Im laufenden Rechtsstreit zwischen xAI und Apple hat die südkoreanische Regierung einen wichtigen Antrag abgelehnt. Es ging um die Herausgabe umfangreicher Dokumente der Kakao-Super-App, die xAI als Beweismittel gegen Apple nutzen wollte. Die Entscheidung ist ein Rückschlag für Elon Musks Strategie, Apples App-Store-Regeln international unter Druck zu setzen.
Der Konflikt dreht sich um die Frage, ob Apple mit seinen App-Store-Richtlinien den Wettbewerb einschränkt und insbesondere sogenannte Super-Apps benachteiligt. Elon Musk sieht darin ein strukturelles Problem, das nicht nur Apple betrifft, sondern auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle behindert. Seit der Übernahme von Twitter, heute X, verfolgt Musk das Ziel, die Plattform zu einer Super-App nach asiatischem Vorbild auszubauen. Genau an dieser Stelle kollidieren seine Pläne mit den Regeln von Apple.
Hintergrund der Klage von xAI gegen Apple
Auslöser des Verfahrens war eine öffentliche Beschwerde von Musk auf X. Dort kritisierte er, dass die Partnerschaft von Apple mit OpenAI den Erfolg des xAI-Chatbots Grok im App Store behindere. Kurz darauf reichte xAI Klage gegen Apple und OpenAI ein.
In der Klage argumentiert xAI jedoch breiter. Apple soll Super-Apps bewusst einschränken, um Nutzer im eigenen Ökosystem zu halten und einen Wechsel vom iPhone zu anderen Plattformen zu erschweren. Die Zusammenarbeit mit OpenAI verstärke diese Wirkung zusätzlich, da konkurrierende KI-Angebote benachteiligt würden.
Warum Super-Apps im Fokus stehen
Super-Apps sind vor allem in Asien weit verbreitet. Sie bündeln viele Funktionen in einer einzigen Anwendung, darunter Messaging, Zahlungen, Essenslieferungen, Fahrdienste, Streaming und weitere digitale Dienste. In westlichen Märkten hat sich dieses Modell bislang kaum durchgesetzt.
Musk sieht in Super-Apps jedoch die Zukunft digitaler Plattformen. Seit der Twitter-Übernahme arbeitet er daran, X in eine solche All-in-One-App zu verwandeln. Aus Sicht von xAI stehen die App-Store-Regeln von Apple diesem Modell im Weg.
Internationale Dokumentenanforderungen über das Haager Übereinkommen
Um seine Vorwürfe zu untermauern, griff xAI auf das Haager Übereinkommen zur internationalen Rechtshilfe zurück. Das Unternehmen verschickte formelle Schreiben an mehrere asiatische Super-App-Anbieter, darunter Alipay in China und die Kakao Corporation in Südkorea.
In den Schreiben erklärte xAI, dass Apples Verhalten den Wettbewerb durch Super-Apps illegal einschränke. Gefordert wurde die Herausgabe aller relevanten Dokumente, die sich im Besitz, unter der Kontrolle oder im Zugriff der jeweiligen Unternehmen befinden. Das schloss ausdrücklich auch Unterlagen von Anwälten, Beratern, Wirtschaftsprüfern und anderen beauftragten Dritten ein. Konkret verlangte xAI unter anderem:
- Dokumente zur finanziellen oder strategischen Bedeutung des Vertriebs von Super-Apps über verschiedene App Stores
- Unterlagen, die zeigen, wie mit der App in den USA und weltweit Einnahmen erzielt werden
- Informationen zum Ranking der App im Apple App Store
- Dokumente darüber, wie Super-Apps die Wechselbereitschaft von Smartphone-Nutzern beeinflussen
- Nachweise zur geplanten oder bereits erfolgten Integration generativer KI sowie die Gründe dafür
- Unterlagen dazu, wie Apples Richtlinien, Programme oder Produktänderungen den Vertrieb oder die Weiterentwicklung der App beeinflusst haben
Der Begriff „Dokumente“ wurde sehr weit definiert. Er umfasste E-Mails, Präsentationen, Notizen, Protokolle, Analysen, Studien, Datensätze, Excel-Tabellen, Verträge, Produktanforderungen, Produktdesigns sowie Schulungs- und Einarbeitungsmaterialien. Zusätzlich sollten alle Metadaten und eingebetteten Informationen offengelegt werden.
Entscheidung der südkoreanischen Regierung
Diese Woche lehnte die Nationale Gerichtsverwaltung beim Oberster Gerichtshof der Republik Korea den Antrag von xAI ab. Die Ablehnung stützt sich auf das Haager Beweisübereinkommen von 1970.
Südkorea hat gemäß Artikel 23 des Übereinkommens erklärt, dass Anträge auf vorgerichtliche Beweisaufnahme in Form pauschaler Dokumentenanforderungen nicht ausgeführt werden. Beweisanträge müssen die angeforderten Materialien konkret und detailliert benennen. Allgemeine Formulierungen wie „alle zugehörigen Dokumente“ sind nicht zulässig.
In dem Schreiben der Direktorin für internationale Angelegenheiten, Kim Eun Sil, wird klargestellt, dass der Antrag in seiner vorliegenden Form zu weit gefasst ist und deshalb nicht umgesetzt werden kann.
Kein endgültiges Aus für xAI
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Kakao grundsätzlich keine Dokumente übermitteln dürfte. Vielmehr macht die südkoreanische Regierung deutlich, dass ein präziser und enger gefasster Antrag erneut geprüft werden könnte. xAI hätte also die Möglichkeit, gezielt bestimmte Unterlagen anzufordern und den Antrag neu einzureichen.
Warum der Fall Apple gegen xAI noch lange nicht abgeschlossen ist
Die Ablehnung aus Südkorea ist ein wichtiger Dämpfer für xAI im Rechtsstreit gegen Apple. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schwierig es ist, internationale Beweise gegen einen globalen Konzern wie Apple zu sammeln. Während Apple seine App-Store-Regeln verteidigt, versucht xAI weiterhin nachzuweisen, dass diese Regeln Super-Apps und neue KI-Angebote systematisch benachteiligen. Der Konflikt ist damit längst nicht beendet, sondern verlagert sich zunehmend auf die juristische Detailarbeit. (Bild: Shutterstock / Algi Febri Sugita)
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