Das US-Justizministerium will Apples Zugriff auf Akten von 14 Bundesbehörden nachträglich kippen. Apples Erwiderung liegt jetzt vor – und zerlegt die Begründung Punkt für Punkt. Besonders unangenehm für die Regierung: Zwei Behörden haben gar nicht erst erklärt, warum die Sache für sie zu aufwendig wäre.
Im Kartellverfahren der US-Regierung gegen Apple geht der Streit um Beweismittel in die nächste Runde. Apple hatte im Juli das Recht erstritten, Unterlagen von 14 Bundesbehörden anzufordern, darunter CIA, FBI, NSA und das Verteidigungsministerium. Ende Juli beantragte das Justizministerium, diese Entscheidung zu überdenken. Die Antwort darauf steht nun im Schriftsatz Dkt. 493 im Verfahren 2:24-cv-04055, eingereicht am 13. August von Apples Anwältin Liza M. Walsh (via 9to5mac)
Das Wichtigste in Kürze
- Apple beantragt, den Antrag des Justizministeriums vollständig abzuweisen – er scheitere auf allen Ebenen.
- Die 13 nachgereichten Behörden-Erklärungen seien kein neues Beweismittel: Sie hätten seit 13 Monaten vorgelegt werden können.
- Handelsministerium und Handelsaufsicht FTC reichten überhaupt keine Erklärung ein.
- Mehrere Behörden nennen Aufwandszahlen ohne Suchparameter – das Außenministerium etwa über 37.000 Stunden.
- Eine weitere Schriftsatzrunde ist ausgeschlossen; die Entscheidung liegt jetzt beim Sonderbeauftragten.
Worum der Streit geht
Das Justizministerium verklagte Apple im März 2024 wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken rund um das iPhone. Apples Verteidigungslinie lautet, dass die beanstandeten Design-Entscheidungen sachliche Gründe haben – Sicherheit und Datenschutz.
Genau dafür will das Unternehmen die Behördenakten. Wenn sich zeigen lässt, dass US-Bundesbehörden iPhones gerade wegen dieser Eigenschaften beschafft haben, stützt das die Argumentation, die Begründung sei kein Vorwand. Den Ausgangspunkt dieses Streits hatte Apple im Mai vor den zuständigen Richter gebracht.
Über solche Detailfragen entscheidet in dem Verfahren nicht der Hauptrichter, sondern ein eigens bestellter Sonderbeauftragter für die Beweisaufnahme – in diesem Fall der pensionierte Bundesrichter Jose Linares.
Die Zahlen, die in den Erklärungen fehlen
Der interessanteste Teil des Schriftsatzes betrifft die 13 Erklärungen, mit denen die Regierung den Aufwand belegen will. Apple listet auf, was darin steht – und was nicht.
| Behörde | Angegebener Aufwand |
|---|---|
| Außenministerium | über 37.000 Stunden, ohne Angabe der Suchparameter |
| NASA | 194.000 E-Mail-Treffer aus „beispielhaften“ Suchen, ohne Suchbegriffe oder Postfächer |
| Haushaltsbüro OMB | mehr als 24 Millionen Treffer aus nicht näher bezeichneten Suchbegriffen |
| NSA | „enorme Arbeitsstunden“, keine Zahl |
| Nationale Geheimdienstdirektion | „erhebliche Arbeitsstunden“, keine Zahl |
| Heimatschutzministerium | kann den Aufwand derzeit nicht schätzen |
Ohne Kenntnis von Umfang und Methodik der Suche lasse sich der behauptete Aufwand nicht bewerten, argumentiert Apple. Hinzu kommt ein Punkt, der die Erklärungen gegen sich selbst wendet: FBI und CIA unterhalten laut ihren eigenen Angaben feste Teams für Beweisaufnahmen und liefern regelmäßig Dokumente in Verfahren.
Dass Handelsministerium und FTC gar keine Erklärung eingereicht haben, wertet Apple als stillschweigendes Eingeständnis – für diese beiden Behörden lasse sich ein unzumutbarer Aufwand nicht einmal behaupten.
Warum der Zeitpunkt zählt
Der formale Kern der Erwiderung ist ein Verfahrensargument. Ein Antrag auf Überdenken ist nach US-Recht ein außerordentliches Mittel und setzt eines von drei Dingen voraus: eine zwischenzeitliche Rechtsänderung, neue und vorher nicht verfügbare Beweismittel oder einen offensichtlichen Rechtsfehler.
Apple hält dagegen, dass keiner dieser Fälle vorliegt. Die Regierung habe die Erklärungen jederzeit in den vergangenen 13 Monaten einreichen können, seit die Anfragen zugestellt wurden. Wer sich strategisch dagegen entscheide, könne das später nicht über einen Antrag auf Überdenken nachholen.
Der ursprüngliche Beschluss hatte der Regierung genau das schon einmal vorgehalten: Ihre Darstellung enthalte keinerlei Angaben dazu, wie viele Dokumente zu prüfen wären, wie viele Arbeitsstunden anfielen oder welche Kosten entstünden.
Der Streit um die nationale Sicherheit
Dass mit CIA, NSA und dem Büro der Nationalen Geheimdienstdirektion drei Nachrichtendienste betroffen sind, hatte die Frage aufgeworfen, ob Geheimhaltungsinteressen der Aktenherausgabe entgegenstehen. Der Beschluss verneinte das mit einer klaren Begründung: Nationale Sicherheit sei nicht schon deshalb berührt, weil Apple bestimmte Behörden angeschrieben habe.
Apple bekräftigt, keine als geheim eingestuften Informationen zu verlangen. Für einzelne Dokumente könne die Regierung weiterhin Geheimhaltungsgründe geltend machen und Material als vertraulich einstufen lassen.
Dieselbe Verteidigungslinie, zwei Kontinente
Das Argument, mit dem Apple hier vor Gericht zieht, ist dasselbe, das die Auseinandersetzung mit Brüssel prägt: Design-Entscheidungen am iPhone seien nicht wettbewerbsfeindlich, sondern Ausdruck von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. In der EU begründet Apple damit, warum Siri AI auf iPhone und iPad vorerst nicht startet – nachzulesen im Überblick zum DMA-Streit.
Für dich als Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat das Verfahren keine unmittelbare Wirkung – es geht um US-Recht und den US-Markt. Interessant wird es indirekt: Sollte Apple mit den Behördenakten belegen können, dass Sicherheitsanforderungen die Produktgestaltung tatsächlich treiben, wäre das ein Argument, das auch in europäischen Verfahren wieder auftaucht. Unsere Erwartung ist, dass Apple diese Belege genau dafür aufbewahrt.
Wie es im Verfahren weitergeht
Nach dem am 4. August festgelegten Zeitplan sind keine weiteren Schriftsätze zugelassen. Der Sonderbeauftragte entscheidet nun, ob er bei seinem Beschluss bleibt oder ihn auf Antrag der Regierung überprüft. Der vorangegangene Antrag des Justizministeriums hatte den Streit Ende Juli neu eröffnet.
Hältst du es für angemessen, dass ein Unternehmen im Kartellverfahren Akten von Geheimdiensten anfordern darf – oder geht die Beweisaufnahme hier zu weit? Widersprich uns gern in den Kommentaren.
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