidung einen problematischen Präzedenzfall.
Die Sicht der EU-Kommission
Vor Gericht vertritt Paul-John Loewenthal die EU-Kommission. Er betonte, dass Apple durch seine vollständige Kontrolle über die iPhone-Plattform eine marktbeherrschende Stellung aufgebaut habe. Diese Kontrolle ermögliche es Apple, in angrenzenden Märkten – etwa beim Vertrieb digitaler Inhalte oder bei Bezahlsystemen – überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen. Konkurrenten hätten durch die geschlossene Struktur des Apple-Ökosystems deutliche Nachteile. Loewenthal formulierte es so:
„Nur Apple habe den Schlüssel zu diesem ummauerten Garten. Es bestimme allein, wer Zugang zum iPhone-Universum erhält und welche Produkte oder Dienste den Nutzern zur Verfügung stehen.“
Bedeutung des Verfahrens
Das Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union ist das erste dieser Art, in dem Apple versucht, die rechtliche Reichweite des DMA zu begrenzen, bevor das Gesetz vollständig auf die eigenen Dienste angewendet wird. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Sollte Apple unterliegen, müsste das Unternehmen zentrale technische und wirtschaftliche Elemente seines Systems anpassen.
Ein Erfolg vor Gericht würde dagegen bedeuten, dass Apple die Kontrolle über sein Ökosystem weitgehend behalten kann – zumindest innerhalb der bisherigen rechtlichen Grenzen. In jedem Fall wird das Verfahren richtungsweisend sein für die künftige Anwendung des DMA auf große Plattformbetreiber aus dem Ausland.
Apple gegen Brüssel: Was auf dem Spiel steht
Apple versucht mit juristischen Mitteln, den Einfluss des Digital Markets Act auf das eigene Geschäftsmodell zu begrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, Wettbewerb und Marktzugang. Das Verfahren ist ein Präzedenzfall und könnte bestimmen, wie weit regulatorische Eingriffe in digitale Plattformen reichen dürfen. Nicht nur für Apple steht viel auf dem Spiel, sondern auch für andere Tech-Konzerne, die in Europa aktiv sind. (Bild: Shutterstock / onapalmtree)
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